Verkauftes Auto nicht umgemeldet - Brief von der Polizei?
Hallo,
ich habe im August mein altes Auto verkauft. Mit dem Käufer wurde ein Kaufvertrag geschlossen und ihm wurden 5 Tage Zeit für die Ummeldung gegeben. Da ich eigenmächtig eine Veräußerungsanzeige mit meinen Daten und denen des Käufers an die Versicherung und Zulassungsstelle geschickt habe, bin ich davon ausgegangen das alles gut ist. Falsch gedacht.
Nun kam ein Brief von der Polizei. Der Käufer wurde bei einer Verkehrskontrolle mit Fahren ohne Führerschein erwischt und hat das Auto scheinbar nicht umgemeldet. Jetzt weiß ich nicht genau ob ich mich direkt an einen Anwalt wenden soll oder mich erstmal bei der Polizei melden soll. In dem Schreiben der Polizei steht auch drinnen das ich der Halter bin und diese Tat zugelassen habe bzw. angeordnet habe.
Vielleicht kann mir hier einer helfen.
Liebe Grüße
Michèle
4 Antworten
Du hast mit dem Erwerber einen Kaufvertrag über den Verkauf deines Fahrzeuges abgeschlossen und die Veräußerungsanzeige deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle und deiner Versicherung zugeschickt. Insofern hast Du deine gesetzlichen Verpflichtungen grundsätzlich erfüllt. Die Kfz-Zulassungsbehörde überwacht die Außerbetriebsetzung bzw. die Umschreibung des Fahrzeuges. Bis zur Umschreibung oder Außebetriebsetzung des Fahrzeuges bist Du zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer verpflichtet. Du solltest deine Versicherung dringend kündigen. Informiere dich bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde nach dem aktuellen Sachstand. Nach der Übermittlung einer Versicherungsanzeige und der Einleitung einer polizeilichen Fahndung nach dem Fahrzeug hätte die Polizei das Fahrzeug bei der Polizeikontrolle sofort die amtlichen Kennzeichenschilder entstempeln können und das Fahrzeug hätte nicht mehr bewegt werden dürfen!
Den Kaufvertrag bzw. Veräußerungsanzeige würde ich der Polizei ebenfalls zusenden. Du hast dich nur dann ebenfalls strafbar gemacht, wenn der Erwerber zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. In diesem Fall hättest Du diese Straftat natürlich zugelassen. In diesem Fall würde ich mich durch einen Anwalt beraten lassen!
Sollte der Erwerber dir bei der Übergabe des Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt haben oder noch im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein, hättest Du natürlich keine Straftat zugelassen. Dann brauchst Du nur den Kaufvertrag bzw. die Veräußerungsanzeige der Polizei vorzulegen und die Angelegenheit wäre für dich erledigt.
Schildere der Polizei erst einmal den Sachverhalt, den Du hoffentlich auch belegen kannst - eigentlich hätte das Kennzeichen schon zur Fahndung ausgeschrieben sein müssen ...
Nicht umsonst wird immer davon abgeraten ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen.
Ich würde erstmal mit dem Kaufvertrag zur Polizei gehen.
Du hast richtig gehandelt. Die Zulassungsstelle weiss Bescheid und damit wirst du kaum Probleme haben. Der Polizei teile das so mit.