Autoverkauf von Privat an Privat?

8 Antworten

Solange du tatsächlich nichts vom Motorschaden wusstest und auf alle dir bekannten Mängel hingewiesen hast, bist du im Recht.

Sehr gut, dass ihr das auch schriftlich festgehalten habt.

Wenn die Probleme aus Deiner Laien-Sicht (MIL leuchtet, Fahrzeug ruckelt) nicht verschwiegen wurden, und sogar im Kaufvertrag stehen, ist das aus Deiner Sicht prima. Du darfst halt nicht von einer Werkstatt auch schon mal die Info auf einen größeren Schaden bekommen haben -- das wäre dann eine bewusste Täuschung gewesen.

Mit einem "Anwalt drohen" geht ganz schnell und kostet nichts. Du musst Dir erst selbt einen suchen wenn der Käufer tatsächlich rechtliche Schritte einleitet, dich also verklagt.

Ich hatte das Auto selbst nur 3 Monate in Besitz und habe es selbst auch vom Vorbesitzer mit leuchtender MKL gekauft. Selbst war ich mit dem Auto nicht in der Werkstatt. Also somit habe ich auch keine Informationen über einen größeren Schaden bekommen.

JollySwgm  23.06.2021, 09:42

Wenn du alle Infos die du hast an den Käufer weiter gegeben hast solltest du keine Probleme bekommen.

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Da du die Mängel im Kaufvertrag festgelegt hast, wirst du im Recht sein.

Harway  23.06.2021, 09:45

So denke ich auch aber man weis ja nicht heutzutage

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