Auto privat verkauft und der Käufer sagt das Auto hat Mängel?

7 Antworten

wenn du im vertrag die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast, kann er nichts fordern.

antuan123 
Fragesteller
 24.02.2020, 19:29

Ja der Vertrag ist aus mobile.de

Dort wird es automatisch ausgeschlossen. Also dort steht es schwarz auf weiß.

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  1. Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung... UND Käufer konnte das Fahrzeuig in Ruhe besichtigen/probefahren?

WENN er dir beweisen kan, DASS du von dem Mangel wusstest UND diesen arglistig verschwiegen hast, könnte er damit vors Gericht. Ansonsten gilt: Gekauft wie gesehen und probe gefahren...

Zündaussetzer...kann zB von alten Zündkerzen kommen. Das sind Verschleissteile. Das Zündkabel könnte einen Marderbiss (nur angekratzt) haben... weise mal nach, wo und wann der Marder unter der Motorhaube war. Es kann eine alte Zündspule sein bei nem älteren Fahrzeug... Ohne detaillierte Angaben kann es alles sein.

Und DU haftest da NICHT. Schreib ihm das kurz und knapp: Gekauft wie besehen und probegefahren. Ende der Diskussion.

ronnyarmin  24.02.2020, 19:45
Gekauft wie besehen und probegefahren

Das ist nichtssagend. Ausschlaggebend ist, wie du richtig gesagt hast, der Ausschluß der Gewährleistung.

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antuan123 
Fragesteller
 24.02.2020, 19:49

Ja, da gibt es ein Standard Text im Mobile Vertrag wo drin steht unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc.

Er schrieb mir er ist mit dem Auto auf der Autobahn gewesen und ist liegen geblieben. Grund Zündaussetzer zudem sagt er das Auto verbraucht Öl bzw die Ölanzeige stimmt nicht.

Woher soll ich das wissen? Ich hatte nie Probleme mit dem Öl.

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Dea2019  24.02.2020, 20:46
@antuan123

Nochmal: Das ist ein Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung. Wenn man dir keinen Betrug NACHWEIST (und nach deinen Texten liegt das hier nicht vor) schuldest du ihm gar nix. Schreib ihm kurz, dass er den Ausschluß der Gewährleistung unterschrieben hat und dass bei einem Privatverkauf keinerlei Ansprüche seinerseits an dich bestehen. Und dann blockier ihn.

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Könnte ein bekannter Trick sein:

Du hast in der Verkaufsanzeige Deine Telefonnummer veröffentlicht, über die jetzt auch der Anruf kam?

Dann ruft Wochen nach dem Verkauf ein Trittbrettfahrer (nicht der Käufer!) an, beschwert sich über angebliche Mängel und verlangt einen bestimmten Betrag zurück; und meist zahlen die derart eingeschüchterten Käufer den dann auch.

Also überprüf mal als erstes, ob Dich da tatsächlich Dein Käufer angerufen hat.

antuan123 
Fragesteller
 24.02.2020, 19:32

Wir schreiben über WhatsApp. Wir telefonieren nicht. Das ist schon die Person das ist sicher. Aber er wirft mir vor das ich von den defekten wüsste und es mit Absicht nicht gesagt habe. Obwohl ich rein gar nichts davon wusste.

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NoName08154711  24.02.2020, 19:34
@antuan123

Gut.

Du hast nach eigenen Angaben die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen; das teilst Du ihm nun unmissverständlich mit und verbittest Dir ebenso unmissverständlich jede weitere Kontaktaufnahme, Punkt.

Und wenn er Dich verklagen will, dann soll er das bitte tun, das wird er aber mit Sicherheit nicht.

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antuan123 
Fragesteller
 24.02.2020, 19:50
@NoName08154711

Ja er wirft mir nur vor ich wusste von den Mängeln, weil er nach 3 Wochen auf der Autobahn liegen geblieben ist. Zudem sagte er zeigte das Auto nach 2 Wochen Fahrt an das Öl nachgefüllt werden müsse, und ich mit zu wenig Öl gefahren bin, was vollkommen falsch ist.

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NoName08154711  24.02.2020, 19:53
@antuan123

Seufz, also nochmal:
Du hast die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen und er ist in der Beweispflicht.

Brich den Kontakt ab und lass Dich nicht einschüchtern.

Jetzt verstanden?

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Das kommt drauf an, was im Kaufvertrag steht und was die Ursache für die Zündaussetzer ist.

antuan123 
Fragesteller
 24.02.2020, 19:30

Im Kauf Vertrag steht unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc. Wieso ist dann noch der Grund wichtig?

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antuan123 
Fragesteller
 24.02.2020, 19:51
@chevydresden

Nein es war mir nichts bekannt. Hab ich ihm auch gesagt bin absoluter Laie ohne Ahnung.

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chevydresden  24.02.2020, 19:55
@antuan123

Wenn du dir sicher bist, kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen.

Falls da doch was war, lässt sich das unter Umständen nachvollziehen.

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Wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, hast du nichts zu befürchten. Dann müsste der Käufer nachweisen, dass du den Mangel absichtlich verschwiegen hast.