Kfz Halterwechsel auf den Versicherungsnehmer, kann die Versicherunggewechseltwerden?
Das Auto ist auf meinem Exmann angemeldet, ich bin aber Versicherungsnehmer. Jetzt möchte ich das Auto auf mich und meine Adresse ummelden, muss ich bei meiner Versicherung bleiben, oder kann ich bei der Gelegenheit wechseln?
Gruss Susi
Hallo zusammen,
Ich habe mit der Versicherung telefoniert. Ich kann die Versicherung nicht wechseln, da sie schon für dieses Auto auf mich läuft, auch wenn ich das Auto von meinem Exmann auf mich ummelde. Ich kann die Versicherung erst zur Jahreshauptfälligkeit wechseln.
Danke trotzdem allen für eine Antwort.
Gruß Susi
3 Antworten
Nein, Du hast das Fz. derzeit versichert und musst Deinen Vertrag erfüllen.
Bei einer Übertragung der SF-Klasse wird danach gefragt.
Merke: Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.
Viel Glück.
Bei Kfz-Halterwechsel können Sie die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzerin weiterführen oder die Kfz-Versicherung wechseln.
Ja klar hab noch mal gelesen. Die Versicherung läuft ja auf sie.
Das versicherte Risiko bleibt das Selbe. Somit ist kein Wechsel möglich.
Klar dass du auch noch deinen Senf dazugeben musst. Trotzdem schönen Sonntag.
Ein Minus von mir bestimmt nicht. Das hätte sich eher der zahntechnische und übrgandidelte wattennnu2 verdient.
Halte dich bitte zurück! Du schreibst eine verkehrte Antwort, nicht ich!
Wo hast du denn ein Minus bekommen? Reschke hat sich eins eingehandelt.
Ich kann die Versicherung nicht wechseln, da sie schon für dieses Auto auf mich läuft, auch wenn ich das Auto von meinem Exmann auf mich ummelde. Ich kann die Versicherung erst zur Jahreshauptfälligkeit wechseln...
oder bei einem Fzg.wechsel bzw. einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung!
Hey Susi, du meldest ja das selbe Auto wieder an! Demnach bestehen für deinen Versicherer die "älteren Rechte" und somit ist ein anderer Versicherer hinfällig.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
PS: Bei der Anfrage nach den schadenfreien Jahren beim Vorversicherer fällt spätestens der Schwindel mit demselben Auto auf... :-((
Aber nicht das Fahrzeug!!! Hier gelten die "älteren Rechte" des bisherigen Versicherers ;-)
Sie ist schon VN, und wird nicht mitten in der Laufzeit wechseln können.