Eintragung eines Ordensnamens "Berechtigung zur Führung"?

3 Antworten

Also als erstes ist ein Künstlername nicht so einfach einzutragen. Ein Gig, Tickets, Plakate und Flyer reichen da nicht aus.

Man muss unter seinem Künstlernamen bekannt sein.

Grob kann man folgendes sagen: Wenn man Leuten auf der Straße deinen Künstlernamen nennt, und mehr als die Hälfte sagt "Wer?", kannst du keinen Künstlernamen eintragen lassen.

Beim Ordensnamen ist das etwas anders. Die Eintragung des Ordensnamens setzt die Vorlage einer Bescheinigung über die Verleihung der jeweiligen kirchlichen Einrichtung voraus und ist auf Ordensnamen der verfassungsrechtlich geschützten Religionsgemeinschaften beschränkt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier ein Urteil betreffend eines buddhistischen Mönches. Ablehnung u.a. weil er in keiner Klostergemeinschaft lebt und seine Religion auch keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. VG Ansbach, Urteil v. 14.11.2019 – AN 18 K 18.00715 - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

anonymerdenu 
Fragesteller
 11.06.2021, 00:29

Erst einmal vielen Dank!

Nur ist das ja ein Gerichtsbeschluss aus Bayern und weder ein Gesetz, noch Urteil vom BGH. Dass das in diesem Fall abgelehnt wurde, kann ich ja nachvollziehen, da der Kläger ja auch nicht wirklich in einem Orden war, sondern nur diesen Titel trug. Aber angenommen er hätte das getan, dann wäre das (nach meiner Auffassung) doch Grundgesetzwidrig.

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"nur Urkunden von Religionsgemeinschaften die eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind zulässt. Falls dem so ist: Verstößt das dann nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit?"

Nein, verstößt es nicht.

Jeder Staat erkennt bestimmte Religionen an und andere eben nicht.

PissedOfGengar  11.06.2021, 11:39

Doch tut es vermutlich. Hat zwar noch kein Gericht drüber geurteilt, aber daher lässt der Staat Ordensnamen ALLER verfassungsrechtlich geschützter Religionen zu, und damit nicht nur den öffentlich rechtlichen Körperschaften.

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anonymerdenu 
Fragesteller
 11.06.2021, 11:42

Deutschland erkennt keine Religionen an. Es verbeamtet nur die Geistlichen bestimmter Religionen; das kann ja auch jeder beantragen, unabhängig von der Größe der Religion, nur viele wollen das eben nicht, da man nicht mit der katholischen Kirche verbunden werden will. Wer eine körperschaft öffentlichen Rechts ist, dessen Mitglieder müssen ja auch Kirchensteuer zahlen.

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