Abgrenzung Erklärungsbote und Empfangsbote?

2 Antworten

Die beiden Hilfspersonen unterscheiden sich wesentlich durch die Risikotragung des Erklärenden bzw. Erklärungsempfängers. Bei dem Empfangsboten geht die Willenserklärung dem Erklärungsempfänger zu dem Zeitpunkt zu, in dem die Willenserklärung an den Boten übermittelt wird. Eine unterbliebene oder falsche Weiterleitung ist folglich das Risiko des Erklärungsempfängers.

Beim Erklärungsboten liegt es anders. Hier nutzt der Erklärende eine Person, um eine Willenserklärung an den Erklärungsempfänger weiterzuleiten. Unterbleibt diese oder wird diese falsch übermittelt, geht dies zulasten des Erklärenden.

Der Erklärungsbote steht auf der Seite des Erklärenden, der Empfangsbote auf der Seite des Erklärungsempfängers. Für den Empfänger ist Ersteres ungünstiger, weil risikoreicher. Nun ist er gar nicht selbst aktiv geworden, sodass es ein begrenzendes Korrektiv braucht, das es rechtfertigt, dem Erklärungsempfänger dieses Risiko aufzubürden und die Willenserklärung im Moment der Übermittlung an den Boten beim Empfänger zugehen zu lassen.

Hierzu wird die Verkehrssitte herangezogen. Wenn eine Person nach der Verkehrssitte als zur Empfangnahme von Erklärungen als berechtigt anzusehen ist, dann ist sie Empfangsbotin. Der BGH führt das wie folgt aus:

"Entscheidend ist, ob nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden darf, dass die jeweilige Person ein für den Adressaten entgegengenommenes Schriftstück alsbald an diesen weiterleiten wird."

Eine erkennbar Schwerhörige wird bei objektiver Betrachtung nicht als zum Empfang von Erklärungen berechtigt angesehen werden können, weil der Empfänger dieses Risiko nicht tragen will. Gleiches gilt für ein kleines Kind. Dieses ist als Erklärungsbote anzusehen. Anders ist für den Ehepartner oder Hausangestellte zu entscheiden.

wann sagt man denn, das zb die 5 Jährige Tochter Empfangsbotin ist oder Erklärungsbotin?

Ein ungeeigneter Erklärungsbote wird zum Empfangsboten.

Will ich der 5-Jährigen mitteilen: "Sag deinem Papa bitte Ja von mir." dürfte das für die Empfangsboteneigenschaft ausreichen.

Will ich der 5-Jährigen mitteilen: "Ich möchte gerne einen Spread Ladder Swap auf Grundlage des Euribor entsprechend der im Telefonat vom 2.9.2019 festgelegten Rahmenbedingungen mit Hedging abschließen" würde das eher eine Erklärungsbotenstellung begründen.

verreisterNutzer  09.01.2020, 14:09

Aber als Erklärungsbotin wäre es doch einfacher dem Vater da „Ja“ weiterzuleiten anstelle der komplizierten Erklärung oder? Dann wäre sie doch letzteres als Empfangsbotin besser geeignet, oder nicht?
Oder geht man davon aus, dass da der Erklärende erkennen konnte, dass es sich um eine 5 Jährige handelt und seine Erklärung kompliziert ist, sie Erklärungsbotin ist und ihr Fehler somit dem Erklärenden zurechenbar ist?

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VirageXO  09.01.2020, 15:21
@verreisterNutzer
Aber als Erklärungsbotin wäre es doch einfacher dem Vater da „Ja“ weiterzuleiten anstelle der komplizierten Erklärung oder? Dann wäre sie doch letzteres als Empfangsbotin besser geeignet, oder nicht?

Das zweite ist als Angebot des Antragenden gemeint gewesen, d.h. das Kind müsste - damit die Erklärung Sinn ergibt - den kompletten Inhalt erfassen und wiedergeben können. Die Chancen darauf, dass ein Kind ein "Ja" weiterleiten kann sind höher als die darauf, dass ein Kind das Angebot zu einem Derivatevertrag weiterleiten kann.

Oder ist auf die Schwierigkeit der Erklärung abzustellen? Weil die letzte Erklärung ja genau erklärt werden sollte wegen der genauen Daten etc.

Genau so war das gemeint.

Oder durch welches Kriterium wird festgestellt welcher Bote vorliegt?

Letztlich erstmal dadurch, wem der Bote 'nähersteht'. Bin vielleicht ein bisschen zu schnell in die Problematik eingestiegen. My bad.

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verreisterNutzer  09.01.2020, 14:14

Oder ist auf die Schwierigkeit der Erklärung abzustellen? Weil die letzte Erklärung ja genau erklärt werden sollte wegen der genauen Daten etc. Oder durch welches Kriterium wird festgestellt welcher Bote vorliegt?

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