Geld fehlt in der Kasse - Sind die Mitarbeiter da in der Haftung?

Hallo Community,

Ich kellnere auf 450 Euro Basis in einem Restaurant (Bin Student). Jeden Abend machen 2 Kellner den Laden zu und die Tagesabrechnung. Dabei ist augefallen dass rund 50 Euro in der Kasse fehlten.

Diese können natürlich fehlen weil jemand sie geklaut hat, zuviel Wechselgeld rausgegeben hat oder durch sonst einen Buchhaltungsfehler. Der Chef meinte nur dass die drei Kellner die an dem Abend gearbeitet haben (ich gehöre dazu) dieses Geld zahlen müssen. Das macht dann 16-17 Euro auf den Kopf, die wir auch widerwillig gezahlt haben.

Es gibt nur einen Geldbeutel für alle Kellner, ergo es ist unmöglich nachzuvollziehen wer von uns den Fehler gemacht hat und ob überhaupt jemand den Fehler gemacht hat. Denn die 50 Euro die fehlen können natürlich auch dadurch entstehen dass falsche Gerichte/Getränke eingetippt wurden und nicht richtig storniert wurden. Der Chef selbst hilft beim Kellnern auch selber mit und tippt Zeug ein und kassiert Leute ab. Weiterhin hat er an dem Abend mehrfach Geld zwischen Kasse und seinem Privatgeldbeutel gewechselt.

Es gibt keinen Beweis oder auch nur Indiz dass jemand von uns geklaut hat oder einen Fehler gemacht hat.

Ich habe zwar gezahlt aber für zukünftige Fälle will ich wissen, bin ich da in der Haftung, sprich muss ich bei einem Fehler in der Kasse die Differenz zahlen? Im Falle dass ich nicht zahle und ich werde aus diesem Grund gekündigt, wäre eine solche Kündigung rechtmässig?

Ich würde mich bedanken wenn ihr mir bei euren Antworten Rechtsgrundlagen (Paragraphen, Urteile...) mitliefern könntet.

Ich danke euch für alle Antworten.

Arbeit, Kündigung, Restaurant, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Gastronomie, Jura, Rechtswissenschaft, Wirtschaft und Finanzen
Jurafall: Prüfung eines bereits Toten inzident?

A, B und C beschließen D auszurauben. Sie schmieden gemeinsam einen Plan. A muss eine Pistole mitnehmen, um den Gegner zu entmutigen, B soll D fesseln und überwältigen und C soll währenddessen im Haus Wertsachen suchen.

Als die drei am nächsten Tag ihren Plan in die Tat umsetzen, klingelt A und als D öffnet hat A bereits die Waffe gezogen und B beginnt über D herzufallen. Alle vier sind im Hausflur. B hat D im Würgegriff, schafft es aber nicht ihn zu fesseln.

Plötzlich erscheint die Ehefrau E und fängt an um Hilfe zu rufen. A schießt in die Decke, doch der Schuss prallt ab und trifft die E. Sie ist sofort tot. Im gleichen Moment kommt C zurück, anscheinend ohne Beute, doch was die anderen nicht sehen er hat eine Uhr im Wert von 10.000€ gefunden.

A,B und C sind total schockiert und verlassen fluchtartig das Haus.

D ist ebenfalls schockiert und panisch. deshalb hat er angst dass die Räuber zurückkehren und erneut Gewalt anwenden könnten. Er nimmt eine Schrotflinte und schießt sofort - ohne Warnruf oder Warnschuss - auf den fliehenden. Der Schuss trifft C, der sofort zusammenbricht und stirbt.

Zu meiner Frage: Ich würde normalerweise C gem §§ 249 I, 250 I Nr.1a, Nr.2, II Nr.1 StGB wegen schweren Raubes prüfen, da C aber von D erschossen wurde fällt der Anspruch doch normalerweise weg?

Wenn aber der Anspruch des Haupttäters wegfällt, kann ich A und B nicht gem §25 II in Mittäterschaft prüfen.

Muss ich C inzident prüfen? und wenn ja wie geht das genau?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Recht, Jura, Rechtswissenschaft, Strafrecht
Was zur Hölle soll ich nun mit meinem Leben anfangen?

Ich bin jetzt mit der Schule fertig und habe ein nicht ganz so glänzendes Abitur hingelegt (3,2). Wie man sich vielleicht denken kann, weiß ich nicht so recht, was ich nun studieren soll. Ich würde gerne dieses Jahr zum Wintersemester anfangen, und habe mich für Jura beworben und wurde angenommen. Nur bin ich mir extrem unsicher, ob das was für mich ist. Die diesbezüglichen Vorurteile/Klischees werde ich jetzt nicht niederschreiben, da bestimmt jeder weiß, was gemeint ist. Jura an sich ist mit Sicherheit ziemlich interessant, jedoch bin ich nie ein guter Auswendiglerner gewesen, wie man bescheidenerweise vermuten kann. Eine andere Alternative wäre Soziologie, aber da dieser Studiengang fast überall zulassungsbeschränkt ist, kann ich mir das abschminken. Ich weiß einfach nicht, was ich machen soll. Mich plagen Zukunftsängste; seit Tagen kann ich nur einige Stunden schlafen. Ich weiß, dass ich Zeit habe und nicht zwangsläufig dieses Jahr schon anfangen muss zu studieren, aber ich würde wirklich gerne dieses Jahr schon anfangen. Eine Ausbildung möchte ich nicht. Ich interessiere mich auch für Psychologie und finde den Beruf als Jugendgerichtshelfer sehr interessant, man muss jedoch dafür Soziale Arbeit studiert haben.
Was soll ich tun?

Beruf, Studium, Schule, Verhalten, Zukunft, Angst, Psychologie, Jura, NC, Numerus Clausus, Rechtswissenschaft, Soziologie, Universität, zulassungsfrei

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