Autoverkauf funkschlüssel funktioniert nicht?

6 Antworten

Natürlich musst Du das angeben, zumal das spätestens bei der Besichtigung rauskommt.

LADYandLORD 
Fragesteller
 09.03.2023, 20:17

sagen wollte ich es ja eh, ich war mir nur unsicher ob es ins vertrag soll.

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Halte es im KV fest. So unterschreibt der Käufer und weiß davon. Und es ist bewiesen. Sonst kann es im nachhinein teuer werden.

Ist ne Kleinigkeit vermutlich nur die Batterie leer.

Weise aber darauf definitiv hin.

kannst es auch gerne reinschreiben in den KV dann gibts da auch keine streitereien

Natürlich mußt Du das angeben! Das Auto verfügt ja dadurch nicht über die üblichen typbedingten Eigenschaften!

das ist nicht egal. Der Schlüssel gehört natürlich zum Auto und genau wie einen defekten Blinker oder eine defekte Hupe muss auch der defekte Schlüssel erwähnt werden. Also der Käufer muss auf jeden Fall davon in Kenntnis gesetzt werden.