Hochschulzugangsberechtigung nach Bachelor-Abschluss?
Hallo zusammen,
ich habe 2017 in Bayern eine Abendschule besucht und dadurch die Fachhochschulreife erlangt. Daraufhin habe ich ein Bachelorstudium begonnen, welches ich dieses Jahr abgeschlossen habe. Während meines Studiums habe ich die Rechtswissenschaften für mich entdeckt und möchte gerne Jura studieren. Grundsätzlich steht als Zulassungsvoraussetzung bei verschiedenen Universitäten das allgemeine Abitur. Meines Erachtens habe ich durch meinen Bachelorabschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erreicht und ich bin damit befähigt an einer Universität zu studieren. Allerdings wurde mir bei einigen Universitäten nun dargelegt, dass ich mich nicht bewerben kann, da für das Zulassungsverfahren die Abschlussnote des allgemeinen Abiturs zugrundegelegt wird und ich dieses defacto ja nicht besitze. Da Jura wirklich mein Traum ist, wäre ich sogar bereit extern an den Abiturprüfungen für das allgemeine Abitur teilzunehmen (2. Fremdsprache beherrsche ich). Hier wiederrum bekam ich in Bayern eine Ablehnung von der zuständigen Stelle mit der Begründung, dass ich ja bereits eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitze und ein allgemeines Abitur dadurch nicht mehr geschrieben werden kann. Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen? Das kann doch nicht sein, dass man sich durch die Fachhochschulreife über den dritten Bildungsweg sämtliche Chancen auf ein universitäres Studium mit NC verbaut, zumal ich ja nicht mal die Möglichkeit habe das allgemeine Abitur nach meinem Bachelor nachzuholen.
3 Antworten
Was dir da eben passiert, scheint mir Folge einer unbeabsichtigten Lücke in der Verordnung zum NC zu sein.
Bitte wende dich deswegen ans zuständige Kultusministerium mit der Bitte, dir zu sagen, wie du jetzt vorzugehen hast.
Im Zweifelsfall kann dir ein Rechtsanwalt helfen, denn die Regelung zum NC ist ja schließlich nur Verwaltungsvorschrift (kann also wohl nicht die gesetzliche Regelung außer Kraft setzen, dass jemand mit allgemeiner Hochschulreife das grundsätzliche Recht hat, zu studieren, was immer er möchte).
Wo eine Verordnung nicht anwendbar ist, kann sie ja insbesondere nichts verbieten.
Also, laut Bayerischem Hochschulgesetz gilt ausdrücklich:
"Durch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen."
(Art. 43, Abs. 3, Satz 2). Und so sollte es auch in den anderen Hochschulgesetzen stehen, die ich jetzt aber nicht alle durchsuche (das ist aber im Rahmen des Bolognaprozesses vereinheitlicht worden).
Willst du in Bayern studieren? An was für einer Uni? Was für eine Fachhochschule war das?
Vielen Dank FataMorgana2010 für deine Antwort! Ich würde gerne in Bayern, BaWü oder Hamburg studieren. Die „Absage“ aufgrund meines Bachelorabschlusses habe ich an einer Uni in Hamburg und BaWü bekommen.
Ich bin hier auch der Meinung, dass das eigentlich gehen sollte. Ich würde einfach mal die Unis anschreiben bzw. mal anrufen und nochmal nachhaken und notfalls mal mit den Studentenvertretungen in Kontakt treten. Mir würde zumindest kein plausibler Grund einfallen, wieso man es dir verwehren sollte. Dann nimmt man halt den Notendurchschnitt deines Bachelor-Zeugnisses.