War es zur NS-Zeit eigentlich möglich, Partner aus osteuropäischen Staaten legal zu heiraten?
Ich beschäftige mich hobbymäßig viel mit der NS-Zeit und dem Zweiten Weltkrieg.
Es ist ja überliefert, dass die Nazis bzw. die NS-Ideologen neben den Juden auch viele andere Menschenschläge rassistisch nieder machten und verfolgten. Dazu zählten ja vor allem auch Personen aus slawischen Volksgruppen, hier v.a. Russen, Polen, Tschechen etc., die von der NS-Propaganda als den Deutschen unterlegene "Untermenschen" verunglimpft wurden. Andere abwertende Bezeichnungen waren so Sachen wie "Fremdvölkische" oder ähnliche Ausdrücke.
Dass dies v.a. ab 1939 während des Krieges - hier hauptsächlich auch mit Blick auf Polen und den anschließenden Krieg gegen die UdSSR - immer krassere Züge annahm, erscheint so weit logisch. So wurden Zwangsarbeiter aus einschlägigen Ländern ja von der deutschen Bevölkerung völlig isoliert untergebracht und waren nahezu rechtlos.
Nun frage ich mich aber, wie das mit Blick auf die Zeit vor Kriegsbeginn aussah und wo es noch diplomatische Beziehungen zu Ländern wie Polen und der Sowjetunion gab.
Konnten "deutsche Volksgenossen" eigentlich Partner aus Polen oder Russland ohne Weiteres legal ehelichen? Oder hätte das zuständige Standesamt mit Hinblick auf die Ideologie ("reines" Blut etc.) eine solche Verbindung genehmigt odee wahrscheinlich abgelehnt bzw. nicht gestattet? War sowas offiziell verboten?
Und wie sah es mit Deutschen aus, die z.b. im Ausland eine russische(n), polnische(n), slowakische(n) etc. Partner/Partnerin geheiratet hatten und dann wieder im "Reich" mit denen wohnhaft werden wollten? Wurden diese Ehen von dem NS-Behörden anerkannt? Hatten die Betreffenden ggf. irgendwelche Nachteile zu befürchten?
Das sind so Fragen, zu denen ich bislang keine wirklichen oder kaum zufriedenstellende Antworten finden konnte.
Kann darüber jemand mehr sagen?