Auto verkauf Anzahlung?

2 Antworten

Sorry aber wie kann man nur so blöde sein, das Auto verkauft man nur gegen Bar und natürlich auch abgemeldet ! Da kann sonst was passieren also ganz schnell zu einem Anwalt sonst ist vielleicht alles weg ! Moin

Woher ich das weiß:Recherche

Elizabeth2  23.02.2025, 14:21

der kriegt das Auto doch gar nicht, erst wenn er komplett gezahlt hat. So steht es in der Frage. Erst dann werden Papiere und Schlüssel übergeben. Ob das Auto ab- oder noch angemeldet ist, weiss ich nicht, steht nicht in der Frage.

Das das Ganze dumm war, weiss der Fragesteller mittlerweile, aber das war auch nicht seine Frage. Zum Anwalt muss er zunächst mal gar nicht. Das muss der andere machen, wenn er 1.) seine Anzahlung nicht zurückbekommt, 2.) nur einen teil zurückbekommt und er 3.) das Auto trotzem noch haben will. Dem wünsche ich viel Spass.

alex77777775 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 14:25
@Elizabeth2

Also alles ist bei mir papiere alle schlüsse auto und das Auto ist abgemeldet in meiner garage

Elizabeth2  23.02.2025, 14:28
@alex77777775

dann vergiss den kommentar von Markus0241----diese Antwort passt nicht zu deiner Frage.

Markus0241  23.02.2025, 14:30
@alex77777775

Ja okay dann hast du das ja richtig gemacht und aufgepasst. Tritt einfach vom Kaufvertrag zurück, gib ihm die Anzahlung zurück und Verkauf es an jemand anderen aber nur gegen Bar, oder so das die Kohle auf deinem Konto ist , bevor Du es übergibst !

.Zunächst mal hast du den Käufer ja noch nicht einmal schriftlich angemahnt, den Restbetrag zu zahlen und das Auto abzuholen.

Das hole jetzt schleunigst nach.

Von das Anzahlung darfst du HÖCHSTENS den Betrag zurückbehalten, der dich in die Verlustzone bringt. Und das musst du auflisten 1.) versicherung, falls die noch läuft 2.) den betrag, der UNTER UMSTÄNDEN der neue Käufer weniger zahlt 3.) evt. Auslagen von dir.

Aber zunächst fehlt die schriftliche Mahnung.

Du kannst ohne das Ganze Brimborium sofort dem anderen das Auto verkaufen , wenn du ihm die Anzahlung kpmplett zurück überweist. Ob das so jursitisch korrekt ist, weiss ich nicht, aber die Gegenseite hat ja wohl kein geld irgendwas gerichtlich durchzusetzen. Wenn, dann würde er eh nur den Anspruch durchsetzen wollen,d as Auto zu bekommen, obwohl er sich nicht an den Vertrag gehalten hat. Damit wird er nicht durchkommen....

Also ich wüsste schon, dass ich dem einen die Anzahlung komplett zurückgebe und es dem anderen verkaufen - auch wenn es m,öglicherweise erst ein Verkauf mit Mahnungen usw. erlaubt wäre. Alleine schon deshalb, weil ich pokermäßig davon ausgehe, dass der andere da nichts machen wird. Was soll er schon tun dann? er hat sich nicht dran gehalten und sicher auch kein Geld für einen Anwalt.