Nach Jurastudium gute Aussichten nach einem Job?

1 Antwort

Na, ja. Bevor du als Anwalt tätig werden kannst, solltest du die Anwaltsprüfung ablegen.

In Deutschland ist es zwingend notwendig ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen zu können, wenn man als Anwalt praktizieren möchte.

  • Bei der Wahl Ihres Studiengangs sollten Sie jedoch darauf achten, ein klassisches Examensstudium zu wählen.
  • Zwar wird Rechtswissenschaft mittlerweile auch als Bachelor- und Master-Studium angeboten. Ein Abschluss dieser Studiengänge befähigt Sie jedoch nicht dazu später als Anwalt arbeiten zu dürfen. Stellenangebote beschränken sich hier auf die freie Wirtschaft.
  • In der Regel ist Jura zulassungsbeschränkt. Der geltende NC meist verhältnismäßig niedrig. Häufig liegt er zwischen 1,5 und 2,5. Sollte Ihr Notenschnitt nicht ausreichen, können Sie dies mittels Wartesemester oder Freiwilligendienst ausgleichen.
  • Das Studium selbst dauert 4,5 Jahre. Im Anschluss müssen Sie ein Staatsexamen absolvieren. Dabei handelt es sich um eine mehrtägige, intensive Prüfung, welche die Hauptbereiche Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht abdeckt.
  • Viele Studierende entscheiden sich nach dem eigentlichen Studium noch für einen externen Vorbereitungskurs auf das Staatsexamen. Dieser dauert in der Regel ein Jahr.
  • Nach der erfolgreichen Prüfung folgt ein zweijähriges Referendariat, währenddessen Sie in verschiedenen Einrichtungen juristische Praktika absolvieren. Hier bieten sich beispielsweise ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft an.
  • Anschließend folgt das zweite Staatsexamen, welches aus bis zu elf Klausuren besteht. Wenn Sie diese bestanden haben, sind Sie offiziell Volljurist.

DANN kannst du als Anwalt arbeiten.