Ist der Privatverkäufer verpflichtet Mängel am PKW instandzusetzen?

Ben Sellin  13.10.2021, 19:17

Wurden im Vertrag zusätzliche Angaben wie z.B. "Gekauft wie gesehen" od. "Genereller Gewährleistungsausschluss"?

7 Antworten

In jedem privaten Kaufvertrag steht ein Gewährleistungsausschluss drin, wenn er auch nur einem der gängigen Mustervordrucke folgt. Im Prozeessfall müsstest du ein arglistiges Verschweigen von Mängeln geltend machen.

Von daher finde ich es schon okay, dass er sich jetzt noch um diese Dinge kümmert. Er muss das juristisch zwar nicht, hat aber als Mechatroniker wahrscheinlich auch einen Ruf zu verlieren.

Es steht erst einmal die Frage im Raum, ob der Verkäufer überhaupt für Sachmängel haften muss, oder ob er die Sachmängelhaftung vertraglich rechtssicher ausgeschlossen hat.

z.B. ( Kaufvertrag TÜV ) so :

Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss

jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Normal steht auf dem Vertrag: Gekauft wie gesehen. Wenn der Verkäufer sich die Mühe macht, etwas nachzubessern, dann kann man nicht davon ausgehen, das er dich anlügt.

Wie gesagt, es ist ein Privatverkauf und wichtig ist, was auf dem Vertrag steht.

Es ist nun mal so, das Sachen von heut´ auf Morgen kaputt gehen. Nichts hält ewig. Zudem kommt ja noch die Frage, wie du mit dem Auto umgegangen bist? Vielleicht liegt das Problem auch bei dir. Es ist halt alles ist Möglich.

catkidmiau95 
Fragesteller
 13.10.2021, 19:20

Das Auto habe ich erst seit einem Tag.

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chanfan  13.10.2021, 19:22
@catkidmiau95

Das spielt doch keine Rolle. Hab´ich aber auch geschrieben, das nichts ewig hält. Is´halt ein ungünstiger Zeitpunkt.

Zudem hast du ja selber eine Testfahrt gemacht. Und wie du geschrieben hast, war alles OK.

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Sowas ist immer schwierig. Grundsätzlich wäre man dazu verpflichtet Mängel anzugeben, da man sich ansonsten ggf. wegen Betruges durch Unterlassen strafbar macht. Natürlich muss man dafür von den Mängeln wissen.

Hätte jetzt ein Laie in dem Bereich den Wagen verkauft und am Tag des Verkaufs wäre nichts gewesen hätte man noch iwie sagen können, dass er es nicht besser wusste. Bei einer Fachkundigen Person wird das wieder schwierig, da man eine gewisse Kompetenz unterstellen kann.

Ich würde mal einen Sachverständigen beauftragen festzustellen, ob die Mängel seiner Ansicht nach schon vor Verkaufsdatum da waren oder nicht. Wenn nicht dann hast du krasses Pech gehabt, dass die Kiste plötzlich auseinanderfällt. Wenn doch würde ich den Kaufvertrag auf Grundlage des Gutachtens Auflösen und mir das Geld zurückerstatten lassen.

Also normalerweise ist das so.

Du kaufst ein Fahrzeug.

In dem Moment, wenn Du dem Verkäufer Geld gibst und die Zulassungsbescheinigungen bekommst, ist es Dein Auto.

Und alles, was danach anfällt, ist ab ganz genau dieser Sekunde Dein Tee.

Es sei denn, Du kannst ihm nachweisen, dass er das vorher wusste.