Vorschriften, Regelungen und Gesetze von 1933 bis 1945

3 Antworten

Das Gewerbesteuergesetz von 1936 galt (mit einzelnen Änderungen) auch in der DDR.

Schon 1945 - und damit mehrere Jahre vor der Gründung von BRD und DDR - wurde eine ganze Reihe von Gesetzen aus der NS-Zeit durch das vom Alliierten Kontrollrat erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 1 aufgehoben, siehe dazu Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht

Aber nicht bei jedem Gesetz aus der NS-Zeit handelt es sich - auch aus heutiger Sicht - um "NS-Unrecht". Würde man sämtliche Gesetze aus dieser Zeit wieder aufheben, würde es z. B. auch die Stadt Hamburg in ihrer heutigen Form nicht mehr geben, denn die wurde erst durch das "Groß-Hamburg-Gesetz" von 1937 gebildet. Altona und Wandsbek müssten dann an Schleswig-Holstein abgegeben werden und Harburg an Niedersachsen.

Das ärgerliche sind gar nicht die Gesetze, von denen nur die unpolitischen beibehalten wurden (sollte da jemand etwas anders sehen, lerne ich gerne dazu), sondern die Kontinuität beim Personal. Im Osten wurde in ganz seltenen Fällen der Mantel des Schweigens über die NS-Vergangenheit von Leuten gehüllt, wenn sie für Industrie, Wirtschaft oder etwas anderes sehr wichtig waren, aber politisch ganz hochgekommen sind sie nie. Im Westen gab es mit Kiesinger sogar einen Kanzler, der vorher bei der NSDAP war.


Mannfueralle 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 20:13

da gab es ganz andere wie Globke oder Altnazi Gehlen