Muss man KFZ Haftpflicht kündigen?

3 Antworten

Kündigen nicht, aber die Fahrzeugveräußerung sollte gemeldet werden:

Anzeige der Veräußerung

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.

Gruß einer Versich.maklerin

PS: Die Rückerstattung der zuviel bezahlten Prämie wird dadurch auch beschleunigt, da der Versicherer sonst wartet, bis evtl. ein Folgefahrzeug versichert wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Ich rufe da immer an oder sende ein Fax, dass ich das Fahrzeug abgemeldet habe.

Kündigen muss man nicht. Aber mitteilen wäre gut.

Mit abmelden des Autos wird die Versicherung automatisch beendet