Privater Autoberkauf - Käufer will nicht zahlen?

9 Antworten

Ich bin der Meinung das es aus meiner Sicht so nicht geht. Der Käufer hat mit deiner Finanzierung nichts aber auch gar nichts zu tun. Warum sollte er da etwas an die Bank überweisen die mit seinem Namen bei Zahlungseingang womöglich noch nicht mal was anfangen könnte. Wobei, zur Not wäre das im Zweifel noch egal. Aber in dieser Sache besteht ein Kaufvertrag zwischen dir und dem Käufer und zwischen dir und der Bank. Also fordere die Papiere an wickel den Kaufvertrag ab und fertig. Blöd wäre es jetzt natürlich wenn du den Kredit/Finanzierung erst dann ablösen könntest, wenn das Geld vom Käufer da ist. In diesem Fall bliebe dir nichts anderes übrig als dem Käufer zu verklickern wie sich die Lage darstellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Dir ist hoffentlich schon klar, dass du das Fahrzeug ohne die VORHERIGE Zustimmung der finanzierenden Bank gar nicht verkaufen konntest?

Wenn der "Käufer" jetzt also einfach nicht zahlt, wird deine Bank von dir die Restsumme des Darlehens einfordern.

Dann kannst du selbst zusehen, wie du dein Fahrzeug zurück bekommst.


janmo476 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 13:15

Die Bank wusste Bescheid

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der Rest bar gezahlt wird

Bei Abholung. DU hast dafür zu sorgen, dass die Zulassungsbescheinigung ausgelöst wird. Nicht der Käufer.

somit ohne Gewährleistung

DAS muss im Vertrag stehen, Glückwunsch, du hast jetzt 2 Jahre am Backen.


BackupBone  01.03.2021, 13:48

Soll das Bashing oder Hilfe sein?

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BackupBone  01.03.2021, 14:10
@peterobm

Joa weiss ich.

Glückwunsch, du hast jetzt 2 Jahre am Backen.

Hätte von einem Experten etwas weniger Gehässigkeit erwartet.

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peterobm  01.03.2021, 14:14
@BackupBone

keine Gehässigkeit, Realität; warum nicht VOR dem Verkauf nachfragen? etwas hart, ja

ich hätte dann auf einen Kaufvertrag z.B. vom ADAC verwiesen. da steht alles drin.

für das nächste mal, da wird er es besser machen.

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du kannst nicht verlangen, dass er an die bank zahlt

der kaufvertrag steht, er muss zahlen und du deine pflichten erfüllen

Er kann nach 320 BGB die Zahlung verweigern bis du den Schein rausrückst.