Duales Rechtspflegestudium für ein Jurastudium anrechnen lassen?
Ich (aus NRW) habe ein Angebot für das duale Studium zur Rechtspflegerin und zur Finanzwirtin. Das Problem ist, dass ich mich nicht entscheiden kann und deswegen habe ich mich gefragt, was ich, falls es mir in der jeweiligen Behörde nicht mehr gefallen sollte, sonst noch mit dem Studium anfangen kann.
Ich habe gelesen, dass man sich das duale Studium zur Rechtspflegerin für ein späteres Jurastudium anrechnen lassen kann und somit anstatt vielleicht 5 Jahre nur noch 2 oder so studien muss. Stimmt das?
3 Antworten
Meines Wissens können (sehr) wenige Teile des Rechtspflege-Studiums und keine des Finanzwirt-Studiums angerechnet werden. Jene Rechtspfleger die später Jura studieren studieren alles nochmal. Sie haben allerdings einen entscheidenden Vorteil: Sie können bereits Gesetze lesen und verstehen. Sie haben bereits viele Teilbereiche des Rechts kennen gelernt und können das Neue meist ohne Probleme in das Alte einbetten. Oftmals ist es auch deshalb leichter, weil mehr Zeit zum Lernen der Besonderheiten bleibt - einige Grundlagen sind ja bereits bekannt.
Ich kenne einige Juristen, die zuvor Rechtspfleger waren. Sie alle haben das Studium mit einem Prädikat abgeschlossen (das schaffen idR nur ca. 15% aller Juristen).
Mein Tipp: Mach den Rechtspfleger! Beim Finanzwirt bist du später deutlich festgefahrener als in der Rechtspflege, die flexibler daher kommt. Auch kannst du (bei Nichtgefallen) die Justiz verlassen und bist in der freien Wirtschaft gern gesehen (Bürovorsteher bei Rechtsanwälten und Notaren, in Vollstreckungsabteilungen von Banken, als Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder oder auch als Verwaltungswirt in anderen Behörden [interessanterweise darf man deren Arbeit als Rechtspfleger auch machen - obwohl man nicht wirklich das gelernt hat, was sie lernen].) Bei Fianzwirten bleibst du auf Steuern und Zahlen sitzen, wobei du auch hier die Finanzverwaltung natürlich verlassen und Steuerberater werden könntest (Vorsicht: das ist teuer und offenbar ziemlich schwer!).
Viele Grüße!
Das steht alles im Gesetz:
Allerdings ist das graue Theorie. Die Mindeststudienzeit reicht bei vielen Studenten nicht zur Examensreife und wenn die dann auch noch verkürzt wird sieht es noch dramatischer aus.
Beamten des gehobenen Finanzdienstes steht, nach entsprechender Wartezeit mit Berufspraxis und bestandener Prüfung, die Möglichkeit offen den Beruf des Steuerberaters zu ergreifen. Bei der Rechtspflegerausbildung aber könnte man Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt pp nur über Studium und Staatsexamen werden.
nein, da kannst du dir nichts anrechnen lassen.