Wird Grundgesetz Art. 81 jemals verwendet?

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Wohl nicht.

Denkbar wäre es, wenn nach der Neuwahl eine Regierung nicht zu Stande kommt oder nach wenigen Wochen zerbricht und anzunehmen ist, dass bei einer weiteren Neuwahl wiederum keine Regierung zu Stande kommt.

Die Vorschrift ist wohl vor allem dazu da, sicherzustellen, dass eine erforderliche Gesetzgebung in jedem Fall zu Stande kommt, etwa weil das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, eine gesetzliche Regelung über ein bislang nicht geregeltes Problem herbeizuführen und im Bundestag keine Mehrheit zu Stande kommt.


swisstime  22.01.2025, 07:14

Danke für den Stern (hilfreichste Antwort)