Behinderung bei Kfz Versicherungsabschluss angeben oder nicht?
Folgender Sachverhalt:
Person A ist stark Sehbehindert (Merkzeichen H und BL), ist seit 30 Jahren im Besitz des Auto Führerscheins, fährt aber seit gut 25 Jahren kein Auto mehr.
Person B wohnhaft mit Person A und seit einem Monat im Besitz des Auto Führerscheins.
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---> Frage:
Wenn Person A das Auto auf seinen Namen anmeldet, muss diese Person bei der kfz Versicherung seine Sehbehinderung angeben?
Person A fährt nicht, es geht hier nur um Anmeldung und Versicherung des PKWs.
Person B ist gesund bzw hat keinerlei Behinderungen und ausschließlich Person B wird den Wagen nutzen (Wohnort zur Arbeit, Freizeit etc)
--> Muss Person A die Behinderung der Kfz Versicherung mitteilen? <--
3 Stimmen
3 Antworten
Nein, je nach Versicherung muss allerdings Person B angegeben werden wenn sie regelmäßig das auto benutzt
kann man das auto auf jemanden anmeldet der nie das auto fährt
Warum willst du das denn angeben?
Was für Betrugsvorwürfe? Niemand zwingt dich das Auto zu fahren das du anmeldest.
Person A fährt nicht, es geht hier nur um Anmeldung und Versicherung des PKWs.
Es hat ausschließlich steuerbefreiende Gründe
Wenn der Wagen nur mit oder für die Belange der behinderten Person genutzt wird (so haben wir es auf der Website von Zollamt gelesen)
In unserem Fall wird der Wagen zwar auch für Person A genutzt, aber Person B nutzt es für sich mit, sozusagen 50/50.
Bei der Kfz-Versicherung gibt es doch schon ca. 30 Jahre keinen Rabatt mehr bei Behinderung...
Darum ging es auch nicht. Es ging lediglich um die Angabe der Behinderung. Lg
Hat doch mit der Versicherung nichts zu tun - wenn überhaupt, dann mit der Führerscheinstelle...
Alles klar. Das war eh schon besprochen, dass der Versicherung mitgeteilt wird, dass ausschließlich Person B das Auto fahren wird, Person A niemals. Ihnen geht es nur darum, ob sie begründen müssen bei der Versicherung, warum Person A das Auto auf sich versichern will, aber nicht fährt, um unbedingt Betrugsvorwürfe zu vermeiden