Autoverkauf?

4 Antworten

Brief, Schlüssel und Auto werden übergeben, sobald der Kaufpreis in bar entrichtet ist. Nicht vergessen, den Personalausweis des Käufers zu fotografieren und das Auto vorher abzumelden.

Andernfalls sind Extraschleifen wie Polizei, Zwangsabmeldung und Geldeintreiberfirmen nötig.

Die Inkassokosten zahl der Schuldner, falls er zahlt. Zahlt er nicht, so zahlt der, der das Inkassounternehmen beauftragt hat, also du.

Inkasso… Du trittst die Forderung vollständig an ein Inkassobüro ab und die geben dir dabei ein geldangebot, was unter dem eigentlichen Kaufpreis liegt, hier machst du also Verlust und danach hast du mit dem eintreiben der Schulden nix mehr zu tun

orderst du einen mahnbescheid, dann legst du erst mal vor und das wird dann nachträglich mit dem mahnbescheid beim Schuldner eingetrieben

und wieso verkauft man privat ein Auto auf „Rechnung“? Entweder per vorkasse oder am besten bar bei Übergabe, ansonsten kein Auto

PS: Ich hoffe mal, daß die Personalien richtig sind, die du vom Perso abfotografiert / abgeschrieben hast

Hast du dem Käufer das Auto übergeben, ohne das er es bezahlt hat?