Auto verkauft( Käufer will zurück geben )?
Habe gestern mein Auto vekauft ohne Mängel steht im Vertrag ohne Garantie
jetzt kommt der Käufer an und sagt motorleuchte leuchtet und will zurück geben ?
Aber im Vertrag steht keine Garantie
11 Antworten
Hallo,arglistige Täuschung ist auch als Privatverkäufer strafbar,gerade bei Motor u.Getriebe nach so kurzer Zeit.Ruhig bleiben,oftmals sind das nur Kleinigkeiten. ZÜNDSPULE O.KABEL,ALTE KERZEN,LAMBASONDE, ANSAUGSTUTZEN EINGERISSEN.EINIGE DICH FRIEDLICH,GEHT DER KÄUFER ZUM ANWALT,WIRD DAS EIN TEURER Spass mfg
Für dich,wenn Du den Mängel nicht beseitigte,denn das nimmt Dir kein Richter ab mfg
für den Verkäufer oder Käufer der das Auto von mir gekauft hat?
Hast Du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ? Wenn nicht kann der Käufer dort Rechte geltend machen, zwar keine Rückgabe aber Nachbesserung fordern wenn er ein Sachmangel nachweisen kann. Dies könnte er leicht, wenn im Fehlerspeicher vom Datum zu erkennen ist, dass die Ursache schon bei Übernahme vorhanden war.
Ausschluss einer Garantie ist völlig sinnlos, da Garantie eine freiwillige Leistung ist welche gegeben werden kann aber niemand muss.
Bei einem Mangel den der FS wissentlich verschweigt greift auch der sonstig mögliche rechtswirksame Ausschluss der Sachmängelhaftung nichts.
Ich gehe mal zu Gunsten des FS davon aus, dass er von dem Mangel nicht wusste.
Aber im Vertrag steht keine Garantie
Das ist einer dieser sinnfreien Formulierungen. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.
Als privater Verkäufer kann und sollte man die Sachmängelhaftung ausschließen. So bist Du nun darauf angewiesen, dass im Falle des Falles der Richter das zu deinem Gunsten gutmütig auslegt.
Unabhängig davon muss der Verkäufer natürlich immer in dem beschriebenen Zustand liefern, wenn ein Detail nicht beschrieben ist, im üblichen/erwartbaren Zustand. Formulierungen wie "gekauft wie gesehen" haben wenig rechtliche Auswirkung.
Die Beweislast liegt bei privaten Verkäufern übrigens von Anfang an bei dem Käufer.
Hatte der Käufer die Möglichkeit einer Probefahrt ... unabhängig davon, ob er sie wahrgenommen hat?
Dann wars das. Jedes Auto kann plötzlich einen defekt haben den du vorher nicht wissen kannst. Sonst würde ja jeder vor einem Schaden in die Werkstatt fahren können und das Auto Rep. lassen.
Kaufvertrag vom adac nutzen und schon ist alles erledigt. Beim nächsten mal dran denken.
Garantie gibt man eh nicht. Wenn dann verkauft man ein Auto unter Ausschluss der Sachmangel Haftung. Das steht aber in den meisten Verträgen eh automatisch drin. Hat der Käufer das Auto ungesehen gekauft?
Nein hat alles gesehen
im Vertrag steht auch keine Mängel
Keine dir bekannten Mängel. Egal, der Verkäufer hat Pech gehabt wenn bei ihm die Leuchte angeht. Dann soll er auslesen lassen
Was er verschweigt ist, dass im Kaufvertrag steht , keine Mängel, damit hätten wir das Problem der zugesicherten Eigenschaften.