Leute glauben verfassungswidrige Aussagen seien strafbar?

Am Samstag haben in Hamburg rund 1.100 Islamisten eine Demonstration abgehalten und die Errichtung eines Kalifats gefordert (siehe hier). Viele meinten daraufhin dies sei strafbar. Indes sind auch verfassungswidrige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. So schreibt das Bundesverfassungsgericht:

Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Warum glauben Leute trotzdem, dass verfassungswidrige Aussagen strafbar seien?

Religion, Islam, Hamburg, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Gesetz, Gericht, Psychologie, Extremismus, Grundgesetz, Islamismus, Jura, Meinungsfreiheit, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Verfassung
Nutzer droht mit Anzeige - realistisch?

Ich habe hier auf gf sehr hitzig mit zwei Nutzern diskutiert, die inhaltlich sehr ähnliche Positionen vertraten. Dabei habe ich versehentlich dem falschen Nutzer geantwort (ich habe aus Versehen beim falschen Kommentar auf "Antworten" geklickt). In der Antwort bin ich auf die Aussagen des Nutzers, dem ich eigtl. antworten wollte eingegangen.

Der Nutzer, dem ich aus Versehen geantwortet habe, wirft mir nun Verleumdung (genauer: eine "Verleumdungskampagne") vor, da ich in meiner Antwort Aussagen zitiert habe, die er nicht getätigt hat (Ich habe die Aussagen von dem Nutzer zitiert, dem ich eigentlich antworten wollte). Er hat mir danach eine Strafanzeige nach § 186 StGB (Verleumdung) angedroht.

Ich habe mich für meinen Zitierfehler entschuldigt und deutlich gemacht, was die eigentliche Intension hinter meinem Kommentar war bzw. an wen der Kommentar eigentlich gerichtet war, aber er hat trotzdem angekündigt, dass er mich anzeigen wird.

Meine Frage: Ist es realistisch, dass bei mir tatsächlich eine Anzeige eintrudeln wird? Reicht so ein Vorfall aus, dass gutefrage.net mich identifizierende Daten herausgibt? (Die betreffenden Kommentare wurden mittlerweile alle gelöscht, ich habe aber keine Nachrichten vom gf-Team bekommen, es liegt also anscheinend kein Richtlinienverstoß meinerseits vor).

Ich frage nach, da ich meinen Account auf jeden Fall anonymisieren müsste, wenn eine solche Anzeige droht (ich habe hier nämlich sehr private Fragen gestellt)

Computer, Internet, gutefrage.net, Community, Deutschland, Politik, Recht, Psychologie, Gesellschaft, Medien, Rechtswissenschaft, Strafrecht
Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 67%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 26%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%
Kinder, Schule, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Eltern, Gericht, Psychologie, Ethik, Jura, Justiz, Lehrer, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Kinderpornografie
Mindeststrafe für Kinderpornografie?

Der Besitz von Kinderpornografie wird seit dem Jahr 2021 mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert (Verbrechenstatbestand). Vor der Reform war auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich.

Konkret bedeutet dies, dass bereits der Besitz einer einzigen kinderpornografischen Datei mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden ist und der Richter hier auch keinerlei Ermessensspielraum besitzt.

Ich halte dies für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und habe dazu auch ein konkretes Beispiel: Ein Bekannter von mir ist mal Internet auf Kinderpornografie gestoßen. Er hat davon dann Screenshots gemacht und damit bei der Polizei Anzeige erstattet.

Letztlich wurde er dann aber selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eben für die Anzeige Screenshots gemacht hat und das bereits als Besitzverschaffen gilt.

Bei der aktuellen Gesetzeslage hätte er nicht mal mehr eine Geldstrafe bekommen, sondern wäre zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu verurteilen gewesen. Dem Richter wird also jeglicher Ermessensspielraum für solche besonderen Fälle genommen.

Mich würde nun interessieren, was Ihr von der aktuellen Regelung haltet: Sollte der Besitz von Kinderpornografie zwingend mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden?

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein. 68%
Ja, Mindeststrafe von einem Jahr. 32%
Polizei, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Anwalt, Gesetz, Psychologie, Jura, Justiz, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Kinderpornografie, Ethik und Moral, Philosophie und Gesellschaft, Umfrage
Wieso war der Richter Roland Freisler so ein krass abgerichteter Nationalsozialist? Er hat einfach unschuldige Menschen hinrichten lassen?

Man kann sich eine Original Filmaufnahme ansehen wo ein Mann schikaniert wird, man nahm ihm seinen Gürtel ab und die Hose rutschte runter.

Dann sprach der Mann davon, dass er gegen Morde vorgehen wollte.

Roland Freisler sagt dann "Morde? Sie sind ja ein schäbiger Lump"

Wie kann man so ein verschobenes Weltbild haben und nicht sehen, dass es Morde an schuldigen Zivilisten gab, nur weil sie gegen den Nationalsozialismus waren?

Wie kann es sein, dass man jemanden der dich für Meinubgsfreiheit einsetzt nur aufgrunddessen hinrichtet?

Wie kann es sein, dass man bereit ist, einen Menschen zu töten nur aufgrund einer anderen Meinung.

Freisler wsr ja kein Serienmörder, niemand der geistig krank ist oder so, der nicht bewusst handelt.

Er war ja sicherlich intelligent und gebildet.

Wie kann es sein, dass jegliches Mitgefühl fehlt, sodass man einfach über Leichen geht?

Wahrscheinlich könnte ich diese Fragen aber auch bezüglich vielen anderen Personen stellen.

Die US-Präsidenten welche für diverse Kriege der Moderne verantwortlich sind mit ihrem nie aufhörenden US-Imperialismus sind theoretisch auch nicht viel besser. Dort ist es nur nicht so direlt und besser getarnt. Die Verantwortlichkeit wird dort abgegeben, es ist indirekter. Sie fühlen sich für nichts schuldig.

Geschichte, Politik, Recht, Psychologie, Diktatur, Nationalsozialismus, Rechtswissenschaft, Richter, Zweiter Weltkrieg, Adolf Hitler
Legasthenie gerade im Jurastudium? Sind Rechtswissenschaften vereinbar mir Legasthenie?

Hallo Mein Name ist Ann-Kathrin.

Ich habe gerade erst mit meinem Jurastudium begonnen und ich habe Legasthenie.

Wie seht ihr dass, glaubt ihr mir wird es dennoch möglich sein dieses Studium zu meistern?

Ich interessiere mich sehr für Sprache (trotz der Störung) und habe gerade in den letzen Jahren meiner Schulzeit das Fach Deutsch für mich entdeckt. Sowohl das Schreiben einer Analyse als auch die Arbeit mit Texten im allgemeinen gefielen mir. Auch Fächer, wie Geschichte und Sozialkunde haben mir immer gelegen. Die Naturwissenschaften waren meine Lieblingsfächer. Physik lag mir genauso wie Mathe, Chemie und Informatik (für diese Fächer musste ich nahezu nichts lernen da sie für mich rein logisch gewesen sind).

Dennoch fiel es mir, besonders in der Oberstufe schwer, da mir keinerlei Nachteilsausgleich gewährt wurde. Fächer wie Musik, Religion, Geschichte, Sozialkunde/Erdkunde, Englisch und Deutsch (hier verstehe ich den Abzug für die mindere Orthografie) wurden für mich schlagartig schwerer.

Dies wirkte sich auch auf meine mentale Verfassung aus. Ich machte mir mehr Druck, denn vorher hatte ich mit Leichtigkeit meine 1 erzielt. Doch jetzt musste ich Inhaltlich 15(1+ oder 0,66) Punkte erzielen um am Schluss noch 13(1- oder 1,33) zu erhalten. (in all den oben genannten Fächern wurden mir 2 MSS-Punkte abgezogen)

Ich arbeite schon lange an meiner Legasthenie und diese hat sich inzwischen auch gebessert. Auch die Prüfungsangst die ich entwickelt hatte, habe ich soweit ich das bewerten kann überwunden oder zumindest gut im Griff.

Ich weis, dass ich es mir mit meinem Studium absolut nicht leicht mache, doch wie seht ihr das oder habt ihr Tipps für mich?

Studium, Angst, legasthenie, lrs, Jura, Jurastudium, Rechtswissenschaft, Nachteile, Legastheniker, Nachteilsausgleich, Rechtswissenschaften studieren

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