Rückzahlung KFZ Versicherungsbeiträge bei Totalschaden?
Person X hat seine KFZ Versicherung (Vollkasko und Haftpflicht) Anfang Januar voraus für das gesamte Versicherungsjahr 2024 bezahlt.
Am 11. Juni ist dann ein anderer Autofahrer in Person X´s Auto gefahren - Ergebnis Person X Auto ist Totalschaden und Fahruntüchtig.
Am 21. Juni meldet Person X seinen Wagen bei der Zulassungstelle ab - Außerbetriebsetzung Stempel in Fahrzeugschein am 21. Juni, Kennzeichen ungültig gemacht und abgegeben. Zulassungsstelle meldet die Abmeldung des KFZ der Versicherung von Person X.
Person X bekommt nur von seiner KFZ Versicherung den KFZ Versicherungsbeitrag ab 21. Juni bis 31. Dezember des laufenden Jahres zurückerstattet.
Frage: Müsste denn nicht schon ab dem 12. Juni der Beitrag zurückerstattet werden? Denn mit dem Tag des Unfalls war das KFZ ja schon nicht mehr fahrtüchtig/fahrbereit - Fahrzeug wurde abgeschleppt und stand fahruntüchtig vom 12. Juni bis 21. Juni auf dem Hof des Autohauses/Markenhändlers.
Fahrzeug von X wurde nach Restwertverteigerung am 21. Juni an einen Fahrzeugverwerter verkauft.
8 Antworten
Nein.
Der Tag der Abmeldung ist ausschlaggebend.
kann ich dir leider nicht genau sagen, bezweifle ich aber.
Kannst soweit ich weiß einen Nutzungsausfall geltend machen. Z.B. wenn du einen Mietwagen für die Zeit hattest wird dir das erstattet.
Person X bekommt nur von seiner KFZ teldeauto abmVersicherung den KFZ Versicherungsbeitrag ab 21. Juni bis 31. Dezember des laufenden Jahres zurückerstattet.
Was auch korrekt ist - Person X hätte ja schon früher das Schrottauto abmelden können...
Warum nicht schon am 12. Juni abgemeldet? Das vorliegen/anfertigen des DEKRA Sachverständigengutachten hat ca. 2 Wochen gedauert - dahervorgeht wirtschaftlicher Totalschaden des Fahrzeugs von Person X. Hätte ja auch sein können dass sich eine Reparatur des Fahrzeugs noch lohnt, und demzufolge eine Abmeldung des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt unsinnig erscheinen ließe.
Der Abmeldetag ist entscheidend - und das hat auch seinen Grund. Auch als Wrack können noch Gefahren vom Auto ausgehen (Öl auslaufen etc.) und damit einen Haftpflichtschaden verursachen und das Wrack könnte auch noch geklaut werden oder abbrennen (Kaskoschaden) und damit der Restwert verlorengehen.
Die Rückerstattung der Versicherungsbeiträge erfolgt ab dem Tag der Abmeldung und nicht vom Unfalltage an.
wenn man sich auf andere verläßt ist man meist verlassen.
hättest du selber deine versicherung am tag des unfalls kontaktiert und den schaden gemeldet, dann würde ich mich mit dem verein rumstreiten.
so bleibst du wohl auf den tagen sitzen....
Die KFZ Versicherung von X wurde 2 Tage später vom Unfall in Kenntnis gesetzt.
Ließen sich die 8 Tage umsonst bezahlte KFZ Versicherung denn theoretisch von der Versicherung des Unfallverursachers zurückerstatten, rein rechtlich? Ob sich der Aufwand lohnt "für die paar Euro" muss jeder für sich selbst beantworten.