Darf ich einen Minijob ausüben?
Guten Abend liebe Leute,
Ich, 19, bin diesen September von Zürich nach München umgezogen zwecks Abitur, das ich nächstes Jahr abschliessen werde. Ich bin zwar in der Schweiz geboren und aufgewachsen, jedoch besitze ich "leider" immernoch den philippinischen Pass, weshalb ich auch in Bern ein Visum beantragen musste. Nun zu meiner Frage: Auf dem Zusatzblatt meines Visums steht drauf:" Gültig gemäss Paragraph 16. Absatz 5 Aufenthg zum Schulbesuch am "meine Schule" in München. Aufenthaltszeige nach Einreise. ERWERBSTÄTIGKEIT NICHT GESTATTET. "Jetzt ist es so, dass ich nach gut 6 Wochen gemerkt habe, dass ich Freitag nachmittags Zeit hätte, nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen. Eine Stelle (Minijob) bei Superdry könnte ich nämlich annehmen. Ist es überhaupt möglich, bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis zu holen, auch wenn es mein Visum dies gar nicht gestattet? So kann ich mir den Weg und die Warterei in der Ausländerbehörde sparen.
Besten Dank bereits im Voraus
Freundliche Grüsse
A.F.