Gibt es kein BFinGG?

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Gibt es doch: Das Grundgesetz, Artikel 95. Dass in Art. 94 steht, dass für das Verfassungsgericht ein Bundesgesetz erlassen wird und und das in Art. 95 nicht steht, hat den Grund darin, dass die Urteile des Verfassungsgerichts Gesetzesrang haben und die des BFinGG nicht. Denn gegen diese kann ich ja vor den Verfassungsgericht noch vorgehen.