Zumutbarkeit bei Händlergewährleistung?
Guten Tag,
Folgender Sachverhalt beschäftigt mich aktuell:
Ich habe vor etwa 5 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler erworben. Die Distanz zu meinem Heimatstandort beträgt über 300 Kilometer. Der Pkw wies bereits schon auf die ersten Kilometer auf dem Nachhausweg Kontrollleuchten auf und blieb u.a. auch liegen. Der Mangel konnte durch den Händler (zumindest sporadisch) behoben werden, da der Pkw nun nach 4 Monaten Nutzung wieder die gleichen Mängel aufweist. Alles lässt darauf schließen, dass das Steuergerät defekt ist.
Der Pkw ist aktuell nicht fahrbereit, da die Motorkontrollleuchte leuchtet und der Pkw kein Gas mehr annimmt. Die Vereinbarung über Händlergewährleistung weist die Klausel auf, dass das Fahrzeug in Mängelfall auf Eigenkosten zum Händler gebracht werden muss. Doch inwiefern ist hier die Übernahme von Eigenkosten zumutbar? Spielt die Verhältnismäßigkeit eine Rolle? Ein Abschleppen über 300 Kilometer sehr umständlich und teuer.
Ich würde den Pkw gerne am Heimatstandort in Reparatur bringen bzw. dass sich der Händler um eine Abholung kümmert. Wäre sowas im Weigerungsfall zivilrechtlich anfechtbar?