Darf ich einen Minijob ausüben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Job, auch ein Minijob, ist eine Erwerbstätigkeit. Erkundige dich beim Ausländeramt. Du kannst nicht davon ausgehen, daß "ERWERBSTÄTIGKEIT NICHT GESTATTET. " irgendwie nicht gültig ist. Du darfst nicht arbeiten, heißt das. Wenn du trotzdem arbeiten willst, find raus, ob es Ausnahmen von dieser Regel gibt. Bei der Berhörde. 

poke13 
Fragesteller
 15.11.2016, 21:38

Ich bin mir eben nicht so sicher, ob das gleiche auch nicht in einem Studentenvisum steht, denn diese haben die Erlaubnis, 120 Tage Vollzeit oder 240 Tage Teilzeit zu arbeiten, ohne eine Erlaubnis zu haben. 

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Bitterkraut  22.01.2017, 13:24
@poke13

Danke fürs Sternchen!

Leider konnte ich nicht weiter antworten, da dieser Account einige Wochen aus welchen Gründen auch immer gesperrt war. Wende dich wegen dieser Frage an eine Stundetenvertrtung an der Uni, wenn du das inzwischen nicht schon getan hast.

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Also soviel ich weiß bist du mit 18 selbstständig und darfst so ziemlich alles machen. Also du kannst nach meinem Wissen mit 19 schon einen "Minijob" annehmen.

Bitterkraut  15.11.2016, 21:19

Lies die Frage nochmal.

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winstoner14  15.11.2016, 21:22

Hast du nur den Fragetitel gelesen?

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