Kfz-Versicherung?

5 Antworten

"Wenn ich als Versicherungsnehmer..."

Als Versicherungsnehmer bist du der Vertragspartner der Versicherung - dir schickt sie die Unterlagen, Rechnungen.... und gewährt dir die SF-Klasse, die sich allerdings im Falle eines Unfalls ändern kann.

LG

Die wird nur dann schlechter, wenn es so vereinbart wurde.

Zur Not muss der Halter eben selber versichern, wenn es günstiger ausfällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es wird der Vertrag zurückgestuft aus dem der Schaden reguliert wurde.


JochenOWL  19.12.2024, 10:54

Soweit richtig aber nicht vollständig, denn es kann sich lohnen, mit seiner Versicherung zu reden und sich ausrechnen zu lassen, wann es sich lohnt, den Schaden selbst zu zahlen.

Eine andere Option steht im Link.

LG

https://www.adac.de/fahrzeugwelt/magazin/versicherung/autoversicherung-rabattschutz/

grandy52  19.12.2024, 11:13
@JochenOWL

Und wenn ein Rabattschutz vereinbart wurde, wird beim aktuellen Versicherer nicht zurückgestuft.

Und wenn es noch ein Altvertrag ist und dieser in SF24+ ist, ist Rabattretter mit drin und es wird in eine SF Klasse mit gleichem Prozentsatz gestuft.

Und evtl. haftet die andere Person für den Vermögensschaden und hat eine Privathaftpflicht, die das regulieren könnte.

Undundund

Ich habe die Frage beantwortet. Die zig anderen Optionen habe ich nicht weiter betrachtet, denn wo soll da Schluss sein? Und in deiner eigenen Antwort hast du selber nicht darauf hingewiesen. Insofern unnötiger Kommentar.

JochenOWL  19.12.2024, 11:17
@grandy52

Wenn mein Kommentar auch nur einem einzigen User hilft, dann war er nicht unnötig....

Frohes Fest und liebe Grüße

grandy52  19.12.2024, 11:19
@JochenOWL

Es steht dir frei deine Antwort zu ergänzen, wenn es dir ein Bedürfnis ist auf diese Sache hinzuweisen.

Dies nennt sich "abweichender Fahrzeughalter" und ist bei vielen Versicherern mit einer Zulage der Versich.prämie verbunden!

Was, wenn dies Person dann einen Unfall baut - wird meine Schadensfreiheitsklasse dann schlechter und welche Nachteile hätte das sonst noch für mich?

Im Schadenfall wird dein Versich.vertrag zum nächsten 1.1. schlechtergestuft - sofern kein Rabattretter vereinbart wurde - bei welchem der Schaden gemeldet wurde!

Nachteile - kommt drauf an...

Bist du auch Beitragszahler, dann hast du leider die Arschkarte in dem Fall, dass der Fzg.-Halter dir die Beiträge nicht entrichtet :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

BrustOP 
Beitragsersteller
 19.12.2024, 11:41

Ja ich bin Beitragszahler, aber die Halterin ist meine Frau und ich möchte das Geld gar nicht von ihr haben :)

siola55  19.12.2024, 11:50
@BrustOP

Okay - dann bleibt nur noch die evtl. Zulage bei der Versich.prämie zu prüfen...

klar wird die schlechter, du bist da Versicherungsnehmer.

sprich teurer


BrustOP 
Beitragsersteller
 19.12.2024, 09:25

Ist das immer so, bzw. lässt sich der Ubfall dann nicht auf den Halter übertragen?

peterobm  19.12.2024, 09:26
@BrustOP

nö weil das Fahrzeug ansich versichert ist, nicht der Fahrer

siola55  19.12.2024, 11:52
@BrustOP

Der Versich.nehmer wird zum nächsten 1.1. bestraft im Schadenfall, sofern kein Rabattretter vereinbart wurde!