Gesetzgebung – die neusten Beiträge

Brauchen wir mehr qualifizierte Demokratie?

Unter Demokratie versteht man nicht bloß, dass die Mehrheit herrscht, sondern auch Gewaltenteilung, Minderheitenrechte u. noch ein paar andere Dinge. Ich will das einmal als qualifizierte Demokratie bezeichnen.

U. die Frage aufwerfen, ob man die Kriterien wie folgt ergänzen sollte:

In den Dreißigerjahren haben bis zu 40 % NSDAP gewählt, heute wählen jedenfalls in Ostdeutschland bis zu 33 % AfD. U. CDU/CSU, die wissenschaftswidrig Abtreibung f. Mord halten, gleichgeschlechtliche Ehen nicht aus steuerlichen Gründen ablehnten (sonst hätten sie auch zeugungsunfähigen bzw. hochbetagten heterosexuellen Paaren die Ehe verbieten wollen müssen), sondern weil sie von Homosexuellen geschlossen werden u. auch sonst allerlei wissenschaftsfeindliche, religiös motivierte Forderungen stellen, sind hier in Deutschland als Volksparteien in vielen Bundesländern an der Macht u. wohl bald auch wieder im Bund.

Deshalb ist meine Frage, ob man die Gesetzgebung so ändern sollte, dass Gesetze bloß noch auf wissenschaftlicher Grundlage beschlossen werden dürfen. Also bspw. in der Ökonomie gibt es ja verschiedene Experten mit verschiedenen Meinungen bzw. Ansätzen, was zu priorisieren ist. Möglicherweise gibt es da gar nicht DIE richtige Meinung u. wenn doch, so lässt sie sich nicht so einfach herausfinden. Aber wenn jetzt bspw. die Union kommt u. Abtreibung f. Mord hält, dann ist das einfach faktisch falsch. Deshalb fände ich es gut, wenn die Demokratie um den Punkt ergänzt wird, dass nur noch wissenschaftliche Argumente bei der Gesetzgebung zählen.

Ich denke, damit würde allen gesellschaftlichen Gruppen geholfen, weil es einfach viel Angst rausnehmen würde, dass eine Regierung völlig gaga Politik macht.

Politik, Regierung, Recht, Gesetz, Demokratie, Gesetzeslage, Gesetzgebung, Grundgesetz, Partei

Grauzonen E-Bike Gasgriff?

Hey,

Also, ich weiß dass E-Bikes mit einem Gasgriff Illegal sind, wenn sie bis über 6km/h beschleunigen per Gasgriff.

Sagen wir jetzt, rein hypothetisch, ich fahre ein E-Bike mit einem Gasgriff, welches bis 25km/h beschleunigt.

Ab wann wäre dieses E-Bike wieder legal und würde mir nicht meinen Führerschein abziehen.

Wenn mich jetzt beispielsweise die Polizei anhält und ich etwas verändere, sodass ab dem Moment der Kontrolle der Polizei, das Fahrrad legal ist, womit würde ich theoretisch durchkommen?

Variante 1: Ich ziehe den Stecker zur Verbindung von Gasgriff und E-Bike und mache damit den Gasgriff nicht funktionsfähig. Dann hat mein E-Bike zwar einen Gasgriff dran, dieser wäre dann aber nicht installiert. Wäre das dann wieder legal?

Variante 2: Ich Stelle die maximale Höchstgeschwindigkeit (Per Einstellungen auf dem Controlboard des E-Bikes) auf 6km/h bei meinem E-Bike. Ab 6km/h hört das Fahrrad auf mich zu unterstützen, mit dem Treten als auch mit dem Gasgriff. Das wäre ja dann per Definition wieder legal, oder nicht? Dann kann die Polizei nicht beweisen dass ich mehr als 6kmh per gasgriff beschleunigt habe und ich bin fein raus.

Variante 3: Ich Stelle das Fahrrad auf eine Stufe, bei der der Gasgriff nicht unterstützen kann.

Welche Variante Würde Funktionieren und welche nicht und warum?

Keine der Varianten 89%
Variante 2 11%
Variante 1 0%
Variante 3 0%
Variante 1 und 2 0%
Variante 1 und 3 0%
Alle Varianten 0%
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Meinung des Tages: Wäre eine nationale Kastrationspflicht im Sinne von mehr Tierschutz und -wohl sinnvoll?

Unsere heutige Meinung des Tages ist wieder eine Kooperation mit dem Münchner Tierschutzverein “Tierhilfe Fünfseenland”, dessen Mitarbeiter Euch live bei unserem großen Open House Event am 1. Juni von ihrem spannenden Arbeitsalltag sowie ihrer wichtigen Arbeit im Tierschutzbereich berichten werden. 

In unserer letzten gemeinsamen Meinung des Tages haben wir bereits auf die prekäre Lage in vielen überfüllten Tierheimen deutschlandweit hingewiesen. Insbesondere Tiere, die sich viele Menschen im Zuge der Pandemie angeschafft haben, passen seit Wegfall der Regeln / Verbesserung der Situation nicht mehr so recht ins (Lebens-)Konzept mancher Leute.

Die traurige Realität? Katzenkolonien, zahlreiche, streunende und herrenlose Tiere und restlos überfüllte Tierheime.

Wie könnte der Situation sinnvoll und im Sinne des Tierwohls entgegengewirkt werden?

Eine mögliche Idee: Die Einführung einer nationalen Chip- und Kastrationspflicht

Eine nationale und streng reglementierte Kastrationspflicht könnte dabei helfen, die uneingeschränkte Vermehrung von Tieren einzudämmen, um zu verhindern, dass zu viele der Tiere auf der Straße landen. Chips helfen zudem dabei, Haustiere ihren entsprechenden Besitzern schnell zuzuordnen.

Das wäre nicht nur sinnvoll, um entlaufene Tiere unkompliziert an ihren rechtmäßigen Besitzer zurückzuführen, sondern es würde zudem die zielsichere Verfolgung von Straftaten, wie z.B. das Aussetzen von Tieren, wesentlich erleichtern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte es in Deutschland eine Chip- und Kastrationspflicht für Haustiere geben?
  • Welche Vor- und Nachteile hätten Chip- und Kastrationspflicht Eurer Meinung nach?
  • Welche ethischen Bedenken könnten mit dem Blick auf das Wohlbefinden der Tiere aufkommen?
  • Wie könnten die Kosten für eine derartige Pflicht für Haustierbesitzer gestaltet werden, um Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit zu gewährleisten?
  • Welche alternativen Maßnahmen oder Ansätze wären sinnvoll, um die Haustierpopulation effektiv und v.a. tiergerecht zu steuern?
  • Welche Sanktionen / Strafen wären bei Zuwiderhandlung Eurer Meinung nach angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Weitere Infos zum Thema:

https://www.tierhilfe-fuenfseenland.com/2024/03/27/ueberfuellte-tierheime-in-muenchen/

Ja, ich bin dafür, weil... 48%
Nein, ich bin dagegen, da... 36%
Andere Meinung und zwar... 16%
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Meinung des Tages: Sollte es einen Rechtsanspruch auf flexibles Arbeiten geben?

Spätestens seit der Pandemie hat sich die Arbeit aus dem Home-Office für viele Arbeitnehmer zum attraktiven Arbeitsmodell entwickelt. Nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums sollte es in Zukunft auch einen Rechtsanspruch auf mögliches Arbeiten von Zuhause aus geben...

Flexibles Arbeiten zur Eindämmung des Fachkräftemangels

Erklärtes Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, nach effizienten Maßnahmen zur sukzessiven Bekämpfung des Fachkräftemangels zu suchen. Für Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck würde sich hierfür beispielsweise der rechtliche Anspruch auf das Arbeiten von Zuhause aus als durchaus geeignetes Mittel anbieten. Vor allem für Ältere, zugewanderte Arbeitskräfte und geringfügig Beschäftigte, müssten neue Arbeitsanreize geschaffen werden. Insbesondere ältere Menschen, die oftmals zahlreiche Qualifikationen mitbringen, könnten vielen Betrieben hierdurch länger zur Verfügung stehen.

Wichtig sei es Habeck zufolge, negative Erwerbsanreize abzubauen und Änderungen bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung vorzunehmen, so dass Geringverdienende und Ältere zu mehr oder längerer Arbeit motiviert werden. Darüber hinaus sieht der aktuelle Entwurf vor, den weniger verdienenden Partnern eines Haushalts die Erwerbstätigkeit zu erleichtern; so käme der mögliche Rechtsanspruch auf Home-Office auch Eltern zugute, die ihre Kinder zeitweise betreuen müssen.

Kritische Haltung seitens der Arbeitgeberverbände

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt ein Gesetz zum Rechtsanspruch auf Home-Office kategorisch ab. Für BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter würde ein etwaiger Rechtsanspruch "die Wirklichkeit in den Betrieben schlicht ignorieren". Mobile Arbeit sei in der Praxis selten ein Problem. Ein Rechtsanspruch allerdings würde "die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten gefährden und mehr Bürokratie verursachen".

Während einige Arbeitgeber auch nach offizieller Beendigung der staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz weiterhin sehr großzügige und flexible Home-Office-Regelungen beibehalten haben, gehen andere Arbeitgeber zunehmend dazu über, ihre Beschäftigten inzwischen wieder häufiger oder gar dauerhaft an den stationären Arbeitsplatz zu bestellen.

Unsere Fragen an Euch: Würdet Ihr einen Rechtsanspruch auf Home-Office begrüßen? Wie empfindet Ihr es, von Zuhause aus zu arbeiten? Welche Vor- und Nachteile hält flexibles Arbeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit? Und wie bewertet Ihr die Bedenken der Arbeitgeberverbände?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/homeoffice-anspruch-robert-habeck

Ich sehe einen rechtlichen Anspruch kritisch, weil... 51%
Ich fände einen möglichen Rechtsanspruch gut, da... 40%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 9%
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Meinung des Tages: Sollte die Inanspruchnahme von Prostituierten - ähnlich wie in Schweden - hierzulande verboten werden?

In Deutschland arbeiten ca. 400.000 Frauen als Prostituierte. Um Menschenhandel und Ausbeutung entgegenzuwirken, wird aktuell über ein Sexkaufverbot debattiert. Doch würde ein solches Verbot die Situation für die Frauen verbessern?

Deutschland als „Bordell Europas“

Prostitution gilt als das mitunter älteste Gewerbe der Welt. Vor allem in vielen großen Städten Deutschlands gehört Prostitution seit Jahrzehnten fest zum Straßenbild dazu; doch neben relativ reglementierten Bordellen, sind es vor allem die Verhältnisse auf den Straßenstrichen, die vielen Sozialarbeitern Sorgen bereiten.

Viele der Frauen, die überwiegend aus Osteuropa, Südosteuropa, Afrika oder China stammen, arbeiten in mehr als prekären Verhältnissen: Aus finanzieller Not heraus werden diese sexuell ausgebeutet, sind Gewalt seitens ihrer Freier & Zuhälter ausgesetzt und besitzen keine Krankenversicherung. Darüber hinaus dürfen sich zahlreiche Frauen keinen Urlaub leisten und werden selbst während ihrer Periode oder Schwangerschaft zur - oft auch ungeschützten - Sexarbeit gezwungen.

Oftmals sind es osteuropäische Banden oder Rockergruppen, die Frauen in illegalen Bordellen oder eigens angemieteten Räumen zur Prostitution zwingen. Alleine im vergangenen Jahr gab es laut Bundeskriminalamt hierzulande 346 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung. Ein Gros der Fälle allerdings kommt gar nicht erst zur Anzeige. Angesichts der sehr liberalen Gesetzeslage wird Deutschland vielfach als das „Bordell Europas“ bezeichnet. Um Frauen vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen, wird aktuell über die Einführung des „Nordischen Modells“ diskutiert…

 

Sexkaufverbot nach „Nordischem Modell“

Obgleich einige Frauen durchaus freiwillig und selbstbestimmt der Prostitution nachgehen, dürfte die Anzahl derer, die ausgebeutet, geschlagen und gedemütigt werden, weitaus höher liegen. Für viele Politiker und Sozialarbeiter ist Sexarbeit auch eine Frage der Menschenrechte. Sozialarbeiterin Veronika Schürle spricht sich klar für ein aus Schweden stammendes Sexverbot nach „Nordischem Modell“ aus: Hier werden Freier für den Kauf von Sex rechtlich belangt und Bordelle geschlossen. Sexarbeiterinnen und Prostituierte hingegen werden nicht bestraft.

Ziel sei es, Ausbeutung, Menschenhandel und letztendlich auch die gewaltige Nachfrage mithilfe des Verbots sukzessive einzudämmen.

 

Wie sinnvoll wäre das Sexkaufverbot in Deutschland?

Doch würde die Kriminalisierung der Inanspruchnahme von Sexdienstleistungen die Situation für die Frauen nachhaltig verbessern? Wenngleich das vor über 20 Jahren in Schweden eingeführte Verbot auf breite Zustimmung seitens der Bevölkerung stößt, liegen keine konkreten Zahlen für einen Nachfragerückgang von Sexdienstleistungen vor. Die Anzahl der Morde – in Deutschland sind es über 70 – an Prostituierten liegt in Schweden seit 1999 allerdings bei 0.

Bordellbetreiber in Deutschland befürchten, dass sich die Situation für viele Prostituierte durch ein Verbot eher verschlechtern könnte. Auch Organisationen wie die Deutsche Aidshilfe oder die Diakonie sprechen sich mit Blick auf eine mögliche Steigerung von Gewalttaten oder erhöhter Infektionsgefahr gegen das Modell aus Schweden aus.

Unsere Fragen an Euch: Was spricht für / gegen dieses "Nordische Modell"? Hilft dieses am Ende des Tages den Prostituierten? Wie könnte selbstbestimmte und geschützte Sexarbeit in Zukunft geregelt werden? Und inwieweit stellt ein solches Verbot mit Blick auf die Wahl der Inanspruchnahme einer beidseitig beschlossenen Dienstleistung einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Wir freuen uns über einen sachlichen Austausch zu diesem sensiblen Thema. Achtet dabei aber bitte auf unsere Netiquette. Frauen- und menschenverachtende Äußerungen werden von uns konsequent entfernt.

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sexkauf-verbot-deutschland-100.html

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/prostitution-auf-dem-pruefstand-wie-sinnvoll-ist-ein-sexkaufverbot-swr2-forum-2023-12-08-100.html

https://www.fr.de/politik/schweden-prostitution-verbot-folgen-zahlen-deutschland-union-forderung-92669608.html

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Sollte die Einspeisung aus Akkus erlaubt sein?

Frau Baerbock soll mal gesagt haben, dass das Stromnetz als Speicher diene. Nun könnte man denken, dass das nicht geht, weil ein Wechselstromkabel nur parasitäre (=unerwünschte) Kapazität hat; aber gemeint hat sie offenbar ein „Netz“ im Sinne der Graphentheorie, so dass das „Netz“ also aus Kanten (=Kabeln) und Ecken (=Erzeuger&Verbraucher (wobei Speicher beides sind)) besteht.

Nun meinte ein Freelancer gestern (als ich mit unserem Holzgas-BHKW nebst Batteriespeicher (32 mal 280Ah LiFePO4) angeben wollte...), dass wir unsere Akkus nicht benutzen dürfen, um billigen Nacht-Strom zu speichern, um ihn dann später bei „Dunkelflaute“ zum 10-fachen Preis einzuspeisen, obwohl wir das technisch könnten (angeblich verhindert es die Software unseres Wechselrichters, die nur für den Eigenbedarf Strom aus den Akkus entnimmt...)... Aus der Sicht der Firma wäre es eigentlich ganz cool, wenn wir die 5000 Zyklen, die die Akkus (SoC: 20% bis 90%) angeblich aushalten, möglichst zügig schaffen (wir brauchten die am Anfang nur bei Stromausfall und jetzt auch, wenn das BHKW gewartet wird...), weil der Strom aus den Akkus immerhin 0,04€/kWh kostet.

Nebenfragen (betrifft nicht die Umfrage): Stimmt das mit dem Einspeise-Verbot überhaupt? Wenn ja: Aus welchem Grund verbietet der Gesetzgeber kleinen Speicher-Knoten mitzuhelfen? Und wird das bald geändert?

zu dem gleichen Preis,den auch große PV-Parks erzielen... 44%
Sonstiges (nämlich: ... (siehe Antwort...)) 44%
überhaupt gar nicht 11%
zu einem niedrigen Festpreis (z. B. 0,07€/kWh) 0%
zu dem halben Preis, den auch die großen PV-Parks erzielen... 0%
Technik, Wirtschaft, Strom, Recht, freier Markt, Gesetzgebung, Marktwirtschaft, Spekulation, Technologie, Wirtschaftswissenschaft, Freie Marktwirtschaft, Graphentheorie, Wirtschaft und Finanzen

Nicht Beurteilt im Halbjahreszeugnis - Ist eine Nachtragsprüfung erforderlich?

Sehr geehrte Community,

ich konnte im letzten Semester in dem Schulfach Mathematik nicht beurteilt werden, da ich das gesamte Halbjahr über im Krankenhaus war. Im Gegensatz zu den anderen Fächern hatte ich keine Möglichkeit, die Mathematik Schularbeit von extern mitzuschreiben.

Aus diesem Grund hatte meine Lehrerin nicht ausreichend Informationen, um mich zu benoten und ich habe ein Nicht Beurteilt im Halbjahreszeugnis bekommen.

Nun gehe ich seit Februar wieder täglich in die Schule. Allerdings möchte ich anmerken, dass ich die Schule gewechselt habe. Bisher haben wir in diesem Semester eine Schularbeit in Mathematik geschrieben; Meine ist mit einem Gut benotet worden. Am Unterricht beteilige ich mich auch sehr aktiv, mache stets meine Hausübungen und werde auch die nächste Schularbeit mitschreiben.

Kann ich nur anhand meiner Leistungen vom zweiten Semester benotet werden? Oder ist eine Nachtragsprüfung zum Stoff des ersten Semesters erforderlich?

Vor zwei Jahren hatte ich eine ähnliche Situation: 7 Nicht Beurteilt im Halbjahreszeugnis, allerdings habe ich keine Nachtragsprüfung schreiben müssen und bin im Ganzjahresnote in jedem dieser Fächer beurteilt worden.

Aus diesem Grund verfasse ich diese Frage: Ist es notwendig, eine Nachtragsprüfung über den Stoff des ersten Semesters in Mathematik zu schreiben, obwohl im zweiten Semester genügend Informationen zum Beurteilen der Leistung vorhanden wären?

Falls relevant: Ich lebe in Kärnten, Österreich.

Mit freundlichen Grüßen

Schule, Mathematik, Recht, Gesetzgebung, Jura, Schulsystem, Schulwechsel, Zeugnis, Benotung, Benotungssystem, Beruf und Büro

Warum wurde das Kleiderlabel "Consdaple" bisher nicht verboten?

Diese Frage wurde eben gelöscht. Völlig zu unrecht.

Consdaple ist eine Kleidermarke. Sie wird von Mitgliedern der  neonazistischen Szene getragen, da sie das Kürzel „ NSDAP“ enthält.
Besonders deutlich sichtbar ist diese Abkürzung, wenn über dem bedruckten  T-Shirt oder  Sweatshirt eine offene  Bomberjacke getragen wird, die rechts und links je zwei Buchstaben verdeckt. So wird die Buchstabenfolge NSDAP herausgestellt. Das Landgericht Neuruppin hat am 17. Februar 2010 entschieden, dass der Träger der Kleidung dann wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB bestraft werden kann. [1] [2] Der Schriftzug erinnert in seiner Gestaltung stark an das Logo von  Lonsdale, das sich in der Vergangenheit aus demselben Grund (Buchstabenreihe NSDA) großer Beliebtheit in der Neonazi-Szene erfreute. Auf Grund heftiger damit verbundener Kritik verweigert der Hersteller  Lonsdale inzwischen die Lieferung seiner Kleidung an bekannte Neonaziläden und begann 2003 eine antirassistische Kampagne („Lonsdale loves all colours“) mit vielen Models dunklerer Hautfarbe, was die Hauptgründe dafür waren, dass die Kleidermarke  Consdaple ins Leben gerufen wurde.
Der  Scheinanglizismus  Consdaple kombiniert das Parteikürzel NSDAP mit dem englischen Wort constable (Polizist, in etwa Schutzmann oder Wachtmeister). Teilweise sind die Textilien zudem mit einem Adler bedruckt, der dem im  Nationalsozialismus verwendeten Logo sehr nahekommt.
Kreiert wurde  Consdaple von Franz Glasauer, einem langjährigen Funktionär der Partei  Die Republikaner und der  NPD, der im oberbayerischen  Kirchberg bei  Erding den in  Landshut ansässigen Neonazi-Versand  Patria betreibt. Seine Bemühungen, das Label beim  Patentamt eintragen zu lassen, scheiterten jedoch. Auch nach der Ansicht des  Bundesverfassungsschutzes ist diese Marke eindeutig der Neonazi-Szene zuzuordnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Consdaple

Meines Erachtens sollte der Gesetzgeber hier etwas unternehmen. Denn bestimmte Dinge sind ja bereits verboten:

https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Hakenkreuz-und-Co-Diese-Symbole-sind-in-Deutschland-verboten-id51357231.html

Es verwundert einen schon sehr, wenn man dann mitbekommt, dass ein "nsdap" auf einem Shirt (auch wenn das "Co" davor und das "le" dahinter durch eine Jacke verdeckt sind weiterhin erlaubt ist.

Politik, Recht, Gesetzgebung

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