Frage Autoversicherung?
Hallo, ich versichere wahrscheinlich mein zukünftiges Auto bald auf mich und habe dazu eine Frage, ich war bei meinem Vater 2 Jahre in seiner Auto Versicherung drin als Zweitfahrer (R&V Versicherung), nun möchte ich bei der WGV versichern. Bringen mir die 2 Jahre bei R&V was? Kriegt man es dann günstiger? Kann man irgendwelche Schadensfreiheitsklassen mitnehmen?
4 Antworten
Wenn Du bei der R+V als Zusatzfahrer eingetragen warst, nützt Dir das bei der R+V etwas. Dann kannst Du dort mit SF5 anfangen, wenn Du ein eigenes Fahrzeug versichern möchtest. Die SF5 bekommst Du auch allein aufgrund der Tatsache, dass Deine Eltern einen laufenden Vertrag bei der R+V haben.
Wie bitte kommst du auf die SF5 - Einstufung? Eine Quelle hierzu wäre nett...
In den AKB der Kravag kann ich leider nichts passendes hierzu finden... :-((
Nur wenn du einen eigenen Vertrag hattest. Warst du als Zweitfahrer versichert, ohne eigenen vertrag, hast du ja keinen eigenen SF-Rabatt. Den müsste dein Vater dann abtreten.
Erst mit 3 Jahre Führerschein kannst du selbständig mit SF 1/2 eingestuft werden.
Irrtum - div. Versicherer bieten intwischen bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Einstufung in SF 1/2 als Führerschein-Regelung!
Also grundsätzlich kannst du max. die Anzahl schadenfreier Jahre übertragen lassen, wie du schon deinen Führerschein hast; jedoch muß der bisherige Versich.nehmer für immer auf diesen Rabatt verzichten... :-((
Bringen mir die 2 Jahre bei R&V was?
Nein.
Kriegt man es dann günstiger?
Nein.
Kann man irgendwelche Schadensfreiheitsklassen mitnehmen?
Wenn dein Vater seine "Prozente" übertragen will, kannst soviel schadenfreie Jahre von ihm übernehmen, die du hättest selbst erfahren können.
Bei der R+V bringt es Dir etwas, dass Deine Eltern dort versichert sind und/oder Du als Zusatzfahrer eingetragen warst.