Behinderung bei Kfz Versicherungsabschluss angeben oder nicht?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Nein, muss sie nicht 100%
Doch, muss Person A unbedingt der Versicherung mitteilen 0%
Was ganz anderes: 0%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, je nach Versicherung muss allerdings Person B angegeben werden wenn sie regelmäßig das auto benutzt

Inkognito-Nutzer   30.03.2024, 10:06

Alles klar. Das war eh schon besprochen, dass der Versicherung mitgeteilt wird, dass ausschließlich Person B das Auto fahren wird, Person A niemals. Ihnen geht es nur darum, ob sie begründen müssen bei der Versicherung, warum Person A das Auto auf sich versichern will, aber nicht fährt, um unbedingt Betrugsvorwürfe zu vermeiden

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Inkognito-Nutzer   30.03.2024, 10:19
@Kaen011

Um Betrugsvorwürfe zu vermeiden

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Person A fährt nicht, es geht hier nur um Anmeldung und Versicherung des PKWs.

Es hat ausschließlich steuerbefreiende Gründe

Inkognito-Nutzer   30.03.2024, 14:37

Wenn der Wagen nur mit oder für die Belange der behinderten Person genutzt wird (so haben wir es auf der Website von Zollamt gelesen)

In unserem Fall wird der Wagen zwar auch für Person A genutzt, aber Person B nutzt es für sich mit, sozusagen 50/50.

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Nein, muss sie nicht

Bei der Kfz-Versicherung gibt es doch schon ca. 30 Jahre keinen Rabatt mehr bei Behinderung...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
Inkognito-Nutzer   30.03.2024, 10:33

Darum ging es auch nicht. Es ging lediglich um die Angabe der Behinderung. Lg

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