Studium der Rechtswissenschaften mit Fachabitur?

2 Antworten

Ganz davon abgesehen, dass grundsätzlich die Allgemeine Hochschulreife die Zulassungsvoraussetzung darstellt.

Das ist so nicht richtig. Es gibt mittlerweile einige Fachhochschulen, an denen Du Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich der Rechtswissenschaften belegen kannst. 

Damit kannst Du dann zwar nicht als Richter oder Anwalt arbeiten, allerdings als Jurist in der freien Wirtschaft.

Ansonsten gibt es auch staatliche Universitäten, bei denen Du nicht die allgemeine Hochschulreife benötigst. Da fällt mir auf anhieb die Uni Potsdam ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder
20baumi15 
Fragesteller
 04.11.2019, 15:59

Danke erst einmal für die Antwort.

Einen Bachelor- bzw. Masterstudiengang hatte ich schon ausgeschlossen gehabt, da ich - wie du nun auch schon erwähnt hast - den Beruf eines Richters bzw. Staatsanwalts anstrebe.

Brandenburg ist das einzige Bundesland, wo das universitäre Studium mit dem Fachabitur möglich ist (§ 9 Abs. 2 BbgHG). Hatte ich vorhin noch gelesen. Aufgrund der Distanz zu meinem jetzigen Wohnort in RLP leider nicht möglich.

Daher hatte ich beides bereits leider aus Selbstverständlichkeit ausgeschlossen.

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Abgesehen von Fachhochschulstudiengängen mit Schwerpunkt Recht (womit man aber nicht Rechtsanwalt oder Richter werden kann):

Brandenburg ist das einzige Bundesland, in welchem man Jura auch "nur" mit der Fachhochschulreife studieren kann - konkret ist das die Uni Potsdam.

Ansonsten klappt nur der Weg als "beruflich Qualifizierter".
Hierfür gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten:

http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/

Oder du holst das Abitur nach.

Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.

20baumi15 
Fragesteller
 04.11.2019, 22:41

Sehr schade, habe leider auch nichts anderes gefunden. Danke für die Antwort.

Dann werde ich wohl noch irgendwie das ein oder andere Jahr vertrödeln müssen, bevor ich endlich studieren darf.

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liavah  04.11.2019, 22:54
@20baumi15

Eine Möglichkeit gibt es doch noch:

Wenn du einen Studiengang "irgendwo" abgeschlossen hast, dann gilt das wie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit könntest du auch in das Studium einsteigen, gilst dann aber als Zweitstudienbewerber.

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20baumi15 
Fragesteller
 05.11.2019, 06:47
@liavah

Ja, dafür müsste ich aber auch erstmal rund 3 Jahre an einer FH studieren bzw. ein Duales Studium abschließen.

Da bin ich tatsächlich über den 2. Bildungsweg schneller, bleibe in meinem aktuellen Beamtenverhältnis und genieße volle Bezüge. Ist nur mental etwas anspruchsvoller.

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liavah  05.11.2019, 07:15
@20baumi15
Da bin ich tatsächlich über den 2. Bildungsweg schneller,

Ja, definitiv.

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