Habe ich das Recht nachzuschreiben?
Gude zusammen,
folgendes: wir haben in der Schule eine Klausur geschrieben, die so schlecht ausgefallen ist, dass diese wiederholt werden musste.
An dem Tag an dem die Klausur wiederholt wurde, war ich erkältet. Aus dem Grund konnte ich die Schule auch nicht besuchen. Das Attest habe ich rechtzeitig abgegeben.
Auf meine Frage, wann ich denn die Wiederholungsklausur nachschreiben könne, sagte meine Lehrerin, dass sie die nicht bewertet und ich sie nicht nachschreibe. Sie hat als Begründung genommen, dass die Wiederholungsklausur wieder so schlecht ausgefallen ist, dass sie es als sinnlos empfindet die Anderen (die, die an dem Tag nicht da waren), nachschreiben zu lassen und dass es ein hoher Zeitaufwand ihrerseits wäre.
Meine Frage: habe ich das Recht die Wiederholungsklausur nachzuschreiben? Falls ja, was kann ich machen, wenn sie mich auch dann nicht nachschreiben lässt, wenn ich ihr sage, dass es mein Recht ist?
PS: Ich gehe in Hessen in die 12. Klasse der Fachoberschule.
1 Antwort
Wenn die gesamte Klasse die Arbeit nach geschrieben hat, hast du ein Recht dies auch zu tun. Ich würde es erstmals mit einem netten Gespräch und zur Not mit einem zweiten netten Gespräch, aber diesmal mit der Schulleitung versuchen.
Ja, das denke ich auch. Schließlich hat sie sich ja den Beruf ausgesucht und muss sich dessen bewusst sein.
Ja, die gesamte Klasse durfte die Klausur wiederholen. Vielen Dank für deine Antwort! :)