Im Antrag auf kfz Haftpflichtversicherung falsche Angabe gemacht?
Hallo,
Ich will einen gebrauchten pkw morgen auf mich zulassen lassen. Bei einer kfz Versicherung habe ich die evb Nummer vor 2 Tagen beantragt und per Mail bekommen.
Leider habe ich versehentlich auf dem Antrag gegenüber der kfz Versicherung angegeben, dass die Erstzulassung im März 2004 war.
Im Fahrzeugschein steht aber Juni 2004.
Ich habe die kfz Versicherung vor 2 Tagen per Mail über das Versehen informiert und gefragt, wie ich weiter vorgehen soll. Morgen habe ich schon den Termin bei der Zulassungsstelle.
Die kfz Versicherung hat aber noch nicht geantwortet. Dort anrufen will ich nicht, weil ich mich auf eine telefonische Auskunft nicht verlassen will.
Meine Frage ist jetzt: Reicht es, dass ich die Versicherung über das Versehen per Mail informiert habe, um im Notfall trotzdem Versicherungsschutz zu haben, oder muss die Versicherung erst zustimmen?
Sollte ich die schtiftliche Antwort der Versicherung auf jeden Fall abwarten und den morgigen Termin bei der Zulassungsstelle absagen oder kann ich trotzdem mit der jetzigen evb Nummer meinen pkw zulassen lassen, und trotzdem vollen Versicherungsschutz haben?
Danke schon einmal.
6 Antworten
Meine Frage ist jetzt: Reicht es, dass ich die Versicherung über das Versehen per Mail informiert habe, um im Notfall trotzdem Versicherungsschutz zu haben, oder muss die Versicherung erst zustimmen?
Der Versicherung genügt deine richtige Anschrift für den vorläufigen Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz, also für die Ausstellung des eVB-Nrn.-Codes.
Erst bei der Zulassungsstelle wird aus diesem persönlichen Versich.schutz ein fahrzeugbezogener Haftpflichtschutz für dein Auto. Deshalb benötigt ja auch die Zulassungsstelle z.B. die Zulassungsbescheinigungen, wo dann die korrekten Daten übertragen werden.
Also alles im grünen Bereich...
PS: Du kannst eine solche eVB-Nr. ja für jedes beliebige Fahrzeug verwenden bei der Zul.-Stelle... ;-)
Das ist kein Problem.
Nach erfolgter Zulassung wird die Versicherung automatisch korrigieren. Du musst dir slso keine Gedanken machen.
Also kannst du morgen, wie terminiert, das Auto anmelden. Versicherungsschutz besteht auch
Doch, der Versicherungsantrag wurde zusammen mit den Antrag auf evb gestellt.
Auto,wie geplant, zulassen. Die Korrektur wird automatisch durch den Versicherer erfolgen.
Mach dir keine Gedanken.Klappt alles.
Der Versicherungsvertrag wird erst nach der bestätigten Zulassung gemacht!
Dann legst die KFZ Scheine I und II vor !
Das habe ich aber nicht gefragt! Ich will wissen, ob ich trotz der falschen Angabe bei der morgigen Zulassung vollen Versicherungsschutz habe, weil ich die Versicherung über das Versehen per Mail informiert habe!
Die Antwort war und ist richtig ! Auch mit dem zunächst falschen Datum.
Ja klar hast du den vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz mit der Zulassung und den richtigen Daten in der Zul.-Bescheinigung.
Für die Erstellung der eVB-Nr. genügt doch deine richtige Anschrift zum Abgleich bei der Zulassungsstelle ;-)
Ja, die evb Nummer hab ich trotz des falschen Datums. Jedoch wird morgen bei der Zulassung des pkw der eigentliche Versicherungsvetrag zustande kommen, und dieser beruht dann auf dem falschen Datum. Deshalb die Frage, ob eine einfache Info an die Versicherung mit der Nennung des richtigen Datums reicht, um vollen Versicherungsschutz zu haben, falls z.B übermorgen ein Unfall passiert.
zulassungsstelle - versicherer = zwei verrschiedene dinge .
der vertrag beim vesicherer kommt später , rückwirkend mit echten daten der fahrzeugpapiere ! das wurde schon mehrfach gechrieben.
Das Kennzeichen hast du doch auch noch nicht, oder hast du ein Wunschkennzeichen?
Für die eVB und die Zulassung ist das vollkommen irrelevant, da werden überhaupt keine Fahrzeugdaten benötigt. Im eigentlichen Versicherungsantrag sollte es dann schon korrekt angegeben werden.
Ja, die evb Nummer hab ich trotz des falschen Datums. Jedoch wird morgen bei der Zulassung des pkw der eigentliche Versicherungsvetrag zustande kommen, und dieser beruht dann auf dem falschen Datum. Deshalb die Frage, ob eine einfache Info an die Versicherung mit der Nennung des richtigen Datums reicht, um vollen Versicherungsschutz zu haben, falls z.B übermorgen ein Unfall passiert.
Für die eVB und die Zulassung ist das vollkommen irrelevant, da werden überhaupt keine Fahrzeugdaten benötigt...
Für die eVB-Nr. genügt die richtige Anschrift des Fzg.-Halters; bei der Zulassung sind auch die richtigen Papiere erforderlich ;-)
Das wirkt sich allenfalls auf den Beitrag aus, die Zulassungstelle interessiert sich nicht für das Alter.
Versichert biste auf der ersten Fahrt zur Zulassungsstelle/oder eben danach so, wie es mit der Versicherung vereinbart wurde.
Nichts vereinbart, ist nur die KH abgesichert.
Allzeit gute Fahrt.
Da gibt es nichts zu korrigieren, falls der Versich.-Antrag noch nicht gestellt wurde...