Mutter hat Zimmertür rausgenommen - berechtigt?
Moin moin, bin w/16
vor kurzem ist mir die Haustüre so derbe zugeknallt, dass da ein Stück des Riegels abgebrochen ist, Ergo muss dieses lange Stangenschloss ausgetauscht werden, was ich als Zerstörer dann abzahlen werde. Jetzt hat meine Mutter mir aber als erzieherische Maßnahme meine Zimmer Tür rausgenommen mal wieder. Man hat freien Blick vom Flur aus hinein und morgens ist es sehr stressig nicht schlafen zu können bei Sonne oder dass meine Mutter immer um 6 Uhr die Balkon Tür öffnet zum lüften, was unheimlich zieht und mir wird kalt
meine beste Freundin meinte jetzt meine Mutter dürfe das überhaupt nicht rechtlich gesehen mir die Tür rausnehmen, wie sieht es rechtlich aus ? lg
6 Antworten
meine Zimmer Tür rausgenommen mal wieder
Kam wohl schon öfter vor...
Natürlich darf sie das, würdest du draus lernen bräuchte sie das nicht mehr zu tun und du hättest deine Ruhe.
Gegenfrage: Wem gehört die Wohnung? Das sollte rechtlich eine Rolle spielen. Da du erst 16 bist vermutlich deiner Mutter. Sie kann den Zustand der Wohnung also im Rahmen des rechtlichen selbst ändern. Eine Tür die sie zum Aus oder Umzug wieder einsetzt ist kein Problem, natürlich darf sie das.
Da Du noch minderjährig bist, kann deine Mutter selbstverständlich deine Zimmertüre herausnehmen. Am besten wäre, Du entschuldigst dich für die Beschädigung der Wohnungstüre und versuchst, dich mit deiner Mutter wieder zu versöhnen.
Es ist die Wohnung deiner Mum. Nicht deine. Dh sie darf die Tür rausnehmen wie sie lustig ist.
Dann möchte ich bon deiner Freundin mal Wissen wo das im Gesetz steht, dass deine Mum sowas nicht darf.
Rechtlich ist das unproblematisch, aber natürlich absolut unangemessen.