Zumutbarkeit bei Händlergewährleistung?
Guten Tag,
Folgender Sachverhalt beschäftigt mich aktuell:
Ich habe vor etwa 5 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler erworben. Die Distanz zu meinem Heimatstandort beträgt über 300 Kilometer. Der Pkw wies bereits schon auf die ersten Kilometer auf dem Nachhausweg Kontrollleuchten auf und blieb u.a. auch liegen. Der Mangel konnte durch den Händler (zumindest sporadisch) behoben werden, da der Pkw nun nach 4 Monaten Nutzung wieder die gleichen Mängel aufweist. Alles lässt darauf schließen, dass das Steuergerät defekt ist.
Der Pkw ist aktuell nicht fahrbereit, da die Motorkontrollleuchte leuchtet und der Pkw kein Gas mehr annimmt. Die Vereinbarung über Händlergewährleistung weist die Klausel auf, dass das Fahrzeug in Mängelfall auf Eigenkosten zum Händler gebracht werden muss. Doch inwiefern ist hier die Übernahme von Eigenkosten zumutbar? Spielt die Verhältnismäßigkeit eine Rolle? Ein Abschleppen über 300 Kilometer sehr umständlich und teuer.
Ich würde den Pkw gerne am Heimatstandort in Reparatur bringen bzw. dass sich der Händler um eine Abholung kümmert. Wäre sowas im Weigerungsfall zivilrechtlich anfechtbar?
3 Antworten
Die Vereinbarung über Händlergewährleistung weist die Klausel auf, dass das Fahrzeug in Mängelfall auf Eigenkosten zum Händler gebracht werden muss.
Was unzulässig ist.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Quelle: Klicken: § 439 BGB - Nacherfüllung
Durchsetzen musst Du das allerdings selbst.
Sehr schön. Genau so hatte ich es auch im Kopf, hätte das jetzt nur nicht fachlich so untermauern können.
Sowas ist eigentlich sittenwidrig, weil es den Käufer unangemessen benachteiligt, aber Näheres wird Dir wohl Dein Anwalt sagen, wenn der Händler darauf besteht.
Warum erwähnst Du sowas nicht schon in der Eingangsfrage und warum unterschreibt man sowas überhaupt?
Hallo Rasentraktor, das darf man leider unter Kategorie "Lebenserfahrung" verbuchen. Wird mir in dieser Form nicht mehr passieren.
Diese Entfernung beim Kauf ein zu gehen ist dein Risiko...daher muss der Händler auch keine damit verbundenen Kosten übernehmen...
Dachte ich auch erst. Aber was wäre denn mal mit dem Beispiel, wenn ein Handelsreisender das Fahrzeug für sich ersteht, da liegt es ja nun in der natürlichen Nutzung des Fahrzeugs, dass es vielleicht auch in München liegen bleibt, obwohl es am Heimatort in Hamburg vom Käufer erstanden wurde.
Ich bin nicht schlüssig, ob es tatsächlich das Problem des Käufers ist. An sich muss ja der Händler ein mängelfreies Fahrzeug abgeben und wenn es eben zum Gewährleistungsfall kommt, hat er das ja eben nicht, dann wäre es das Risiko des Verkäufers – so könnte man genauso argumentieren.
Ich reise tatsächlich beruflich herum...wenn mein Dienstwagen unterwegs liegen bleibt, muss ich dafür sorgen, das er in eine Werkstatt kommt...
Normalerweise hat man dafür eine Mobilitätsgarantie, diese bezahlt man aber bei der Inspektion extra...
Aus diesem Grund kauft man ja dann auch nur Autos die ein Werkstattnetz haben...und es egal ist, wo er repariert wird...
Bein Fragesteller ist es etwas anderes, da gibt es keine Vertragswerkstätten... die Werkstatt zahlt das Ersatzteil und den Eibau...alle anderen Kosten gehen zulasten des Eigentümers...
Rasentraktor007 hat es inzwischen allerdings fachlich untermauert, dass tatsächlich der Verkäufer für die Abholung des Fahrzeugs sorgen muss.
Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung. Wenn es dir zu weit weg ist, hättest du an deinem Heimatort ein Auto kaufen müssen.
Aber, der Händler muss die Kosten für die Nachbesserung übernehmen, dazu gehören auch die Transportkosten
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Nun Belege mir warum das nicht so sein sollte
Kurze Nachfrage: Die Rechtssprechung hiervon bleibt unberührt, auch wenn es mit Kugelschreiber unter "Abweichende/Besondere Vereinbarung" geschrieben und von beiden Parteien unterzeichnet wurde ?