Käufer hat Fahrzeug nicht umgemeldet, was tun?

2 Antworten

Nach meiner Auffassung ist das gar nicht so schwierig dir ist dein Kennzeichen abhanden gekommen das ist nicht selten und für deine Versicherung sicher nichts neues das Kennzeichen wird als gestohlen gemeldet und der versicherungsschutz entfällt

Je nachdem was für eine versicherungspolice du hast kann es aber für dich Schwierigkeiten geben hat der Käufer mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht könnte es sein dass seine Versicherung nicht bezahlt und dies erstmal auf dich zurückfällt in vielen Kfz-Versicherungen gibt man an von wem das Fahrzeug gefahren wird und das Fahrzeug inklusive Versicherung an einen Käufer zu übergeben ist von der Versicherung nicht vorgesehen

Deine Kennzeichen sind amtliche Dokumente diese aus der Hand zu geben ist eigentlich grob fahrlässig

B0rnB3ast 
Fragesteller
 14.11.2023, 13:51

Naja ich wollte das Fahrzeug ja verkaufen und habe schon angegeben dieses verkauft zu haben. Ich habe es nur nicht vorher abgemeldet.

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DomeLPs  14.11.2023, 14:07
@B0rnB3ast

Das ist ja auch OK nur leben wir nicht in der USA sondern in Deutschland dein Kennzeichen ist ein persönliches amtliches Dokument einen käufer damit fahren zu lassen könnte Probleme mit deiner kfz Versicherung geben das Kennzeichen sollte man beim Verkauf niemals am Fahrzeug lassen dafür gibt es rote Nummern

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Diesen ganzen Zinnober hättest Du Dir ersparen können, wenn Du das Fahrzeug VOR der Übergabe abgemeldet hättest. Der Käufer hätte dann ggf. Überführungs-bzw. temporäre Kennzeichen mitbringen müssen und Du wärst aus dem Schneider gewesen.

Aber das weiß Du inzwischen bestimmt auch schon...

Als ich damals eins meiner Autos verkauft habe, habe ich einen ordentlichen Kaufvertrag gemacht (Vorlagen gibt's im Netz). Der Kaufvertrag sah vor, daß eine Übergabe erst NACH erfolgter Ab- bzw. Ummeldung, frühestens jedoch nach vollständiger Bezahlung zu erfolgen hat. Funktionierte tadellos! Allerdings ist mir tatsächlich durch mein Bestehen auf dieses Procedere der eine oder andere Käufer durch die Lappen gegangen. Aber lieber so, als später der Gelackmeierte zu sein.

Zu Dir: Du hast diese Angelegenheit bei Polizei, Zulassungsstelle und Versicherung gemeldet. Mehr kannst Du nicht tun - und ich muß Dir leider auch sagen, daß Deine Befürchtungen in Sachen Ausland nicht völlig unbegründet sind.