Im Antrag auf kfz Haftpflichtversicherung falsche Angabe gemacht?

6 Antworten

Meine Frage ist jetzt: Reicht es, dass ich die Versicherung über das Versehen per Mail informiert habe, um im Notfall trotzdem Versicherungsschutz zu haben, oder muss die Versicherung erst zustimmen?

Der Versicherung genügt deine richtige Anschrift für den vorläufigen Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz, also für die Ausstellung des eVB-Nrn.-Codes.

Erst bei der Zulassungsstelle wird aus diesem persönlichen Versich.schutz ein fahrzeugbezogener Haftpflichtschutz für dein Auto. Deshalb benötigt ja auch die Zulassungsstelle z.B. die Zulassungsbescheinigungen, wo dann die korrekten Daten übertragen werden.

Also alles im grünen Bereich...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

siola55  02.06.2025, 10:54

PS: Du kannst eine solche eVB-Nr. ja für jedes beliebige Fahrzeug verwenden bei der Zul.-Stelle... ;-)

Das ist kein Problem.

Nach erfolgter Zulassung wird die Versicherung automatisch korrigieren. Du musst dir slso keine Gedanken machen.

Also kannst du morgen, wie terminiert, das Auto anmelden. Versicherungsschutz besteht auch

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  02.06.2025, 10:08

Da gibt es nichts zu korrigieren, falls der Versich.-Antrag noch nicht gestellt wurde...

Blauemandel 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 11:12
@siola55

Doch, der Versicherungsantrag wurde zusammen mit den Antrag auf evb gestellt.

PolierteMurmel  02.06.2025, 11:33
@Blauemandel

Auto,wie geplant, zulassen. Die Korrektur wird automatisch durch den Versicherer erfolgen.

Mach dir keine Gedanken.Klappt alles.

Der Versicherungsvertrag wird erst nach der bestätigten Zulassung gemacht!

Dann legst die KFZ Scheine I und II vor !


Blauemandel 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 09:51

Das habe ich aber nicht gefragt! Ich will wissen, ob ich trotz der falschen Angabe bei der morgigen Zulassung vollen Versicherungsschutz habe, weil ich die Versicherung über das Versehen per Mail informiert habe!

siola55  02.06.2025, 10:11
@Blauemandel

Ja klar hast du den vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz mit der Zulassung und den richtigen Daten in der Zul.-Bescheinigung.

Für die Erstellung der eVB-Nr. genügt doch deine richtige Anschrift zum Abgleich bei der Zulassungsstelle ;-)

siola55  02.06.2025, 10:28
@siola55

...und eine eVB-Nr. ist doch für jedes beliebige Fahrzeug bei der Zul.-Stelle verwendbar, da diese nur mal personenbezogen ist ;-)

Blauemandel 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 11:16
@siola55

Ja, die evb Nummer hab ich trotz des falschen Datums. Jedoch wird morgen bei der Zulassung des pkw der eigentliche Versicherungsvetrag zustande kommen, und dieser beruht dann auf dem falschen Datum. Deshalb die Frage, ob eine einfache Info an die Versicherung mit der Nennung des richtigen Datums reicht, um vollen Versicherungsschutz zu haben, falls z.B übermorgen ein Unfall passiert.

Kuestenflueg248  02.06.2025, 12:23
@Blauemandel

zulassungsstelle - versicherer = zwei verrschiedene dinge .

der vertrag beim vesicherer kommt später , rückwirkend mit echten daten der fahrzeugpapiere ! das wurde schon mehrfach gechrieben.

siola55  02.06.2025, 16:38
@Blauemandel

Das Kennzeichen hast du doch auch noch nicht, oder hast du ein Wunschkennzeichen?

Für die eVB und die Zulassung ist das vollkommen irrelevant, da werden überhaupt keine Fahrzeugdaten benötigt. Im eigentlichen Versicherungsantrag sollte es dann schon korrekt angegeben werden.


Blauemandel 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 11:16

Ja, die evb Nummer hab ich trotz des falschen Datums. Jedoch wird morgen bei der Zulassung des pkw der eigentliche Versicherungsvetrag zustande kommen, und dieser beruht dann auf dem falschen Datum. Deshalb die Frage, ob eine einfache Info an die Versicherung mit der Nennung des richtigen Datums reicht, um vollen Versicherungsschutz zu haben, falls z.B übermorgen ein Unfall passiert.

siola55  02.06.2025, 10:46

Für die eVB und die Zulassung ist das vollkommen irrelevant, da werden überhaupt keine Fahrzeugdaten benötigt...

Für die eVB-Nr. genügt die richtige Anschrift des Fzg.-Halters; bei der Zulassung sind auch die richtigen Papiere erforderlich ;-)

Das wirkt sich allenfalls auf den Beitrag aus, die Zulassungstelle interessiert sich nicht für das Alter.

Versichert biste auf der ersten Fahrt zur Zulassungsstelle/oder eben danach so, wie es mit der Versicherung vereinbart wurde.

Nichts vereinbart, ist nur die KH abgesichert.

Allzeit gute Fahrt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung