Autokäufer droht mit rechtschutz?
Hallo,
habe einen Smart am 24.11 verkauft. Ich selber hatte ihn nicht lange ca. 2-3 Wochen. Wollte ihn verkaufen da ich ihn eigentlich meiner Mutter schenken wollte aber ihr nicht gefallen hat. Heute nach drei Wochen schreibt mir der Käufer dass das Auto in der Werkstatt steht und der Turbolader und der ölschlauch kapput ist plus die Querlenker und Thermostat angeblich. Er droht mir jetzt mit Rechtsschutz und sagt das er eine Bescheinigung der Werkstatt hat das die Schäden schon länger sind und ich das wissen müsste, dabei hatte ich das Auto selber nicht lange und habe es selber so gekauft. Ich wusste von keinen Schäden das Auto lief gut bei mir. Er sagt es handelt sich um arglistige Täuschung und darüber hat er eine schriftliche Bestätigung seiner Werkstatt. Und diese Mängel MÜSSEN bekannt gewesen sein sagt er. Im Kaufvertrag habe ich Folgendes geschrieben:
Keine mir bekannten Mängel (was auch wirklich so ist)
Auto wird als bastlerfahrzeug verkauft.
Wie gesehen so gekauft, keine Rücknahme Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen da Privatverkauf. Der Verkäufer haftet für nichts. Diesen Vertrag hat er so unterschrieben. Was kann ich tun ? Kann er mir was antun ?
3 Antworten
Die Bezeichnung Bastlerfahrzeug wird juristisch meistens auseinander genommen. Denn wenn du ein Fahrzeug „ohne dir bekannte Mängel“ und „fahrtüchtig“ verkaufst, ist es kein Bastelfahrzeug, damit ist diese Formulierung hinfällig. Da gibt es auch meistens vor Gericht wenig zu diskutieren. Nichts desto trotz dürfte das jetzt nicht primär dein Problem sein, die Gewährleistung hast du ja ausgeschlossen.
Im Normalfall sollte dir der Käufer nichts können. Er hat von der Werkstatt garantiert keine schriftliche Bestätigung, dass es eine arglistige Täuschung war. Die Werkstatt kann allenfalls bestätigen, dass die Defekte vermutlich schon länger vorliegen.
Du hingegen hast ja sehr gute Argumente, dass du sagst, du hättest das Fahrzeug nur zwei oder drei Wochen gehabt, es wäre auch im Prinzip nicht dein Hauptfahrzeug gewesen, weil du es ja verschenken wolltest, und entsprechend hättest du es auch kaum gefahren. Dir seien in dieser kurzen Zeit keine Mängel bekannt geworden. Zumal du zum einen ein Laie bist und dir sowas nicht zwingend auffallen muss und zum anderen dir das Fahrzeug auch fremd war, so dass dir mögliche Veränderungen im Fahrkomfort oder der Leistungscharakteristik gar nicht auffallen konnten, weil du ja nicht weißt, wie es eigentlich sein sollte.
Und alles andere muss dir der Käufer erstmal nachweisen.
Einen theoretischen Nachweis könnte er über den Verkäufer führen, der dir das Auto verkauft hat, der ihm womöglich bezeugen könnte, dass er dich über diese Mängel informiert hat, dann sollte es aber auch in deinem damaligen Kaufvertrag stehen, sonst ist ja der Verkäufer auch unglaubwürdig, weil er sich womöglich selbst nicht dem Verdacht aussetzen will dir Mängel verschwiegen zu haben.
Oder der jetzige Käufer macht deine Werkstatt ausfindig, die dir womöglich die Schäden genannt hat. Diese Werkstatt dürfte es ja offensichtlich nicht geben, sonst hättest du ja von den Schäden gewusst.
Ebenso dürfte der Beweis über den ehemaligen Verkäufer an dich nicht zu führen sein, so wie ich dich hier verstehe.
Insofern soll sich der jetzige Käufer austoben, hat er halt Pech gehabt. Einzig ärgerliche es für dich ist, dass er offenbar eine Rechtschutzversicherung hat. Da ist es ihm erstmal ziemlich egal wie erfolgsversprechend irgendein angestrebtes Verfahren gegen dich ist oder nicht, weil es ja sowieso die Versicherung trägt…
Aber wenn die Geschichte so stimmt, wie du sie hier darlegst, würde ich da eigentlich ruhigen Gewissens in eine womöglich juristische Auseinandersetzung starten – allerdings mit versiertem juristischen Beistand.
Nein, da würde ich mir wirklich keine Sorgen machen. Der jetzige Käufer müsste dir ja irgendwie eine Kenntnis über die Defekte nachweisen und das kann er schlicht und ergreifend nicht, wenn du oben die ganze und korrekte Geschichte erzählt hast. Wie sollte er das nachweisen. Es gibt keine Werkstatt, die du besucht hast, die ihm bezeugen könnte, dass sie dir die Fehler mitgeteilt hat und der ursprüngliche Verkäufer an dich wusste ja auch offenbar/angeblich von nichts, zumindest kann dir dieser auch keinen Strick aus der Sache drehen. Tief durchatmen und sich den Käufer austoben lassen.
Wer ein Auto für nur 1000 € kauft und sich offenbar selbst nicht in der Materie auskennt, aber gleichzeitig das Geld für einen Gebrauchtwagen Check einsparen will, darf sich hinterher nicht über Mängel beschweren…
Außerdem hat er mir grad geschrieben das er mir anbieten das ich mich an den Kosten beteilige und er die Sache dann vergisst...
Vermutlich registriert der Verkäufer gerade, dass er ziemlich schlechte Karten hat. Wahrscheinlich rührt daher das „freundliche Entgegenkommen“…
Ich hoffe du weist sein freundliches Angebot eindeutig und mit klaren Worten zurück. Er hat keinen Anspruch an dich und du hast auch keinerlei Schuldgefühle, weil du ehrlich ein ehrliches Fahrzeug, so wie es dir bekannt war, veräußert hast.
Der Typ hatte doch bestimmt gelegenheit sich das Auto mal anzuschauen und auch eine Probefahr zu machen wenn im nichts aufgefallen ist, dann hat er pech.
Vieleicht versucht er Geld zu erpressen.
Wie gesehen so gekauft, keine Rücknahme Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen da Privatverkauf. Der Verkäufer haftet für nichts.
Diesen Satz kannst du zwar rein schreiben, bedeutet aber nicht gleichzeitig das er gültig ist.
Der wo mir das Auto verkauft hat, hat genau das selbe im Kaufvertrag geschrieben “keine bekannten Mängel“. Also muss ich mir gar keine Sorgen machen oder ?