Erste Prüfung (Staatsexamen) Rechtswissenschaft HF?
Hallo alle!!
ich hoffe euch geht es gut.
ich habe eine ganz ganz wichtige frage an euch!!
- wenn ich rechtswissenscdhaften noch nie studiert habe und mich für die Erste Prüfung (Staatsexamen) Rechtswissenschaft HF bewerbe, ist dass das erstsemester? ich frage weil es so viele unterschiedliche bezeichnungen für alles gibt und ich nicht sicher bin ob ich das richtig verstanden habe.
- vielen dank im vorraus
- LG
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Studium, Schule, Ausbildung und Studium
"Erstsemester" bedeutet, dass Du im ersten Semester eines Studiengangs von vielleicht 6 oder 8 Semestern studierst. Am Ende des Studiums (also vielleicht nach dem 8. Semester), legst Du dann ein Examen ab (bei Rechtswissenschaft an deutschen Universitäten ist das meist das erste Staatsexamen). Für eine Prüfung bzw. ein Staatsexamen kannst Du dich - ohne das vorgeschriebene Studium absolviert zu haben - nicht bewerben.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung