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Ist das Exhibitionismusgesetz nach StGb §183 sexistisch?

Strafgesetzbuch (StGB) "§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird."

Nach Wortlaut gilt dieses Gesetz nur für Männer, was mir allerdings reichlich rechtswidrig erscheint, da laut Artikel 3 GG: "Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Frauen und Männer gleichbehandelt werden sollten.

Nun stelle ich mir zwei Fragen.

1.: Ist das überhaupt zulässig?

2.: Wie wird dieses Gesetz praktisch angewandt? Existiert diese Ungleichheit "nur" de jure?

Religion, Politik, Recht, Exhibitionismus, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Sexismus, Strafgesetz, Philosophie und Gesellschaft

Eintragung eines Ordensnamens "Berechtigung zur Führung"?

Guten Abend liebe Community.

Ich bezweifle zwar, dass mir jemand diese Frage beantworten kann, aber man soll ja nichts unversucht lassen.

Man kann ja auf seinem Personalausweis einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen. Bei einem Künstlernamen ist das relativ unkompliziert, man muss nur z.B. durch Flyer, Auftritte, etc. beweisen können, dass man diesen Namen tatsächlich trägt. Aber wie ist das bei einem Ordensnamen? Ich habe gelesen, dass die jeweilige Behörde für Inneres des jeweiligen Bundeslands eine "Berechtigung zur Führung eines Ordensnamens" ausstellt; weitere Informationen finde ich nicht, nicht einmal im Personalausweisgesetz. Folgende Frage:

  1. Wie kann das Führen eines Ordensnamens überhaupt nachgewiesen werden? Laut Wikipedia zählt alles als Ordensname, was man als Novize in einer Religions- oder Ordensgemeinde als Namen angenommen hat. Angenommen, es gibt eine Urkunde über eine solche Aufnahme; wie will man die Echtheit nachweisen?
  2. Die Echtheit wäre natürlich einfach nachzuweisen, wenn man nur Urkunden von Religionsgemeinschaften die eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind zulässt. Falls dem so ist: Verstößt das dann nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit?

Ich freue mich über jede Antwort!

Religion, Personalausweis, Recht, Orden, Jura, rechtswissen, Rechtswissenschaft, Pseudonym, Ordensgemeinschaft

Plagiat Uni Klausur?

Hallo,

ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.

Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).

Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(

Liebe Grüße

Studium, Schule, Recht, Jura, Jurastudium, Klausur, Plagiat, Rechtswissenschaft, Universität, Ausbildung und Studium

Studienabbruch nach 7 Jahren, was nun?

Also zu meiner Situation:

ich bin momentan 25 Jahre alt und habe die letzten 7 Jahre Jura studiert. Von den 14 Semestern war 1 im Ausland. Zwischenzeitlich hatte ich starke Probleme mit meiner kranken Mutter, den Tod eines sehr nahe stehenden Familienmitgliedes und letztes Jahr eine sehr lange depressive Phase ( Bin in Behandlung) , die das alles in die Länge gezogen hat.

Nun habe ich mein 1 Staatsexamen versemmelt und stehe vor der Frage es nochmal zu machen und vielleicht ein weiteres Jahr zu verlieren ( Ich habe im Examen sehr sehr schlecht abgeschnitten und bin nicht sicher, ob ich den zweiten Versuch schaffe) oder was Neues anzufangen.

Meine Leidenschaft und Interesse galt schon immer der Kunst und Kunstgeschichte. In Mathe und den Naturwissenschaften war ich immer sehr sehr schlecht und traue mir da auch nicht besonders viel zu. Sehr gut war ich immer in Deutsch, Englisch, Geschichte, Literatur und Religion.

Durch das Jurastudium habe ich mich mehr oder weniger durchgequält. Bin ein paar mal durch Klausuren gefallen und habe so auch Semester wiederholen müssen. Im Endeffekt habe ich aber alles bestanden. Besonders in den Hausarbeiten war ich immer in einem recht guten Bereich. In Klausuren war ich eher schlecht.

Meine Familie pocht momentan darauf, dass ich erstmal eine Ausbildung mache und dann könnte ich ja immer noch studieren. An sich finde ich die Idee auch nicht schlecht, mache mir jedoch mit dem Alter dann sorgen. Die Ausbildung werde ich wahrscheinlich erst nächstes Jahr beginnen können, sodass ich bei Bestehen der Ausbildung ca 28/29 Jahre alt bin. Lohnt es sich da überhaupt noch zu studieren?

Alleine schon bei der Frage des Ausbildungsplatzes bin ich ratlos.

Im Rennen sind: Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Mediendesigner, Kauffrau für Büromanagement.

Im Rennen für Studienfächer sind Kunstgeschichte ( Mit Nebenfach Jura), Kommunikationswissenschaften, Kunstwissenschaften oder Lehramt Kunst.

Wie ihr seht, alles Studiengänge die man als brotlos einschätzen würde.

Bei Abschluss des Studiums ( + Ausbildung) wäre ich ca. 35... das ist alt... dazu käme dann auch noch die fehlende Berufserfahrung.

Ohne Ausbildung wäre ich mit dem Studium ca. mit 31 fertig.

Bei beiden Varianten kommen eher schlechte Berufschancen dazu.

Ich weiß nicht was ich machen soll.

Studieren? Ausbildung dann Studium? Nur Ausbildung?

Naturwissenschaftliche Fächer oder mathelastige wie BWL oder Informatik kommen wirklich nicht in Frage für mich.

Ich bin wirklich verzweifelt und würde mich über jede Meinung/ Ansicht freuen.

Ausbildung + Studium 45%
Ausbildung 36%
Gleich Studium 18%
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Lebensziel fällt weg und nun?

Hallo,

schon seit einiges Jahren möchte ich Jura studieren, was auch der Antrieb während der Matura (Schweiz) war. Es wurde sozusagen zu meinem Lebensziel, zum höchsten Ziel, was ich mir gesetzt habe zu einem erfolgreichen und erfüllten Leben. Schon vor Uni Beginn hatte ich Zweifel und nach einem Monat Studium haben sie sich nur noch verschlimmert. Ich sitze in der Vorlesung und denke mir, eigentlich interessiert es mich so gar nicht, ja zum Teil ist es natürlich schon spannend, aber mein Interesse ist einfach zu wenig gross, um mich damit ein Leben lang (zumindest sehr lange Zeit) zu beschäftigen. Ich kann mir auch später im Berufsleben nicht vorstellen, meine freien Tagen oder gar Ferien für Weiterbildungskurse zu opfern. Der Beruf an sich fände ich bestimmt auch spannend, aber ich kann nicht die Freude darin finden, wie manch anderer.

Jetzt denkt ihr euch bestimmt, dann wechsle doch einfach, was ist das Problem? Das Problem ist, dass ich eben Jura solch einen hohen Stellenwert gegeben habe und somit mein eigenes Selbstwertgefühl davon abhängig mache. Also was bin ich mir selbst noch wert, wenn ich nicht Jura studiere/studiert habe? Bin ich gut genug? Versteht mich vielleicht jemand?

Ich hätte zwar auch schon eine Alternative (Anglistik und Germanistik, um danach Lehrer zu werden, dass kann man in der Schweiz nur normal studieren und nicht auf Lehramt) habe jedoch Angst, dass ich den Wechsel bereuen werde... und danach in der Zukunft zu wenig Herausforderung im Alltag eines Gymnasiallehrers habe...

Irgendwie habe ich noch Hoffnungen, dass mir Jura doch noch gefallen könnte, obwohl ich ja weiss, dass ich bisher nicht überzeugt bin und irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass ich nicht will, dass es mir gefällt. Aber trotzdem habe ich Angst, dass ich das Abbrechen bereuen werde...

Vielleicht hat jemand Tipps für mich oder Erfahrungsberichte... einfach um mich nicht alleine zu fühlen...

Leben, Studium, Schule, Psychologie, Jura, Rechtswissenschaft, Universität, Ziele, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Betrug begangen - welche Folgen?

Guten Tag geehrte Community,

ein guter Kollege von mir hat im Internet Betrug begangen und ist total frustriert und ängstlich, psychisch am Boden. Da ich ihm diesbezüglich nicht weiterhelfen kann (wenig bis keine Erfahrung), melde ich mich hier zu Worte, um von eurerseits Hilfe zu bekommen.

Folgender Fall: Im Jahre 2017 hat mein Kollege, der zu diesem Zeitpunkt noch 16 Jahre alt war, ein Abonnement mit Fake Daten abgeschlossen. Er hat dafür die Webseite "fake-it.ws" verwendet. Die Angaben auf der Seite sind alle komplett erfunden und gehören keiner Person zugeordnet. Auf der Webseite gibt es auch Bank Daten, die ebenfalls nach einem Algorithmus generiert werden, um den Kauf auf der Webseite zu bestätigen, ohne das am Ende Geld vom "Konto" gezogen werden kann. Mehr zu diesem Thema könnt ihr auf folgender Seite lesen: https://www.giga.de/ratgeber/specials/fake-it.biz-fake-identitaeten-falsche-konto-daten-generieren-ist-das-legal/

Die Angegebene Mail-Adresse ist von Outlook, jedoch nicht mit realen Daten sondern ebenfalls mit Fake, bspw. sieht der so aus: "apfel@live.de".

Bei der Webseite handelt es sich um eine online Lernplattform, mit verschiedenen Abonnement Angeboten. Das heißt, mein Kollege hat sich jetzt nichts Nachhause bestellt, sondern es verlief alles online ab. Der Schaden liegt bei 540€. Als erstes kamen Mahnungen von der Seite aus, diese wurden ignoriert, da es seiner damaligen Naivität verschuldet war und er über Mögliche Konsequenzen nicht gedacht hat. Nach gut zwei Jahren meldete sich per Mail eine Anwaltskanzlei, da man ihn auf postalischem Wege natürlich nicht erreichen konnte (wegen den Fake Angaben) und das Abonnement lief 2 Jahre, aus diesem Grund melden sich sie sich wieder. Bei der Mail wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Die Anwaltskanzlei nennt sich "KSP Rechtsanwälte". Es wurde kein VPN/keine Proxy verwendet.

Mein Kollege war bereit, die Summe zu bezahlen. Jedoch riet der Anwalt ihm, nichts zu unternehmen, da das Unternehmen trotz möglicher Zahlung eine Anzeige wegen Betrug stellen könnte. Aus diese Grund sitzen wir sozusagen im Zwiespalt.

Nun meine Frage, kann man anhand der IP-Adresse (die mittlerweile 2 Jahre alt ist) und der Mail Adresse meinen Kollegen ausfindig machen? Welche Art von Post könnte er erwarten? Ist eine Hausdurchsuchung möglich?

Ich bedanke mich. Nimmt bitte Rücksicht auf seine Psyche, da er die Tat absolut bereut und nach 2 Jahren auch nichts mehr damit zu tun haben wollte. Er ist sowieso komplett belastet mit anderen Problemen in seinem Leben (Familie etc.).

Vielen Dank!

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