Lehramt 2. Staatsexamen nachholen - erforderlich?
Hallo liebe Leute,
ich hätte da eine eher außergewöhnliche Frage und zwar, ein Freund von mir ist ein kath. Geistlicher, der in seiner Jugendzeit zuerst Theologie und später Lehramt studiert hatte. Das Referendariat hat er erfolgreich absolviert, Lehrprobe bestanden, jedoch wurde ihm das 2. Staatsexamen im Endeffekt nicht angerechnet, da er es in nur einem Fach absolviert hatte, nämlich in Mathe - Reli hätte er nach einem Theologiestudium ja nicht mehr machen müssen. Später stellte sich raus, die Prüfung sei ungültig und jetzt fehlt ihm quasi der Abschluss. Da er aber ein Geistlicher ist, durfte er nach Absprache an einer staatl. Schule die Fächer Reli und Mathe unterrichten, und tut das bereits seit 25+ Jahren.
Jetzt folgendes Problem: er will von seinem Priesteramt zurücktreten, d. h. an derselben schule wird er höchstwahrscheinlich nicht mehr unterrichten dürfen. Die Frage ist jetzt folgende: Wird er mit seinen 25+ Jahren Berufserfahrung als Lehrer ohne 2. Staatsexamen wieder eine Anstellung finden oder wird er alles wieder nachholen müssen? Und wenn ja, was genau muss in so einem Fall nachgeholt werden? Schließlich fehlt ihm in Grunde genommen ja nur die letzte Prüfung.
Liebe Grüße aus München
4 Antworten
Du fragst für einen Lehrer, der seit 25 Jahren unterrichtet???
Da sollte er doch wohl wissen, wer ihm da Auskunft geben kann!
Unglaublich...
Wer so lange als Lehrer tätig ist, hat zwangsläufig auch mal Kontakt mit seinem Dienstherren.
In NRW ist das die Bezirksregierung.
Er soll sich an das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wenden. Die können ihm eine verbindliche Auskunft geben. Dann weiß auch der Lehrer Bescheid.
Kennt jeder Lehrer, der so lange im Schuldienst ist.
Manchmal bleibt wirklich nur noch das Koppschütteln...
Hier gibt es je nach Bundesland verschiedene Vorgehensweisen.
Möglich ist in jedem Fall der Versuch als Angestellter eine Lehrtätigkeit auszuüben. Mathe-Lehrer sind sicher gesucht. Eine Verbeamtung wird jedoch problematisch, wenn man der Behörde keinen Formfehler nachweisen kann, denn das 1. Staatsexamen hat ein Verfallsdatum. Eine Wiederholung des Referendariats dürfte auch nicht leicht fallen, da sich die Einstellungsbedingungen verschlechtert haben, die Bildungspläne sich auf sog. Kompetenzen verändert haben, die nicht unbedingt einem erfahrenen Lehrer das Leben erleichtern usw.
Zudem kann sich der "Bekannte" auch bei der Kultusbehörde selbst informieren.
Die kirchliche Lehrerlaubnis ist doch unabhängig von seinem Priesteramt. Aus der Kirche austreten wäre jedoch ein Hindernis...
eine kirchliche Lehrerlaubnis war es nicht wirklich - da die Schule zu einem Kloster gehört, wurde vom damaligen Abt die Erlaubnis zum Unterrichten erteilt. D.h. Sobald er von seinem Amt zurücktritt ist diese Erlaubnis nicht mehr gültig. Die Schule wird ihm aber natürlich ein Arbeitszeugnis ausstellen können.
Die Missio canonica bekommt er auf Antrag von der Kirche, nicht von der Schule. Ein Theologiestudium sowie die Unbedenklichkeitserklärung (nihil obstat) reichen dazu aus.
Wenn er jedoch austritt, ist von der Missio canonica ja nicht die Rede - die wird einem wohl entzogen, wenn man exkommuniziert wird.
Naja, „weltfremder Theologe“ ist jetzt nicht gerade ein Widerspruch...