Mündlicher Kaufvertrag Widerrufsrecht ohne Zahlung oder Vertrag?
Hallo, kennt sich jemand mit Wirtschaft und Gesetzen aus?
Jemand wollte eine Pokémon Karte in meinen Insta DM's für 186€ kaufen. Ich habe geschrieben "ist okay". Er meinte, er wird morgen bezahlen.
Anschließend habe ich mich nochmal informiert und gesehen, dass die Karte etwa 340€ Wert ist. Ich habe ihm geschrieben, dass ich Sie doch nicht verkaufen möchte.
Mein Schweizer käufer meinte: "Nope, kein widerraufsrecht bei Kaufveträgen", "Ich studiere Wirtschaftsrecht", "Sonst haftest du für Deckungskauf".
Anschließend meinte er: "Ich kann unseren Vertrag jederzeit durchsetzen du intelligenzbombe"
Ist da wirklich was dran? Ich selber habe nicht wirklich viel Ahnung davon und hoffe, das jemand sich hier auskennt. Zur Sicherheit stelle ich die Frage hier lieber.
Danke
4 Antworten
Ja, da hat er leider Recht. Du hast einen wirksam Kaufvertrag geschlossen, ein Widerrufsrecht besteht hier nicht.
Ein Irrtum über den Kaufpreis, der nicht nur ein bloßer Tipp- oder Kennzeichnungsfehler ist, berechtigt nicht zur Anfechtung.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen: (Kauf-)Vertrag.
Du kannst den Vertrag vermutlich auch nicht wegen Irrtums (§ 119 BGB) anfechten, weil der Irrtum über den Wert der Sache grundsätzlich nicht zur Anfechtung berechtigt.
Ist korrekt was er sagt.
Du hättest dich im Vorfeld schlau machen müssen was die Karte wert ist.
Du hast dem Verkauf zugestimmt zu dem Preis, jetzt zurückziehen ist zu spät.
Dann schuldest du dennoch die Leistung, wenn sie nicht objektiv unmöglich ist.
Welche Absicherung? für eigenes Verschulden?
Dafür musste selber grade stehen.
Ja, das stimmt so, was er sagt.
Also gibt es keine Absicherung für einen Verkäufer? Was wenn die Karte auf einmal kaputt ist?