Nach Autoverkauf Motorkontrollleuchte an?
Habe vor 2 Wochen eine 23 Jahre alte A-Klasse verkauft für 1500€. Der Käufer wollte einige Sachen ersetzt haben, was ich auch gemacht habe.( Scheibenwischer etc.) Ist ein Privatverkauf, im Vertrag haben wir deshalb extra geschrieben, wenn ein gravierender bei Überprüfung Mangel vorliegt, Rückgabe vom Wagen. Wir haben kein Datum und kein Ort angegeben, auch nicht wo das gemacht werden soll, nur diesen Satz, Geld sowie Papiere ausgetauscht und Schlüssel. Der Käufer sollte dann am nächsten Tag kommen und den Wagen in die Werkstatt überführen (mündlich besprochen). Er wollte den Wagen erst mit Fake Kennzeichen überführen, was ich abgelehnt habe. Ich hatte Ihn mündl gewarnt, wenn Auto angemeldet wird, nehme ich es nicht mehr zurück.
Erst heute 2Wochen später hat er den Wagen abgeholt und hatte Ihn sogar angemeldet obwohl es eigentlich anders besprochen war.
1 Stunde später ruft er mich an und meinte die Motor Kontrollleuchte ist an, obwohl davor nie etwas mit dem Wagen war.
morgen tue ich meine Anwältin darüber in Kenntnis setzen, ich weis ja nicht, was die mit dem Wagen angestellt haben!
habt ihr sowas schonmal erlebt und wie soll ich jetzt damit Umgehen?
Sorry für die Grammatik
4 Antworten
Ein altes Sprichwort sagt: "Gutmütigkeit ist ein Stück Dummheit. Und diese gehört ausgerottet!" Und Dein vertrag mit eventueller Rücknahme... Sorry, aber das war mehr als dumm! Warum nimmt man da nicht einen Standartvertrag aus dem Netz mit Ausschluss der Gewährleistung?
Durch diesen tollen Vertrag hast Du dem Käufer alles in die Hände gespielt, was er braucht. Damit kann er zB eine Minderung des Kaufpreises durchsetzen oder auch die Rückgabe des Wagens.
Und ein Fehler muß nicht einmal wirklich vorliegen. irgend einen Stecker ab und die MKL geht an und bleibt es auch, bis der Fehler gelöscht wurde.
Warte mal ab... Dann kommst sicherlich noch etwas daß die Reparatur sich auf xxx€ beläuft und das will der Käufer dann von Dir haben. Leicht verdientes Geld!
Darauf solltest Dich dann aber nicht einlassen und die Kiste lieber wieder zurück nehmen und neu verkaufen. Und dann aber mit einem Kaufvertrag, mit dem man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet!
Hi, die Anwältin kostet schnell mehr als das Auto.
Der Sachverhalt, wie du ihn schilderst ist etwas schwer nachzuvollziehen. Die Antwort darauf wird sich im BGB finden. Vielleicht kannst du da selber mal ein wenig suchen.
Generell hat der Käufer bei Privatkauf keinen Anspruch auf Gewährleistungen. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn du das Auto arglistig verkauft hast und bereits vor Verkauf vom Mangel wusstest. Die Beweislast dafür liegt allerdings beim Käufer.
Sprich, wenn du deine 1500 Euro schon hast, kannst du dich zurücklehnen und Tee trinken.
Wozu zum Anwalt gehen?
Hat mir die Anwältin auch so gesagt auf die Schnelle hast recht. Habe Rechtschutz
Aber ich habe gemeint bei der Überprüfung solange das Auto abgemeldet ist. Ich habe ja gesagt er soll den Wagen nicht anmelden er hat sich an keine Absprache gehalten, mündlich Absprachen zählen doch auch ?
Hi da hast du Recht mit der Rücknahme. Das habe ich wohl verwechselt. Trotzdem sehe ich das kritisch, ob eine leuchtende MKL nach Autokauf ein Gewährleistungsfall ist. Der Käufer müsste meiner Einschätzung doch noch beweisen, dass der Fehler schon vor Kauf vorhanden war.
Ich korrigiere meine Empfehlung, bring den Vertrag zum Anwalt und lass dich kurz beraten, ob du das Auto zurücknehmen sollst oder ob du nichts machen brauchst.
Ich hab gerade einen ähnlichen Fall. Beim Verkauf war alles ok, danach plötzlich Steuerkette defekt und Motorleuchte an. Selbst wenn es so wäre (ist aber eine Masche) hätte der Käufer keine Chance.
Du hast in den Vertrag geschrieben, wenn ein gravierender Mangel vorliegt, nimmst du den Wagen zurück. Darauf kann er sich berufen.
Übrigens: Wenn du irgendeinen Sensor der Motorsteuerung abziehst, kommt als Folge die MKL. Da braucht kein fehler vorzuliegen. Wenn er nachträglich den preis mindern will, lehne das ab und nimm den Wagen zurück. Beim nächsten verkauf nimmst du einen Standard Vertrag von Mobile.de oder voM ADAC, und schreib nicht wieder so'n Quatsch rein.
Da liegst du völlig falsch. Die Gewährleistung muss man ausschließen, sonst hat man immer da drauf Anspruch. Du verwechselst das. Man hat lediglich keinen Anspruch auf Rückgabe.
Aber die hat der Verkäufer im Vertrag selber bei Mängel dem Käufer angeboten. Somit wird eine Anwältin da wenig bis gar nichts machen können, außer dem Verkäufer eine Rechnung zu geben.
Ist aufgrund des Vertrages ein sehr dummer und falscher Vorschlag, der am Ende noch richtig böse und teuer enden könnte.
Der Verkäufer würde anhand des Vertrages vor jedem Gericht verlieren, und dann nicht nur das Auto zurück nehmen müssen, sondern die Gerichtsverhandlung und den Anwalt der Gegenpartei bezahlen.