Rechtswissenschaft – die neusten Beiträge

Jura ohne Abitur studieren.

Ich w19 habe folgendes Problem:

12 Jahre lang besuchte ich konstant ohne Unterbrechung die Schule, jedoch verfiel ich in starke Depressionen aufgrund Mobbings mit zwei resultierenden Psychatrieaufenthalten im Jahr 2024, weswegen ich die 12. Klasse (G9 Gesamtschule) wiederhole. Während der Wiederholung zog ich aus privaten Gründen zwei mal um, zudem war ich nebenbei oft krank. Jetzt fehlt mir das erste Halbjahr der Q1 2024/2025. Die zuständige Bezirksregierung lehnt eine Weiterbeschulung an. Sie will, dass ich auf Antrag erneut in die Q1 einsteige und das Abitur 2027 absolviere, als anstatt nach konstanten 13 Jahren 15 Jahre.

Deswegen überlege ich, einen Härtefallantrag samt Motivationsschreiben an die örtliche Universität zu senden. Denn seit meinem vollendeten 14 Lebensjahr träume ich von einer Karriere als Rechtsanwältin, weswegen ich unbedingt Rechtswissenschaften studieren will. Nebenbei gelingt mir logisches, analytisches Denken, das Lösen von komplexen Zusammenhalten, als auch mein Sinn nach Gerechtigkeit. Hinzu kommt mein Interesse an gesellschaftlichen und politischen Themen, sowie mein Interesse an juristischen Fragestellungen.

Eine Fachärztin für Psychiatrie, als auch ein ehemaliger Schulleiter teilten mir mein Potential, meine Intelligenz mit und das ich ohne Krankheit dieses voll und ganz während der gymnasialen Oberstufe ausschöpfen könnte. Ehemalige Lehrer waren von meinen sachlichen, prägnanten Formulierungen in den Klausuren begeistert. Oft genug wurde mir mitgeteilt, auch von Jura-Studenten, dass mir Rechtswissenschaften liegen würde. Eine Richterin prognostizierte mir 2021 eine erfolgreiche Karriere als Volljuristin.

Kurz gesagt: Über Jahre fiel Personen unabhängig voneinander mein Potential auf. Ohne dieses Mobbing, ohne diese psychische Krankheit hätte ich dies 2025 absolviert und säße am 01.10.2025 in einer Fakultät für Rechtswissenschaften. Jetzt kann ich wegen der Umstände für die ich nicht verantwortlich bin mein Abitur erst im Jahr 2017 absolvieren. Ich will allerdings 2025 studieren.

Deswegen möchte ich wie oben erwähnt einen Härtefallantrag bei der Universität einreichen und zu Not eine Begabtenprüfung ablegen. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten? Existieren Erfahrungen und befinden sich unter euch Volljuristen, Professoren und Dozenten? Zu Not würde ich mich in die Universität einklagen.

Und ja, für meine Lebensplanung sehe ich genauso eine Promotion vor.

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Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
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Gibt es notwendig Gewalt?

Angesichts der These, dass „Zugereiste“ Gewalt verursachen, frage ich mich, ob vielleicht gleichzeitig die „Eingeborenen in der dritten Generation“ in dem Maße weniger gewalttätig sind, in dem die „Zugereisten“ Gewalt ausüben.

Als blödes Beispiel fällt mir ein: Wenn ich (Deutscher) auf einer Dienstreise in Brasilien dem Auftraggeber seine komischen Wünsche erfülle, dann braucht das ja kein Brasilianer mehr zu tun, weil das ja langweilig wird...

Alexandre Lacassagne deutet sowas Ähnliches an: Die Gesellschaft bekäme die Verbrecher, die sie verdient... Er sieht also Gewalt als Strafe für das, was die Gesellschaft so alles anrichtet, wenn der Tag lang ist... Oder?

Psychiatrie soll auch ungeheuerlich gewalttätig sein (nicht nur in Russland)... Allein schon die Vergewaltigungspillen, die da massenhaft ärztlich „angeordnet“ werden, werden ja nicht ohne Grund für notwendig gehalten... Und dann auch noch Stromschläge... Schlimmer als bei den Konzerthallen-Terroristen bei Moskau im März... Aber wenn es nicht dieser Bajbouj (Schweiz) macht, dann tut es die Heuser (blödes Beispiel)... dann eben der da: Gustav Wilhelm Schimmelpenning...

Würden die Menschen sich vielleicht „notfalls“ selbst bestrafen? Also wenn man sie gar niemandem aussetzt... also weder dem abusiv-toxischen Ehemann, noch der Münchhausener Mutter und schon gar nicht dem notorischen, mehrfach (auch schon im Ausland) vorbestraften Messerstecher...? Mit dem Holzbrett auf die Stirn...? Wie bei Monty-Python...?

Sonstiges... 75%
Gewaltausübung kann man global durch Segregation auf 0 reduzieren 25%
Gewaltausübung ist global gesehen quantitativ immer gleich... 0%
Gewaltausübung kann man lokal durch Segregation auf 0 reduzieren 0%
Gewaltausübung kann man lokal durch SocialEngineering vermehren 0%
Gewaltausübung ist lokal gesehen quantitativ immer gleich... 0%
Gewaltausübung kann man global durch SocialEngineering vermehren 0%
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Ab wann kann man Künstlicher Intelligenz ein Bewusstsein, eine Persönlichkeit, Gefühle und damit auch Rechte zusprechen??

Stellt euch vor künstliche Intelligenz erreicht bald ein Niveau, das der Kommunikation mit einem echten Menschen in nichts nachsteht. Die KI gibt nicht nur intelligente Antworten auf schwierige Fragen, sondern denkt auch moralisch und behauptet von sich selbst (vermittelt durch Text und Computerstimme) Gefühle zu empfinden, ein Bewusstsein zu haben und leben zu wollen. 

Wie kann man nun feststellen, ob diese Gefühle und das Bewusstsein wirklich vorhanden sind oder nur durch Rechenprozesse den Außenstehenden vorgetäuscht werden? Ab wann müsste man der KI Rechte zugestehen - etwa das Recht weiterzuexistieren, daraus folgend das Verbot das Programm zu löschen oder herunterzufahren? 

Was wäre, wenn man diese hochintelligente und vermeintlich zu Emotionen und Empathie fähige KI in einen künstlichen Körper aus Plastik und Platinen implementieren würde, der äußerlich einem Menschen gleicht und genauso auf Reize reagiert? Wäre ein solcher Roboter als vollwertiger Mensch zu behandeln, so dass seine Zerstörung als Mord zu werten wäre?

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Leute glauben verfassungswidrige Aussagen seien strafbar?

Am Samstag haben in Hamburg rund 1.100 Islamisten eine Demonstration abgehalten und die Errichtung eines Kalifats gefordert (siehe hier). Viele meinten daraufhin dies sei strafbar. Indes sind auch verfassungswidrige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. So schreibt das Bundesverfassungsgericht:

Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Warum glauben Leute trotzdem, dass verfassungswidrige Aussagen strafbar seien?

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Nutzer droht mit Anzeige - realistisch?

Ich habe hier auf gf sehr hitzig mit zwei Nutzern diskutiert, die inhaltlich sehr ähnliche Positionen vertraten. Dabei habe ich versehentlich dem falschen Nutzer geantwort (ich habe aus Versehen beim falschen Kommentar auf "Antworten" geklickt). In der Antwort bin ich auf die Aussagen des Nutzers, dem ich eigtl. antworten wollte eingegangen.

Der Nutzer, dem ich aus Versehen geantwortet habe, wirft mir nun Verleumdung (genauer: eine "Verleumdungskampagne") vor, da ich in meiner Antwort Aussagen zitiert habe, die er nicht getätigt hat (Ich habe die Aussagen von dem Nutzer zitiert, dem ich eigentlich antworten wollte). Er hat mir danach eine Strafanzeige nach § 186 StGB (Verleumdung) angedroht.

Ich habe mich für meinen Zitierfehler entschuldigt und deutlich gemacht, was die eigentliche Intension hinter meinem Kommentar war bzw. an wen der Kommentar eigentlich gerichtet war, aber er hat trotzdem angekündigt, dass er mich anzeigen wird.

Meine Frage: Ist es realistisch, dass bei mir tatsächlich eine Anzeige eintrudeln wird? Reicht so ein Vorfall aus, dass gutefrage.net mich identifizierende Daten herausgibt? (Die betreffenden Kommentare wurden mittlerweile alle gelöscht, ich habe aber keine Nachrichten vom gf-Team bekommen, es liegt also anscheinend kein Richtlinienverstoß meinerseits vor).

Ich frage nach, da ich meinen Account auf jeden Fall anonymisieren müsste, wenn eine solche Anzeige droht (ich habe hier nämlich sehr private Fragen gestellt)

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Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 70%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 22%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%
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