Rechtswissenschaft – die neusten Beiträge

Frage an Juristen, wie ist hier das Verhältnis?

Ich schreibe eine Hausarbeit, StrafR I, es geht um das Tätowieren Minderjähriger. Eine 14-Jährige lässt sich, von einer qualifizierten Fachkraft, gegen den Willen der Eltern tätowieren. Nach § 228 StGB wäre sowas ja eigentlich möglich, weil die Minderjährige es ja wollte, aber muss man trotzdem sagen, dass es eine Körperverletzung ist, weil man mit 14 noch nicht alle Folgen überdenken kann etc., oder ist die Tätowierung gerechtfertigt gem. § 228 StGB?

Ich würde sagen, die Einsichtsfähigkeit lag nicht vor, da man mit 14 noch nicht weiss, welche Folgen das hat und, dass es vielleicht eher eine "Affekthandlung" war, weil es ihr am nächsten Tag gar nicht mehr gefällt?

Sachverhalt:

Die 23-jährige Lydia (L) eröffnete bereits mit 21 Jahren ihr eigenes Tattoostudio. In nur zwei Jahren hat sie sich einen Ruf als talentierte und sorgfältig arbeitende Tätowiererin in der Szene erarbeitet. Das hat auch die 14-jährige Samira (S) mitbekommen, die es kaum erwarten kann, sich endlich ihr erstes Tattoo stechen zu lassen. Als Motiv hat sie sich einen Mantarochen ausgesucht, den sie sich auf den Rücken stechen lassen will. Seit sie die Tiere beim Tauchen im Jahr zuvor gesehen hat, fühlt sie sich ihnen besonders verbunden. Weil sich ihre Eltern strikt gegen eine solche „Verunstaltung des Körpers“ aussprechen, Samira das Tattoo aber unbedingt haben will, macht sie kurzerhand heimlich einen Termin bei L aus. Vorher hat sich S auch bereits über den Vorgang des Tätowierens informiert, bei dem die Tattoo-Farbe mit speziellen Nadeln bis zu zwei Millimeter tief unter die obere Hautschicht eingestochen wird, was schmerzhaft sein kann und im Nachgang die Haut zum Anschwellen bringen und sich wie kleine Entzündungen verhalten kann. Bei dem Termin wird S von L insbesondere darüber ordnungsgemäß aufgeklärt. Neben dem Ablauf und den Folgen informiert L die S auch über die Kosten und den hohen Aufwand einer möglichen Entfernung des Tattoos. S lässt sich das Tattoo stechen und geht im Anschluss glücklich aus dem Studio.

Als Lydia am nächsten Tag zum Tattoostudio geht, trifft sie vor dem Studio die wutentbrannten Eltern mit ihrer Tochter S an. Der Vater wirft L vor: „Dass Sie sich nicht schämen! Ein so junges Mädchen zu tätowieren, verstößt doch gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“ Auch bei S selbst ist die Begeisterung verflogen, da ihre Freunde von dem Tattoo nicht so begeistert waren, wie sie gehofft hatte. Bevor die Eltern ihre Ankündigung, die Polizei zu rufen, in die Tat umsetzen können, kommen mehrere Polizeibeamt*innen und nehmen L wegen der Geschehnisse vom Vortag fest.

Tattoo, Jura, Rechtswissenschaft

Medizin oder Jura mit 26?

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit entweder Jura oder Medizin dieses Semester anzufangen. Ich bin 26 und habe davor noch keine Ausbildung oder Studium aus gesundheitlichen Gründen gemacht, deswegen ist das für mich mein Erststudium. Ich bin total aufgeregt, nach jahrelangem Kampf mit meiner Gesundheit endlich ein Studium machen zu können. Mich interessieren beide Fächer sehr. Medizin, da es ein sehr strukturiertes Studium mit inhaltlich interessanten Themen ist und der Job sehr realitätsnah ist. Jura, da man durch sein Fachwissen anderen ebenfalls helfen kann und man sehr viel Allgemeinwissen erlangt. Auch schreibe ich unheimlich gerne und war schon immer gut im Argumentieren. Deutsch und Bio waren meine besten Fächer in der Schule.

Jetzt ist für mich die Frage, in welchem der beiden Studiengängen spielt das Alter weniger eine Rolle? Da ich ein sehr sicherheitsbedachter Mensch bin, ist es für mich schon wichtig, später dann auch gute Chancen auf einen Job zu haben. Dabei spielt mir das Gehalt weniger eine Rolle, sondern eher die Passion, die ich für den Job aufbringe. Passion bringt leider nur wenig, wenn man in dem Bereich keine Chancen aufgrund des Alters bekommt. Bei Jura habe ich die Befürchtung, dass es in meinem Alter zu riskant ist. Da man ja ohne Staatsexamen nichts in der Tasche hat. Nach dem Physikum in Medizin ist es ja recht entspannt und sicher, dass man das Studium schafft. Zudem sind im Jahr 2021 gerade mal um die 9 Prozent durch das Physikum gefallen, beim ersten Staatsexamen in Jura sieht es schon anders aus, da waren es in meinem Bundesland um die 34 Prozent.

Für mich ist es sicher, dass es einer der Studiengänge wird. Was denkt ihr, Medizin oder eher Jura im "fortgeschrittenem Alter"?

Medizin, Studium, Schule, Karriere, Gesundheit und Medizin, Jurastudium, Medizinstudium, Rechtswissenschaft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Ist das Exhibitionismusgesetz nach StGb §183 sexistisch?

Strafgesetzbuch (StGB) "§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird."

Nach Wortlaut gilt dieses Gesetz nur für Männer, was mir allerdings reichlich rechtswidrig erscheint, da laut Artikel 3 GG: "Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Frauen und Männer gleichbehandelt werden sollten.

Nun stelle ich mir zwei Fragen.

1.: Ist das überhaupt zulässig?

2.: Wie wird dieses Gesetz praktisch angewandt? Existiert diese Ungleichheit "nur" de jure?

Religion, Politik, Recht, Exhibitionismus, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Sexismus, Strafgesetz, Philosophie und Gesellschaft

Eintragung eines Ordensnamens "Berechtigung zur Führung"?

Guten Abend liebe Community.

Ich bezweifle zwar, dass mir jemand diese Frage beantworten kann, aber man soll ja nichts unversucht lassen.

Man kann ja auf seinem Personalausweis einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen. Bei einem Künstlernamen ist das relativ unkompliziert, man muss nur z.B. durch Flyer, Auftritte, etc. beweisen können, dass man diesen Namen tatsächlich trägt. Aber wie ist das bei einem Ordensnamen? Ich habe gelesen, dass die jeweilige Behörde für Inneres des jeweiligen Bundeslands eine "Berechtigung zur Führung eines Ordensnamens" ausstellt; weitere Informationen finde ich nicht, nicht einmal im Personalausweisgesetz. Folgende Frage:

  1. Wie kann das Führen eines Ordensnamens überhaupt nachgewiesen werden? Laut Wikipedia zählt alles als Ordensname, was man als Novize in einer Religions- oder Ordensgemeinde als Namen angenommen hat. Angenommen, es gibt eine Urkunde über eine solche Aufnahme; wie will man die Echtheit nachweisen?
  2. Die Echtheit wäre natürlich einfach nachzuweisen, wenn man nur Urkunden von Religionsgemeinschaften die eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind zulässt. Falls dem so ist: Verstößt das dann nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit?

Ich freue mich über jede Antwort!

Religion, Personalausweis, Recht, Orden, Jura, rechtswissen, Rechtswissenschaft, Pseudonym, Ordensgemeinschaft

Plagiat Uni Klausur?

Hallo,

ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.

Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).

Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(

Liebe Grüße

Studium, Schule, Recht, Jura, Jurastudium, Klausur, Plagiat, Rechtswissenschaft, Universität, Ausbildung und Studium

Studienabbruch nach 7 Jahren, was nun?

Also zu meiner Situation:

ich bin momentan 25 Jahre alt und habe die letzten 7 Jahre Jura studiert. Von den 14 Semestern war 1 im Ausland. Zwischenzeitlich hatte ich starke Probleme mit meiner kranken Mutter, den Tod eines sehr nahe stehenden Familienmitgliedes und letztes Jahr eine sehr lange depressive Phase ( Bin in Behandlung) , die das alles in die Länge gezogen hat.

Nun habe ich mein 1 Staatsexamen versemmelt und stehe vor der Frage es nochmal zu machen und vielleicht ein weiteres Jahr zu verlieren ( Ich habe im Examen sehr sehr schlecht abgeschnitten und bin nicht sicher, ob ich den zweiten Versuch schaffe) oder was Neues anzufangen.

Meine Leidenschaft und Interesse galt schon immer der Kunst und Kunstgeschichte. In Mathe und den Naturwissenschaften war ich immer sehr sehr schlecht und traue mir da auch nicht besonders viel zu. Sehr gut war ich immer in Deutsch, Englisch, Geschichte, Literatur und Religion.

Durch das Jurastudium habe ich mich mehr oder weniger durchgequält. Bin ein paar mal durch Klausuren gefallen und habe so auch Semester wiederholen müssen. Im Endeffekt habe ich aber alles bestanden. Besonders in den Hausarbeiten war ich immer in einem recht guten Bereich. In Klausuren war ich eher schlecht.

Meine Familie pocht momentan darauf, dass ich erstmal eine Ausbildung mache und dann könnte ich ja immer noch studieren. An sich finde ich die Idee auch nicht schlecht, mache mir jedoch mit dem Alter dann sorgen. Die Ausbildung werde ich wahrscheinlich erst nächstes Jahr beginnen können, sodass ich bei Bestehen der Ausbildung ca 28/29 Jahre alt bin. Lohnt es sich da überhaupt noch zu studieren?

Alleine schon bei der Frage des Ausbildungsplatzes bin ich ratlos.

Im Rennen sind: Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Mediendesigner, Kauffrau für Büromanagement.

Im Rennen für Studienfächer sind Kunstgeschichte ( Mit Nebenfach Jura), Kommunikationswissenschaften, Kunstwissenschaften oder Lehramt Kunst.

Wie ihr seht, alles Studiengänge die man als brotlos einschätzen würde.

Bei Abschluss des Studiums ( + Ausbildung) wäre ich ca. 35... das ist alt... dazu käme dann auch noch die fehlende Berufserfahrung.

Ohne Ausbildung wäre ich mit dem Studium ca. mit 31 fertig.

Bei beiden Varianten kommen eher schlechte Berufschancen dazu.

Ich weiß nicht was ich machen soll.

Studieren? Ausbildung dann Studium? Nur Ausbildung?

Naturwissenschaftliche Fächer oder mathelastige wie BWL oder Informatik kommen wirklich nicht in Frage für mich.

Ich bin wirklich verzweifelt und würde mich über jede Meinung/ Ansicht freuen.

Ausbildung + Studium 45%
Ausbildung 36%
Gleich Studium 18%
Beruf, Studium, Schule, Berufswahl, Abitur, Jurastudium, Kunstgeschichte, Rechtswissenschaft, Studienwahl, Studienabbruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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