Autokäufer droht mit rechtschutz?

3 Antworten

Die Bezeichnung Bastlerfahrzeug wird juristisch meistens auseinander genommen. Denn wenn du ein Fahrzeug „ohne dir bekannte Mängel“ und „fahrtüchtig“ verkaufst, ist es kein Bastelfahrzeug, damit ist diese Formulierung hinfällig. Da gibt es auch meistens vor Gericht wenig zu diskutieren. Nichts desto trotz dürfte das jetzt nicht primär dein Problem sein, die Gewährleistung hast du ja ausgeschlossen.

Im Normalfall sollte dir der Käufer nichts können. Er hat von der Werkstatt garantiert keine schriftliche Bestätigung, dass es eine arglistige Täuschung war. Die Werkstatt kann allenfalls bestätigen, dass die Defekte vermutlich schon länger vorliegen.
Du hingegen hast ja sehr gute Argumente, dass du sagst, du hättest das Fahrzeug nur zwei oder drei Wochen gehabt, es wäre auch im Prinzip nicht dein Hauptfahrzeug gewesen, weil du es ja verschenken wolltest, und entsprechend hättest du es auch kaum gefahren. Dir seien in dieser kurzen Zeit keine Mängel bekannt geworden. Zumal du zum einen ein Laie bist und dir sowas nicht zwingend auffallen muss und zum anderen dir das Fahrzeug auch fremd war, so dass dir mögliche Veränderungen im Fahrkomfort oder der Leistungscharakteristik gar nicht auffallen konnten, weil du ja nicht weißt, wie es eigentlich sein sollte.
Und alles andere muss dir der Käufer erstmal nachweisen.
Einen theoretischen Nachweis könnte er über den Verkäufer führen, der dir das Auto verkauft hat, der ihm womöglich bezeugen könnte, dass er dich über diese Mängel informiert hat, dann sollte es aber auch in deinem damaligen Kaufvertrag stehen, sonst ist ja der Verkäufer auch unglaubwürdig, weil er sich womöglich selbst nicht dem Verdacht aussetzen will dir Mängel verschwiegen zu haben.
Oder der jetzige Käufer macht deine Werkstatt ausfindig, die dir womöglich die Schäden genannt hat. Diese Werkstatt dürfte es ja offensichtlich nicht geben, sonst hättest du ja von den Schäden gewusst.
Ebenso dürfte der Beweis über den ehemaligen Verkäufer an dich nicht zu führen sein, so wie ich dich hier verstehe.
Insofern soll sich der jetzige Käufer austoben, hat er halt Pech gehabt. Einzig ärgerliche es für dich ist, dass er offenbar eine Rechtschutzversicherung hat. Da ist es ihm erstmal ziemlich egal wie erfolgsversprechend irgendein angestrebtes Verfahren gegen dich ist oder nicht, weil es ja sowieso die Versicherung trägt…

Aber wenn die Geschichte so stimmt, wie du sie hier darlegst, würde ich da eigentlich ruhigen Gewissens in eine womöglich juristische Auseinandersetzung starten – allerdings mit versiertem juristischen Beistand.

Donguzman 
Fragesteller
 16.12.2020, 22:20

Der wo mir das Auto verkauft hat, hat genau das selbe im Kaufvertrag geschrieben “keine bekannten Mängel“. Also muss ich mir gar keine Sorgen machen oder ?

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T3Fahrer  16.12.2020, 22:29
@Donguzman

Nein, da würde ich mir wirklich keine Sorgen machen. Der jetzige Käufer müsste dir ja irgendwie eine Kenntnis über die Defekte nachweisen und das kann er schlicht und ergreifend nicht, wenn du oben die ganze und korrekte Geschichte erzählt hast. Wie sollte er das nachweisen. Es gibt keine Werkstatt, die du besucht hast, die ihm bezeugen könnte, dass sie dir die Fehler mitgeteilt hat und der ursprüngliche Verkäufer an dich wusste ja auch offenbar/angeblich von nichts, zumindest kann dir dieser auch keinen Strick aus der Sache drehen. Tief durchatmen und sich den Käufer austoben lassen.

Wer ein Auto für nur 1000 € kauft und sich offenbar selbst nicht in der Materie auskennt, aber gleichzeitig das Geld für einen Gebrauchtwagen Check einsparen will, darf sich hinterher nicht über Mängel beschweren…

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Donguzman 
Fragesteller
 16.12.2020, 22:40
@T3Fahrer

Genau so seh Ichs auch. Für 1000€ auto kaufen und dann wundern wenn’s kapput ist. Außerdem hat er mir grad geschrieben das er mir anbieten das ich mich an den Kosten beteilige und er die Sache dann vergisst...

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T3Fahrer  16.12.2020, 22:47
@Donguzman
Außerdem hat er mir grad geschrieben das er mir anbieten das ich mich an den Kosten beteilige und er die Sache dann vergisst...

Vermutlich registriert der Verkäufer gerade, dass er ziemlich schlechte Karten hat. Wahrscheinlich rührt daher das „freundliche Entgegenkommen“…

Ich hoffe du weist sein freundliches Angebot eindeutig und mit klaren Worten zurück. Er hat keinen Anspruch an dich und du hast auch keinerlei Schuldgefühle, weil du ehrlich ein ehrliches Fahrzeug, so wie es dir bekannt war, veräußert hast.

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Wie gesehen so gekauft, keine Rücknahme Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen da Privatverkauf. Der Verkäufer haftet für nichts. 

Diesen Satz kannst du zwar rein schreiben, bedeutet aber nicht gleichzeitig das er gültig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bereits viele verschiedene Autos gefahren

Der Typ hatte doch bestimmt gelegenheit sich das Auto mal anzuschauen und auch eine Probefahr zu machen wenn im nichts aufgefallen ist, dann hat er pech.

Vieleicht versucht er Geld zu erpressen.

Woher ich das weiß:Recherche