fehlende Eintragung ins Grundbuch schwebend unwirksam?
Hey Leute!
Für eine wirksame Auflassung (eines Hauses) muss eine Eintragung ins Buch erfolgen. In meinem Sachverhalt ist das aber noch nicht geschehen. Ist die Auflassung dann schwebend unwirksam, bis die Eintragung erfolgt ist? (Solange alles andere erfüllt ist)
Wenn möglich, bitte mit wissenschaftlicher Quelle angeben.
Danke
Grüße