Autoverkauf von Privat an Privat?
Hallo, ich habe nur mal eine kleine Frage ob ich im Recht oder Unrecht bin. Ich schildere mal das Problem.
Ich habe ein Auto als Privatperson an Privatperson verkauft. Ich habe mehrfach bei Besichtigung und auch beim Kauf darauf hingewiesen, dass die Motorkontrollleuchte bein Fahrzeug aufleuchtet und dass der Motor im Stand ruckelt. Ich habe die Mängel auch im Kaufvertrag festgehalten. Mit Kenntnis dieser Probleme, hat der Käufer das Auto dennoch gekauft und auch den Kaufvertrag unterschrieben. Und eine Probefahrt vor dem Kauf, wurde ebenfalls vom Käufer durchgeführt.
Nun war der Käufer mit dem Fahrzeug in der Werkstatt und dort wurde ein Motorschaden festgestellt. Jetzt fordert er sein Geld zurück und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten, womit ich allerdings nicht einverstanden bin, da ich ihn ja über die Mängel in Kenntnis gesetzt habe, dass die Motorkontrollleuchte leuchtet und das Auto im Stand ruckelt.
Befinde ich mich im Recht oder wäre der Käufer im Recht? Was mache ich jetzt? Mir wurde bereits vom Käufer mit einem Anwalt gedroht über eBay Kleinanzeigen.
8 Antworten
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/
etwas weiter unter steht Privatverkäufe oben ist alles was den Händler angeht
ich kenne mich auch nicht so aus damit aber vielleicht helfen dir die Seiten weiter
Solange du tatsächlich nichts vom Motorschaden wusstest und auf alle dir bekannten Mängel hingewiesen hast, bist du im Recht.
Sehr gut, dass ihr das auch schriftlich festgehalten habt.
Wenn die Probleme aus Deiner Laien-Sicht (MIL leuchtet, Fahrzeug ruckelt) nicht verschwiegen wurden, und sogar im Kaufvertrag stehen, ist das aus Deiner Sicht prima. Du darfst halt nicht von einer Werkstatt auch schon mal die Info auf einen größeren Schaden bekommen haben -- das wäre dann eine bewusste Täuschung gewesen.
Mit einem "Anwalt drohen" geht ganz schnell und kostet nichts. Du musst Dir erst selbt einen suchen wenn der Käufer tatsächlich rechtliche Schritte einleitet, dich also verklagt.
Ich hatte das Auto selbst nur 3 Monate in Besitz und habe es selbst auch vom Vorbesitzer mit leuchtender MKL gekauft. Selbst war ich mit dem Auto nicht in der Werkstatt. Also somit habe ich auch keine Informationen über einen größeren Schaden bekommen.
Wenn du alle Infos die du hast an den Käufer weiter gegeben hast solltest du keine Probleme bekommen.
Da du die Mängel im Kaufvertrag festgelegt hast, wirst du im Recht sein.