Studium der Rechtswissenschaften mit Fachabitur?
Hallo,
ich (m|18) würde gerne alsbald Jura studieren. Aktuell bin ich dabei während der Arbeit mein Fachabitur in der Abendschule nachzuholen, wodurch ich aller Voraussicht nach nächsten Sommer die Fachhochschulreife haben müsste. Diesen Sommer habe ich meine Ausbildung zum Verwaltungswirt abgeschlossen, wodurch auch schon sehr früh mein Interesse am Studium stark geweckt worden ist.
Meiner Kenntnis nach benötige ich aber in vielen Bundesländern erst einmal 3 Jahre Berufserfahrung, so mehrere Rechtsverordnungen über die Hochschulzulassung. Ganz davon abgesehen, dass grundsätzlich die Allgemeine Hochschulreife die Zulassungsvoraussetzung darstellt.
Wie sieht es denn bei euch aus? Kennt ihr noch weitere Ausnahmen, wo ich mit Fachhochschulreife (und Ausbildung + 1 Jahr Berufserfahrung) zum Studium der Rechtswissenschaften zugelassen werden könnte?
Ich scheue mich nicht vor einer Aufnahmeprüfung bzw. der Teilnahme an einem Auswahlverfahren.
Übrigens war mein Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis der Realschule etwa 2,0 und momentan in der Abendschule hält sich das aktuell auch noch so.
Ich bedanke mich.
Grüße
Lukas
2 Antworten
Ganz davon abgesehen, dass grundsätzlich die Allgemeine Hochschulreife die Zulassungsvoraussetzung darstellt.
Das ist so nicht richtig. Es gibt mittlerweile einige Fachhochschulen, an denen Du Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich der Rechtswissenschaften belegen kannst.
Damit kannst Du dann zwar nicht als Richter oder Anwalt arbeiten, allerdings als Jurist in der freien Wirtschaft.
Ansonsten gibt es auch staatliche Universitäten, bei denen Du nicht die allgemeine Hochschulreife benötigst. Da fällt mir auf anhieb die Uni Potsdam ein.
Danke erst einmal für die Antwort.
Einen Bachelor- bzw. Masterstudiengang hatte ich schon ausgeschlossen gehabt, da ich - wie du nun auch schon erwähnt hast - den Beruf eines Richters bzw. Staatsanwalts anstrebe.
Brandenburg ist das einzige Bundesland, wo das universitäre Studium mit dem Fachabitur möglich ist (§ 9 Abs. 2 BbgHG). Hatte ich vorhin noch gelesen. Aufgrund der Distanz zu meinem jetzigen Wohnort in RLP leider nicht möglich.
Daher hatte ich beides bereits leider aus Selbstverständlichkeit ausgeschlossen.
Abgesehen von Fachhochschulstudiengängen mit Schwerpunkt Recht (womit man aber nicht Rechtsanwalt oder Richter werden kann):
Brandenburg ist das einzige Bundesland, in welchem man Jura auch "nur" mit der Fachhochschulreife studieren kann - konkret ist das die Uni Potsdam.
Ansonsten klappt nur der Weg als "beruflich Qualifizierter".
Hierfür gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten:
http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/
Oder du holst das Abitur nach.
Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
Eine Möglichkeit gibt es doch noch:
Wenn du einen Studiengang "irgendwo" abgeschlossen hast, dann gilt das wie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit könntest du auch in das Studium einsteigen, gilst dann aber als Zweitstudienbewerber.
Ja, dafür müsste ich aber auch erstmal rund 3 Jahre an einer FH studieren bzw. ein Duales Studium abschließen.
Da bin ich tatsächlich über den 2. Bildungsweg schneller, bleibe in meinem aktuellen Beamtenverhältnis und genieße volle Bezüge. Ist nur mental etwas anspruchsvoller.
Sehr schade, habe leider auch nichts anderes gefunden. Danke für die Antwort.
Dann werde ich wohl noch irgendwie das ein oder andere Jahr vertrödeln müssen, bevor ich endlich studieren darf.