Wie beurteilst du das harte Vorgehen der Wehrmacht gegen den georgischen Aufstand auf Texel?
War das harte Vorgehen der Wehrmacht gegen den georgischen Aufstand auf Texel zwar ein Kriegsverbrechen, aber aus militärischer sowie menschlich-soldatischer Sicht nachvollziehbar – insbesondere da viele Wehrmachtssoldaten zusammen mit ihren georgischen Kameraden über Jahre hinweg in einer vergleichsweise ruhigen Region stationiert waren, oft älter und für den Frontdienst nicht mehr geeignet, wodurch eine gewisse Vertrautheit und ein trügerisches Sicherheitsgefühl entstand? Die georgischen Soldaten wählten aus Opportunismus den Zeitpunkt, um ihre Kameraden im Schlaf heimtückisch mit Messern, Bajonetten und anderen Nahkampfwaffen anzugreifen und teilweise äußerst grausam zu töten – viele Opfer wurden im Schlaf überfallen, teils enthauptet oder durch gezielte Stiche in empfindliche Körperregionen getötet. Vor diesem Hintergrund reagierte die Wehrmacht mit einer brutalen und schnellen Niederschlagung des Aufstands, bei der zahlreiche Georgier gefangen genommen und oft standrechtlich erschossen wurden?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Georgischer_Aufstand_auf_Texel
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2 Antworten
In einem Krieg der von Anfang an und mit voller Absicht verbrecherisch geführt war hilft es nicht sich einzelne Aspekte heraus zu greifen und zu prüfen "waren die noch gerechtfertigt oder nicht?". Bereits der Befehl Truppen in einem lange verlorenen Krieg noch mal an die Front zu verlegen kann als Verbrechen gewertet werden.
Der Zweite Weltkrieg war ein verbrecherischer Angriffskrieg, und die Wehrmacht war tief in Kriegsverbrechen verstrickt. deshalb ist es spannend, sich die Widersprüche im Detail anzuschauen. Wenn Soldaten, die jahrelang mit ihren „Kameraden“ Dienst tun, im Schlaf massakriert werden – auf brutalste Weise –, dann darf man schon fragen, ob die Reaktion darauf nicht zumindest menschlich nachvollziehbar war. Eine verbrecherische Gesamtlage bedeutet nicht, dass plötzlich jede Form von Verrat, Mord und Grausamkeit relativiert wird – auch nicht durch die "richtige" Seite
Das Vorgehen gegen die Meuterer und Kameradenmörder war gerechtfertigt und deren standrechtliche Erschließung ebenso.
Nach heutigem Rechtsverständnis nicht. Standgerichte sind verfassungsrechtlich verboten und alle Urteile die von Standgerichten gefällt wurden wurden 1998 vollumfänglich aufgehoben.