Nach meiner Erfahrung liegt es eher an den Vertriebswegen, über die die Nürnberger-Verträge vertrieben werden. Tendenziell sind das selten angestellte Mitarbeiter der Nürnberger Versicherung, also eines großen deutschen Versicherers, wo man ein gewisses Ausbildungsniveau unterstellen kann - anders als z.B. bei einem Makler, der ja dafür vollständig selbst zuständig ist. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen (hatte dort mal ein Vorstellungsgespräch), dass dort der Vertriebsdruck scheinbar höher ist als bei Mitbewerbern. Das kann natürlich eine Fehlwahrnehmung im Einzelfall gewesen sein. Bei Kunden sehe ich jedenfalls tendenziell mehr Nürnberger-Verträge als z.B. Allianz Verträge, die suboptimal sind.

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Du solltest darüber mal mit einem Fachmann sprechen, dem Du vertrauen kannst. Hast Du keine Freunde, Familie etc., die Dir jemanden empfehlen können? Der wird Dir die einzelnen Verträge erklären und mit Dir zusammen analysieren, was Du brauchst.

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wir haben einen CLK200 Cabrio Bj. 1999. Wir haben das Auto seit 14 Jahren und es hatte beim Kauf schon ca. 220 tkm gelaufen. Jetzt hat das Auto 272 tkm auf dem Tacho. Ausgetauscht wurden bisher nur der Lenkungsdämpfer und der Luftmengenmesser. Insofern kann ich das Modell sehr empfehlen.

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bei 60 km/h reichen 50m locker zum Anhalten.

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Welche Versicherung sollte denn hier wohl zahlen? Die, dessen Kennzeichen am Fahrzeug hin, hat ja ein ganz anderes Fahrzeug versichert, das über die Fahrzeugident.-Nr. klar identifizierbar ist. Die Kfz-Versicherung besteht ja nicht für das Kennzeichen, sondern für das Fahrzeug. Insofern besteht natürlich keine Deckung des Versicherers, wenn das versicherte Fahrzeug gar nicht am Unfall beteiligt war.

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Du mußt das Problem schon etwas genauer schildern, damit man Dir etwas raten kann. Sind die Fahrer verletzt und daher gibt es nun niemand, der das Auto zurückfahren kann? Oder geht es um den medizinischen Rücktransport der Fahrer? In beiden Fällen kann ein Autoschutzbrief helfen. Sofern die Fahrer oder der Fahrzeug-Inhaber nicht Mitglied in einem Automobilclub sind, besteht in der Kfz-Versicherung vielleicht ein Schutzbrief. Dann ist die Itzehoer der richtige Ansprechpartner.

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zunächst würde ich mal ermitteln, was das alternative Auto so kostet. Möglicherweise spart er ja gar nichts. Zum Verkauf: je länger er mit einer Preisanpassung wartet, desto schwieriger wird es. Tendenziell ist ein Auto in so einer Preisklasse m.E. schwer auf dem Privatmarkt zu verkaufen, daher würde ich eher eine Inzahlungnahme versuchen.

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Du kannst Dir über den Zentralruf der Autoversicherer nur den Versicherer zur gewünschten Nummernserie (Buchstaben-Kombi) heraussuchen. Bei der Zahlenkombi kannst Du Dir mit Glück in einer Versicherungsagentur eine passende Zahl heraussuchen.

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Die Zahlen finde ich unplausibel, vermutlich muß eine Mietsonderzahlung in Höhe von 20-25% des Listenpreises vorgenommen werden und die Jahresfahrleistung beträgt nur 10 tkm pro Jahr. Das sind so die typischen Lockangebote. Tatsächlich wird der Wertverlust eines derartigen Fahrzeuges (und damit die Leasingrate) mindestens 5TEUR pro Jahr betragen. Dazu kommen noch die Zinsen für die Finanzierung, das sind bei einem 40TEUR Auto auch rund 2TEUR pro Jahr, also allein ca. EUR 150,- der monatlichen Rate, wenn es keine Mietsonderzahlung gäbe. Insofern solltest Du die Zahlen nochmal prüfen, ob es Dir die Sache wert ist. Vor allem, wenn Du nach fast einem Jahr schon Lust auf ein neues Auto hast, ist die Frage, ob Du Dich überhaupt 3 Jahre oder länger mit einem Leasingvertrag binden willst.

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Der Abmeldetag ist entscheidend - und das hat auch seinen Grund. Auch als Wrack können noch Gefahren vom Auto ausgehen (Öl auslaufen etc.) und damit einen Haftpflichtschaden verursachen und das Wrack könnte auch noch geklaut werden oder abbrennen (Kaskoschaden) und damit der Restwert verlorengehen.

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  1. Die Versicherung wird möglicherweise nur in der Kaskoversicherung mit dem Fahrzeugalter ein Problem haben. Wenn Du nur eine Haftpflichtvers. haben willst, spielt das ggf. keine Rolle.
  2. Du mußt die Leistung angeben, die tatsächlich vorhanden ist, also die gedrosselte, sobald die Drosselung erfolgt ist. Daher wäre es auch umständlicher, wenn Du das Krad erst ohne Drossel zuläßt und dann die Drosselung vornimmst. Dann mußt Du zweimal zur Zulassungsstelle und auch der Versicherungsvertrag muß zweimal angefasst werden.
  3. Technische Änderungen können auch bei einem Fahrzeug ohne Zulassung vorgenommen werden.
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Verkehrsunfall Schuld + Fahrerflucht?

Hallo zusammen,

ich habe gestern auf einer Staatsstraße ein LKW (Baustellenfahrzeug mit offener Pritsche) überholt.

Kurz zum Hergang, nach einer scharfen Kurve wurde auf 50 Beschränkt und ein Schild aufgestellt mit verengte Fahrbahn, das habe ich nicht gesehen, da die davor nicht da waren und blöderweise der LKW genau davor fuhr.

Ich habe angefangen den LKW zu überholen, da ich aufgrund der Scharfen Kurve die 50 km/h nicht überschreiten musste. Während des Überholvorgangs kam der LKW etwas weit auf meine Spur und fuhr meinen Rückspiegel weg. (Gibt 2 unbeteiligte Zeugen).

Ich schere vor dem LKW ein und bleibe stehen + Warnblinklicht. LKW überholt mich und fährt weiter. Daraufhin verfolge ich den LKW und Hupe/Blende auf mehrmals. Ich hab ihn dann nochmal überholt und Warnblinker reingemacht. Ebenso ausm Fenster gewunken. Er überholt mich wieder und fährt weiter.

Nach einiger Zeit nachfahrt blieb er mal stehen. Er war unfreundlich und hatte keine Interesse den LKW abzustellen geschweige den Auszusteigen, da er auf eine Baustelle muss und keine Schuld sah. Er meinte ich sei gestört da zu überholen.

Er fuhr einfach weiter und wollte keine Personalen abgeben. (Fahrerflucht laut Polizei)

Ich muss zugeben, die Straße ist etwas schmäler, ein Überholvorgang ohne Gefährdung andere ist/sollte hier aber möglich sein. Ansonsten gehöre hier klar ein Überholverbotsschild. Das verengte Fahrbahn Schild stellt ja kein Überholverbot da, oder?

Ich zeige das ganze jetzt bei der Polizei an. Was ist eure Meinung dazu? Habe ich Chancen trotz enger Fahrbahnlage. Vermutlich erhöhte Chancen durch Fahrerflucht. Vermute er hatte auch getrunken und deshalb keine Interesse.

Zudem war es ein Firmenfahrzeug. Selbst wenn er keine Schuld hätte müsse er Daten aufnehmen und der Firma melden. (falls eine Beschädigung am Firmenfahrzeug gegeben wäre) Was er nicht gemacht hätte.

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Am Ende wird es auf eine Haftungsteilung hinauslaufen. Natürlich darfst Du bei unklarer Verkehrslage nicht überholen, aber letztlich muß natürlich auch der Überholte den nachfolgenden Verkehr beachten und hätte zur Not eben abbremsen müssen. Du kannst Deine Ansprüche beim Unfallgegner (also der gegnerischen Versicherung) stellen und Deine Argumentation darlegen. Vermutlich gibt es dafür auch eine Standard-Haftungs-Quote, die habe ich allerdings nicht mehr parat. Die generische Versicherung erfährst Du vom Zentralruf der Autoversicherer, wenn Du das Kennzeichen des Unfallgegners kennst. Die Polizei setzt Deine Ansprüche nicht durch.

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Hierbei gibt es zweierlei zu bedenken:

  1. Ersteinstufung beim Schadenfreiheitsrabatt beeinflußt die Prämie deutlich. Da Du noch kein Jahr Deinen Führerschein hast, würdest Du normalerweise ohne Schadenfreiheitsrabatt anfangen. Besser ist es, wenn eine Eltern/Kind- oder Partneregelung möglich ist. Das solltest Du statt online lieber in einem Versicherungsbüro klären.
  2. Hängt die Beitragshöhe u.a. vom Fahrzeug, vom Nutzerkreis, von der Jahresfahrleistung etc. ab. Beim Fahrzeug vom Fahrzeugtyp und Fahrzeugalter. Insofern ist es sinnvoll, sich VOR dem Fahrzeugkauf über die genauen Kosten zu informieren.
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In der Praxis wird das vermutlich keine Rolle spielen. Melde einfach das neue Auto richtig an und dann passt das.

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Für die Bonitätsprüfung hängt es auch davon ab, welche Unternehmensform (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft) vorliegt und wie lange es das Unternehmen gibt. Ggf. reicht sogar eine Selbstauskunft.

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Dauert es 1-2 Wochen, bis die Scheibe lieferbar ist, oder bis Du die Sache geklärt hast? Im ersten Fall ist der Mietwagen vielleicht vertretbar. Im zweiten Fall hast Du auf jeden Fall eine Schadenminderungspflicht. D.h., unabhängig von der Klärung der Haftungsübernahme mußt Du den Schaden schnellstmöglich reparieren - bzw. kannst nicht für die Verzögerung einen Leihwagen beanspruchen.

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Das Hauptproblem ist, dass der Fahrer dann kein berechtigter Fahrer ist, d.h. in der Kaskoversicherung besteht kein Versicherungsschutz und die Haftpflichtversicherung kann den Fahrer im Schadenfall in Regreß nehmen. Das ist von der Konsequenz, als wenn der Fahrer keinen Führerschein hat.

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Bei der HUK kannst Du auch gleich klagen.

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mehrere Steinschläge sind auch mehrere Schadenereignisse. Das heißt für jedes Schadenereignis wird die SB abgezogen und zurückgestuft.

Es macht daher in der Regel keinen Sinn, für Steinschläge an der Frontschürze die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Das sind Gebrauchsspuren und keine Unfallschäden im Sinne der Kaskoversicherung. Obwohl natürlich jeder einzelne Steinschlag den Unfallbegriff erfüllt.

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