Und zwar geht es um folgendes, meine Schwester wollte ihr Auto verkaufen für 2000 € hat sie dann einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Paar Tage später hat der Käufer gesagt er hatte einen Todesfall in der Familie und es dementsprechend in die Türkei gefahren und weiß jetzt nicht ob er das Auto noch kaufen möchte, geschweige denn durch corona und die Flugtickets leisten kann, er würde sich melden daraufhin hat meine Schwester mit okay geantwortet.
dann ging das Drama los, weil er nun vom Kauf zurücktreten möchte da es Probleme beim anschauen gab da er Schwierigkeiten hatte die Motorhaube zu öffnen ging er davon aus dass das Auto verzogen ist wegen einem Unfall. Mit der Aussage kam er aber jetzt erst, nicht als er das Auto sich angeschaut hatte, er hat im Grunde zum Kauf zugestimmt mit Kenntnis aller Mängel. Meine Schwester hatte einen leichten Auffahrunfall mit einem anderen Pkw jedoch war an ihrem Auto nichts, nicht mal ein Kratzer. Dementsprechend, so steht es auch im Internet, ist ein Unfall der keine Mängel (zum Beispiel nur Kratzer) vor weißt nicht verpflichtend anzugeben.
Jetzt wirft er meiner Schwester arglistige Täuschung vor und möchte das Auto erst kaufen wenn ein Sachverständiger sich das Auto angeguckt hat.
jetzt hat meine Schwester nicht nur mit dem Verkauf ihres Autos gerechnet und dementsprechend sich schon nach einem neuen Pkw umgesehen, sondern jetzt auch noch den Stress an der Backe.
ich hab ihr gesagt dass ein mündlicher Vertrag genauso verpflichtend ist wie ein schriftlicher Kaufvertrag und er sich aller Mängel beim Kauf bewusst war. Er könne lediglich vom Kaufvertrag zurücktreten bei arglistiger Täuschung, was hier jedoch nicht zutrifft. Er will also ein Sachverständigen holen.
Grundsätzlich kenne ich mich im Privatrecht besser aus als bei Kfz Themen dementsprechend meine Frage, kann man bei einem leichten Auffahrunfall das Auto vorne so verzogen sein dass die Motorhaube nicht richtig aufgeht jedoch kein Kratzer vorne zu sehen ist? Außerdem hatte meine Schwester ja nie zuvor Probleme mit der Motorhaube.
außerdem, kann der Käufer nachträglich solche Faxen machen?
Das Auto hat er noch nicht und der Kaufpreis wurde auch noch nicht bezahlt.