DU bist nachweispflichtig, dass es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt. Neben der Schadenmeldung gehören dazu aussagekräftige Fotos und eine nachvollziehbare Rechnung. Insofern ist es schwierig, dazu pauschal eine Auskunft zu geben. Versetze Dich in den Standpunkt des Versicherers und frage Dich, ob Du als Versicherer anhand der eingereichten Unterlagen wissen würdest, was Du willst.
Der Gedanke ist naheliegend und die KI unterstützt schon in vielen Bereichen. Allerdings erkennt der Profi, dass die KI eben nur erkennen kann, was sie schon gelernt hat - KI kann eben nur sehr schnell große Datenmengen auswerten. Insofern kann eine KI bei der Vertragsverwaltung helfen und bei Standardschäden. Trotzdem wird auch dort noch Personal benötigt, für die anspruchsvolleren Fälle. Bei der Beratung wäre KI in großem Stil denkbar, wenn Versicherungsprodukte deutlich einfacher werden. Das ist tendenziell aber eher nicht der Fall. Früher hatte ein Versicherer EINE Privathaftpflichtversicherung, heute gibt es mindestens drei Produktlinien - um mal beim einfachsten Produkt zu bleiben. Insofern ist ein Profi tendenziell noch wichtiger, denn er weiß, worauf die KI trainiert ist und wie man sie schlagen kann. Z.B. Strukturvertriebe verwenden ja häufig standardisierte Verkaufsgespräche und einfache Argumentationen - da kann KI unterstützen.
Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dabei spielt es keine Rolle, was er mal gelernt hat. Wichtig ist nur, dass er bei Antragstellung den richtigen Beruf angegeben hat (hier z.B. Azubi Mechatroniker). Dann bekommt er auch die vereinbarte Rente. Die wird solange gezahlt, bis er in seinem neuen Job mehr verdient als in seinem alten Job. Der Versicherer wird bei so einem jungen Menschen allerdings versuchen, ihn wieder in Arbeit zu bringen, z.B. durch eine vom Versicherer bezahlte Umschulung. Das ist allerdings freiwillig. Wenn er aber entsprechende Angebot ablehnt und nur soviel arbeitet, dass er weniger verdient als vor dem Versicherungsfall, wird die Rente bis zum Ende der Versicherungsdauer gezahlt.
Grundsätzlich ist es sinnvoll soetwas VOR der Benutzung zu klären. Die ganze Sache klingt jedenfalls sehr dubious: Motorrad des Freundes, der ist aber nicht der Halter, ein Dritter hat Dich geblendet ... die Reparatur passt nicht zum Schaden... die Frage ist, wer hier wen übern Tisch ziehen will. Am Ende muß der Geschädigte bei Dir persönlich die Forderung geltend machen. Du muß das dann aus eigener Tasche zahlen, eine Versicherung tritt dafür nicht ein. Ob bei Dir überhaupt etwas zu holen ist, auf welche Summe Ihr Euch am Ende vergleicht oder ob der Geschädigte Deine Niere will, hängt am Ende von den Beteiligten ab.
Wenn Dein Vater auch der Versicherungsnehmer ist, wird die Versicherung vermutlich zahlen müssen, denn ER hat ja nicht grob fahrlässig gehandelt. Danach wird der Versicherer natürlich das Geld von Dir zurück haben wollen, aber das müssen sie natürlich erstmal kriegen ... Da ist dann vielleicht auch ein Vergleich möglich
Du mußt fristgerecht kündigen. Spätestens ab diesem Datum muß dann der neue Versicherungsvertrag beginnen. Wenn sich das ein paar Tage überschneidet, würde ich mir keine Gedanken machen - um den doppelten Beitrag kommt Ihr allerdings nicht herum. Das ist bei ein paar Tagen aber vermutlich zu vernachlässigen.
Allerdings fällt mir kein Grund ein, warum der neue Vertrag nicht zum richtigen Termin beginnen soll.
Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung ist i.O., es scheint sich dabei nicht um die billigste Lösung zu handeln - und das ist gut so.
Eine Hausratversicherung wird in der Regel nach Wohnfläche und Risikoort tarifiert, daher ist es schwierig, mit diesen Angaben eine Auskunft zur Prämienhöhe zu treffen.
Wende Dich doch an Deinen Haftpflichtanbieter, dann hast Du es aus einer Hand. Bei den namenhaften Anbietern wird sich die Prämie aufgrund Deiner Wohnungsgröße nicht so stark unterscheiden, sofern Du nicht noch Fahrraddiebstahl o.ä. einschließt.
Du haftest bei derartigen Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Rest ist unternehmerisches Risiko des Arbeitgebers. Die maximale Haftungshöhe richtet sich nach dem Arbeitseinkommen. Hinzu kommt, dass sich Dein Arbeitgeber natürlich nicht bereichern darf und ein Glasbruchschaden von der Teilkaskoversicherung reguliert wird (sofern vorhanden). M.E. besteht daher kein Anspruch Deines Arbeitgebers. Der Rechtsweg wurde hier ja schon beschrieben.
unterschiedliche Versicherer können da durchaus unterschiedlich tarifieren. Ich würde es als Kleinkraftrad dreirädrig einstufen. Kostet bei meinem Partner genauso viel wie ein Moped.
Das Thema Jahres-Urlaub sollte und muß man im Vorstellungsgespräch offen ansprechen. denn es kann ja auch sein, dass drei Wochen Urlaub in der Haupturlaubszeit gar nicht möglich sind. Da wird dann vielleicht auch nicht unbedingt zuerst der Neue dran sein. Die Geschichte mit der Oma würde ich weglassen, die ist absolut unglaubwürdig. Deine Oma liegt im Sterben und da willst Du erst im August hinfahren, obwohl Du jetzt Zeit hättest? Außerdem brauchst Du dann drei Wochen? Mit so einer abenteuerlichen Geschichte drängt sich der Verdacht auf, dass Du auch sonst unehrlich bist.
In Deinem Fall kommt es darauf an, mit welcher SF Klasse Du anfangen kannst, da Du noch nie ein Auto versichert hast und daher keinen Schadenfreiheitsrabatt hast. Denkbar wäre die Führerscheinregel (bestenfalls SF1), Partnerregel (bestenfalls SF8) und es gibt Versicherer, die Dir die Dienstwagenzeit anrechnen, wenn Dein Arbeitgeber diese Dienstwagenzeit bestätigt. Online wirst Du vermutlich nur die Führerscheinregel finden - daher ist online nicht immer die günstigste Lösung.
Auf Deinen Versicherungsdokumenten steht doch sicher DEIN Ansprechpartner. Warum wendest Du Dich nicht an den? Der kriegt doch auch die Provision für Deinen Vertrag.
Offensichtlich haben sie ein vertrauensvolles Geschäftsverhältnis. Gerade nach 20 Jahren kennt man sich und muß sich nicht jedes Mal neu prüfen.
wenn die Sache nun schon angeleiert ist, solltest Du m.E. ein paar Tage abwarten, ob sich die Versicherung meldet. Hoffentlich hast Du Dir Autokennzeichen und Versicherungsdaten geben lassen, damit Du ggf. selbst aktiv werden kannst. Wenn Du den Schaden fiktiv abrechnen lassen willst, brauchst Du eine Abrechnungsgrundlage. In Deinem Fall ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll, ein Gutachten wäre absolut unverhältnismäßig - da mußt Du damit rechnen, dass die gegnerische Versicherung diese Kosten nicht übernimmt.
Das kommt auf den Wert des Rollers, Deine finanziellen Möglichkeiten und Deine Nutzungsgewohnheiten an. Bei einem 200 EUR China Kracher kann man eher darauf verzichten als bei einer Simson im guten Zustand. Die wird ja auch gern mal geklaut. Wenn Du allerdings Schönwetter-Fahrer bist und das Teil sonst immer in der Garage steht, brauchst Du vermutlich in keinem Fall eine Kaskoversicherung.
Sofern es um normales Privatkundengeschäft geht, kann das nahezu jeder. Bei Firmenversicherung sieht das schon anders aus, da kann ein Makler sinnvoll sein, wenn es um spezielle Themen geht. In erster Linie kommt es auf die fachlichen und persönlichen Kompetenzen des Beraters an. Als Makler benötigt man nur die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation, als Vertreter einer Gesellschaft mußte man zusätzlich auch den Einstellungsvoraussetzungen der Gesellschaft genügen. Ein Makler ist zwar grundsätzlich unabhängig, in der Praxis hat er meist aber auch die gleichen Partner und ist natürlich von seiner Geldbörse abhängig. Wenn Du Dich ohnehin bei der HUK versichern möchtest, ist dies beim Makler nicht möglich. Dafür ist es in der Regel eine billige Lösung.
Mit so wenigen Informationen kann die Frage niemand erschöpfend beantworten.
ich vermute, die Höchstentschädigung wird EUR 150 pro Kastration / Katze sein. Genau wirst Du es wissen, wenn Du bei Deinem Versicherer nachfragst.
Entscheidend ist nicht, ob Du eine SF-Klasse besser eingestuft wirst (mehr steht da nämlich nicht), sondern in welche SF-Klasse Du eingestuft werden sollst.
Auch die Rabatthöhe ist weniger relevant als die effektive Prämienhöhe.
Mein Tipp: mach´s nicht im Internet, gehe zum Experten. Eine billige Internetlösung kann man sich suchen, wenn man bereits einen Schadenfreiheitsrabatt hat (und man billige Lösungen bevorzugt) sonst wird es am Ende teurer.
ein Mofa darf zulassungstechnisch MAXIMAL 25 km/h fahren. Möglicherweise hat es daher der Hersteller so eingerichtet, dass etwas Toleranz bleibt, damit Du auch bergab nicht zu schnell wirst.