Endlich! Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren [z.B Mord etc bei Freispruch] aufgehoben?

14 Antworten

Das Thema ist natürlich schwierig. Keiner will, dass Mörder davonkommen. Auf der anderen Seite muss man auch an die Unschuldigen denken. Es ist schrecklich wenn man für etwas verdächtigt und angeklagt wird, was man nicht begangen hat. Aber wenigstens hat man nach einem Freispruch durch ein Gericht seine Ruhe.

Wenn dieses Gesetz durchgekommen wäre, müsste man jederzeit damit rechnen, dass wieder gegen einen ermittelt wird. Im schlimmsten Fall wird man alle paar Jahre mit neuen Ermittlungen überzogen. Selbst wenn man sagt, dass der Fall nur bei sehr eindeutigen Beweisen vor Gericht darf, kann die Polizei ja trotzdem ermitteln.

Außerdem kennt man das auch aus Diktaturen, dass Leute immer wieder mit dem gleichen Vorwurf verfolgt werden. Nach einem Freispruch muss einen der Staat in Ruhe lassen.

Findest due die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes richtig?

Sie ist jedenfalls nachvollziehbar für mich. Das Prinzip "ne bis in idem" hat sich nicht nur über Jahrhunderte, sondern Jahrtausende bewährt.

Wieso hat die CDU/CSU trotz bedenken etlicher NGOS dieses Gesetz auf dem Weg gebracht?

Populismus vielleicht. Die Bild wollte Blut sehen, oder so.

Das Urteil verschafft Schuldigen Rechtsschutz.
Es ist echter Täterschutz.

Ich kann überhaupt nicht einsehen, warum einem der oben genannten Täterkreise nicht erneut der Prozess gemacht werden soll, wenn neue Beweise vorhanden sind bzw. Beweismaterial besser ausgewertet werden kann.
Die neuen Beweise sollten so stark sein, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Dem gegenüber steht das Recht des Schuldigen auf Rechtsfrieden und dieses Recht sehe ich nicht.

Was soll man daran gut finden z.B. Mörder nicht mehr belangen zu können, weil sie einmal frei gesprochen worden sind, weswegen auch immer?

Gerade in der Forensik hat sich über die Jahrzehnte so viel getan. Soll man erst abwarten, bis ein Fall absolut wasserdicht ist und der Mörder mordet unterdessen fröhlich weiter?

Und wie du schon sagst: es geht um Schwerstverbrechen.

Und ein Unschuldiger muss dann auch keine Angst haben wieder angeklagt zu werden, denn wenn es nun eindeutige Beweise gibt, die sich nur anhand neuer Technologien ergeben, beweist es doch erst recht die Unschuld?!

AuchKarma  31.10.2023, 15:46
Und ein Unschuldiger muss dann auch keine Angst haben wieder angeklagt zu werden, denn wenn es nun eindeutige Beweise gibt, die sich nur anhand neuer Technologien ergeben, beweist es doch erst recht die Unschuld?!

Eben!

Von der Ablehnung des Gesetzes profitieren eigentlich nur Täter, die wegen eines Mangels an Beweisen freigesprochen werden mussten, da es heißt: Im Zweifel FÜR den Angeklagten!

Warum stellt man sich auf die Seite von unrechtmäßig freigesprochenen Schwerverbrechern? Weil man vielleicht selber einer ist?

6
guenterhalt  01.11.2023, 16:28
@AuchKarma
die wegen eines Mangels an Beweisen freigesprochen werden mussten,

nicht nur das, die mussten u.U. auch freigesprochen werden, weil die Untersuchungsorgane geschlampt hatten, Beweismaterial falsch bewertet, vielleicht sogar absichtlich verloren oder gefälscht hatten, weil die Verteidigung in der Argumentation dem Gericht besser gefallen hat, weil der Angeklagte Richter und Staatsanwälte bestochen hatte.

Alles keine Argumente, freigesprochen ist freigesprochen.

Das öffnet für die Mafia und ähnliche Organisationen alle Türen, um ihre Mitglieder vor Bestrafung zu schützen.

Leben wir noch in einem Rechtsstaat?

0
Funship  01.11.2023, 17:53
Soll man erst abwarten, bis ein Fall absolut wasserdicht ist

Exakt das soll man tun. Was denn sonst?

"Ach, wir klagen einfach mal an, und wenn es nichts wird, suchen wir halt nach neuen Beweisen"?

Keine. Gute. Idee.

1
Kessie1  01.11.2023, 18:31
@Funship

Klar doch! Und weil es ja in der Forensik so unglaubliche Entwicklungen gab und gibt, hätte man die Mörder vor 40,30,20 Jahren oder davor mal eben nicht angeklagt, weil man hätte es ja ahnen können, dass da mal was kommen könnte. Und in der Zwischenzeit morden sie halt fröhlich weiter.

Der Fall, dem das Urteil jetzt zugrunde liegt, ist 40 Jahre alt! Der Mörder wurde damals freigesprochen und bleibt es auch, obwohl seine Schuld zu 100% feststeht heute. Super! Besonders für die Angehörigen und die nächsten möglichen Opfer.

1
Funship  01.11.2023, 22:16
@Kessie1
Und in der Zwischenzeit morden sie halt fröhlich weiter.

Absoluter Schwachsinn. Wenn du sonst keine Argumente hast...

0
Kessie1  01.11.2023, 22:29
@Funship

Dann erkläre mal was daran Schwachsinn ist? Denn so manche Mörder belassen es ja nicht bei einem Mord. Und wenn sie wissen man kann ihnen nichts, was früher ja eher an der Tagesordnung war als heute, was hinderte sie es nochmal zu machen?

Und deine Argumente? Was genau spricht denn dagegen bei neuen Erkenntnissen nochmals Anklage zu erheben bei Mord? Es handelt sich ja nicht um willkürliche Schikane.

0

Für Personen, die aus "Mangel an Beweisen" freigesprochen wurden, sollte die Möglichkeit bestehen, dass bei später bekanntgewordenen Beweisen -in schweren Fällen- eine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt. Bei Freispruch wegen "erwiesener Unschuld" sollte keine wiederaufnahme möglich sein.