Kaufvertrag Adresse des Käufers vergessen?
Ich habe ein angemeldetes Auto verkauft und in dem Schriftstück vergessen die Adresse des Käufers festzuhalten.
Meine Daten sind vollständig angegeben sowie die Daten des Fahrzeuges, die Nummer des Nummernschildes und das Kaufdatum wurde notiert mit dem Hinweis das der Käufer das Fahrzeug selbstständig abmeldet. Sein vollständiger Name und seine Unterschrift sind auf dem Dokument drauf.
Allerdings hab ich vergessen seine Adresse zu notieren. Da ich meiner Versicherung und der Zulassungsbehörde die Veräußerungsanzeige zu schicken wollte ist mir dies nun aufgefallen. Jetzt habe ich Angst das dies ohne diese Daten nicht gültig ist. Allerdings ist die Ausweisnummer des Herren auf diesem Dokument drauf. Ich selbst habe auch ein Bild der Vorderseite des Ausweises mit Namen etc. aber „leider“ nicht die Seite mit der Adresse drauf.
Meint ihr dies reicht so für die Ämter um die Versicherung zu kündigen und das Auto bei der Zulassungsstelle als verkauft durchgehen zu lassen?
3 Antworten
Der Kaufvertrag ist unvollständig.
Du bist der Halter, Du bekommst Tickest, Du zahlst die Versicherung. Wenn die Person das Fahrzeug repariert und weiter für andere Sachen einsetzt bekommst Du noch mehr Probleme.
Viel Glück das sich das bald auflöst!
Man gibt niemals ein Auto mit Kennzeichen ab!
Die Adresse in einem Kaufvertrag dient ja eigentlich nur zur EINDEUTIGEN Identifikation einer Person. Im Endeffekt steh in meinem Vertrag seine Ausweisnummer. Also ist ja die eindeutige Identifikation gegeben.
Der Käufer hat mir seine Adresse noch für einen Nachtrag geschickt. Aber vielen Dank für die Antwort
Du die rufen einmal beim Melderegister der plz an, und wissen welche Person das is.
Ende, die Adressen sind alle im Bürgerbüro der Stadt eingespeichert, bzw in dem System halt.
nein derjenige weiß schon wo er wohnt fürs abmelden kann er das sicher eintragen....
Vielen Dank, allerdings hat mir der Käufer nun von sich aus seine Adresse für einen Nachtrag gesendet.
spielt doch keine Rolle, zunächst zahlst DU für die Knöllchen als Halter. blöd dass man da keinen Fahrer angeben kann. ebenso zahlst du die Versicherung und Steuer
Vielen Dank für die Antwort, der Käufer hat mir nun von sich aus seine Adresse für einen Nachtrag gesendet. Das mit den Knöllchen etc ist mir bewusst, allerdings ist das Auto aktuell sowieso nicht verkehrstüchtig und er kann es höchstens falsch Abstellen. War vielleicht sehr naiv und aus Fehlern lernt man. Aber nun kann ich meine Veräußerungsanzeige mit gutem Gewissen an die Zulassungsstelle und die Versicherung senden. Also kann der Käufer bei nicht Abmeldung kontaktiert werden und im schlimmsten Fall das Fahrzeug zwangsabgemeldet werden.
Also meinst du durch die Ausweisnummer ist das nicht das Problem das Auto im Falle des Falles abgemeldet zu bekommen?